Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Sie ist nur dann rechtens, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist eine Verfehlung des Arbeitnehmers, die so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. In der Regel gehen fristlosen Kündigungen eine oder mehrere Abmahnungen voraus. So wird die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers beanstandet und gleichzeitig vor einer möglichen Kündigung gewarnt für den Fall, dass sich das abgemahnte Verhalten in Zukunft wiederholt. Nur wenn eine weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber überhaupt nicht mehr zumutbar ist, kann die fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung erfolgen.
➜ Hinweis: Der abgemahnte Sachverhalt kann nicht gleichzeitig auch als Kündigungsgrund verwendet werden. Schließlich soll es dem abgemahnten Mitarbeiter möglich sein, sein Verhalten zu ändern.
Bevor sie eine Kündigung aussprechen, sollten Arbeitgeber den jeweiligen Angestellten die Möglichkeit geben, ihr Verhalten zu ändern. Nur wenn der Vorfall so schwerwiegend ist, dass eine weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt sein.
In der Rechtsprechung gibt es verschiedene Gründe, die eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen können. Hierzu zählen zum Beispiel:
Schlussendlich muss jeder Einzelfall individuell betrachtet werden. Eine fristlose Kündigung, ohne dass der Mitarbeiter zuvor abgemahnt wurde, sollte immer das letzte Mittel sein. Bei Unklarheiten ist es daher ratsam, die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht zeitnah prüfen zu lassen.
Fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung bedeutet, dass sowohl fristlos als auch fristgemäß gekündigt wird. Das heißt in der Praxis, dass die fristgemäße Kündigung nur zum Zuge kommt, wenn sich die fristlose Kündigung als unwirksam herausstellen sollte. Eine übliche Formulierung für denselben Sachverhalt ist: „außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung".
Eine fristlose Kündigung ohne Grund und ohne Abmahnung ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein wichtiger Grund muss vorliegen und eine Abmahnung sollte in der Regel vorher erfolgen. Als Arbeitgeber sollten Sie sich immer gut überlegen, ob eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung wirklich notwendig ist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Kanzlei rechtlich beraten lassen oder Ihre Kündigung online prüfen lassen.
Wenn Sie fristlos gekündigt wurden, ohne dass eine vorherige Abmahnung erfolgt ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen: