Anspruch auf Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung
Wenn Sie fristlos gekündigt wurden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings ist in der Regel mit einer Sperrzeit zu rechnen. Das bedeutet, dass das Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit nicht ausgezahlt wird. Bei einer fristlosen Kündigung beträgt die Sperrzeit meist 12 Wochen. Während dieser 12 Wochen erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, und Ihr Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld verringert sich um ein Viertel.
Nach Ablauf der Sperrzeit können Betroffene Arbeitslosengeld beziehen, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem die Arbeitslosigkeit, die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die Erfüllung der Anwartschaftszeit.
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Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einer fristlosen Kündigung beträgt 60 % oder 67 % des Gehalts:
- Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60 % ihres letzten Gehalts (netto)
- Arbeitnehmer mit Kindern 67 % i
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bei fristloser Kündigung unterscheidet sich nicht von anderen Fällen.
Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen
Die genaue Berechnung des Arbeitslosengeldes basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Dabei werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt. Die Agentur für Arbeit führt die genaue Berechnung im Rahmen der Antragsprüfung durch und informiert den Arbeitslosen über die genaue Höhe seines Anspruchs. Vorher gibt der Arbeitslosengeldrechner eine gute erste Orientierung.
Welche Schritte sind nach einer fristlosen Kündigung notwendig?
1.) Melden Sie sich arbeitslos
Nach einer fristlosen Kündigung sollten Sie schnell und überlegt handeln. Eine der ersten und wichtigsten Maßnahmen ist die unverzügliche Meldung bei der Agentur für Arbeit. Diese Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Eine verspätete Meldung kann zu einer zusätzlichen einwöchigen Sperrzeit führen, was die ohnehin schon schwierige Situation weiter verschärfen würde.
2.) Lassen Sie die Kündigung prüfen
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung. Viele fristlose Kündigungen sind rechtlich angreifbar, daher empfiehlt es sich, die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob es sinnvoll ist, rechtliche Schritte einzuleiten.
3.) Reichen Sie Kündigungsschutzklage ein
Wenn die Kündigung als unrechtmäßig eingeschätzt wird, sollten Sie (oder Ihre Rechtsvertretung) innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, da verspätete Klagen in der Regel nicht mehr zugelassen werden.
4.) Aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf
Unabhängig davon, ob Sie gegen die fristlose Kündigung vorgehen oder nicht, sollten Sie sich auf die Arbeitssuche vorbereiten. Das Aktualisieren des Lebenslaufs und der Beginn der aktiven Jobsuche zeigen nicht nur die Bereitschaft zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern können auch dazu beitragen, die Zeit der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.
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Sperrzeit nach der fristlosen Kündigung
Wie lange dauert die Sperrzeit beim ALG 1 nach fristloser Kündigung?
Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I) nach einer fristlosen Kündigung beträgt in der Regel 12 Wochen. Diese Regelung ist im § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III festgelegt. Während der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, und die Gesamtdauer des Anspruchs verkürzt sich um ein Viertel. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer mit einem Anspruch von ursprünglich 12 Monaten Arbeitslosengeld nach der Sperrzeit nur noch 9 Monate Leistungen erhält.
Wann beginnt die Sperrzeit?
Die Sperrzeit beginnt in der Regel mit dem Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei einer fristlosen Kündigung ist dies üblicherweise der Tag nach dem Ausspruch der Kündigung. Allerdings tritt die Sperrzeit nur dann ein, wenn die Agentur für Arbeit zu dem Schluss kommt, dass der Arbeitnehmer die Kündigung verschuldet hat.
Kann die Sperrzeit verkürzt werden?
In bestimmten Fällen kann die Sperrzeit verkürzt werden oder ganz entfallen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er die fristlose Kündigung nicht verschuldet hat oder wenn besondere Härtefälle vorliegen. Die Beurteilung solcher Fälle liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit und erfordert oft eine detaillierte Prüfung der Umstände. Es ist also in jedem Fall empfehlenswert, einen Anwalt für Arbeitsrecht an der Seite zu haben, der Sie durch den Kündigungsprozess navigiert und bei offenen Fragen Antworten geben kann.
Wie lässt sich die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung umgehen?
Eine Sperre des Arbeitslosengeldes kann durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage vermieden werden. Erklärt das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam, entfällt in der Regel auch die Sperrzeit. Die Vermeidung einer Sperrzeit stellt oft eine komplexe rechtliche Angelegenheit dar. Daher empfiehlt es sich in solchen Fällen, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Möglichkeiten und Chancen genau zu prüfen.
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