Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist ein wichtiges Mittel, um Verstöße im Arbeitsalltag zu ahnden. Doch viele Arbeitnehmer sind sich nicht sicher, ob sie eine Abmahnung unterschreiben sollten oder nicht.
Eine Abmahnung ist eine (meist schriftliche) Verwarnung, die ein Arbeitgeber an einen Beschäftigten ausspricht. Sie dient dazu, ihn auf einen bestimmten Verstoß hinzuweisen und ihm klarzumachen, dass er sich in Zukunft bessern muss.
§ 314 BGB: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
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Funktion der Abmahnung
Mit der Abmahnung wird ein bestimmtes Verhalten gerügt (Rüge-Funktion), zu vertragsgerechtem Verhalten in der Zukunft aufgerufen (Ermahn-Funktion) und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht (Warn-Funktion). Schriftliche Abmahnungen erfüllen darüber hinaus eine Dokumentationsfunktion und dokumentieren den abgemahnten Vorfall in der Personalakte.
Abmahnungen können bei erneutem Fehlverhalten die Grundlage für eine Kündigung darstellen. Nicht selten sind Abfindungen der Vorbote für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Formvorschriften
Die Abmahnung muss keine bestimmte Form erfüllen: Sie kann daher sowohl schriftlich als auch mündlich erklärt werden. Abmahnungen, die nur mündlich ausgesprochen werden, sind aber unter Umständen schwerer vor dem Arbeitsgericht durch den Arbeitgeber beweisbar.
Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?
Eine Abmahnung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat oder gegen Regeln des Unternehmens verstoßen hat. Beispiele für solche Verstöße sind:
- Zu wenig oder zu schlechte Arbeitsleistung (beispielsweise Schlechtleistung)
- Respektlosigkeit gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen
- Aggressives Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen
- Strafrechtliche Vergehen (beispielsweise Diebstahl von Produkten des Arbeitgebers)
- Verbreitung unwahrer oder einseitig dargestellter Informationen zum Schaden des Unternehmens
- Dauerhafte und gravierende Unterschreitung der Arbeitszeit
In der Regel wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst verbal warnen (sogenannte „Ermahnung“), bevor eine tatsächliche Abmahnung ausgestellt wird.
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, die Abmahnung zu unterschreiben und damit die inhaltlichen Details zu bestätigen. Auch der Arbeitgeber kann Sie nicht dazu zwingen, eine Unterschrift unter die Abmahnung zu setzen.
Warum sollte die Abmahnung nicht unterschrieben werden?
Wird eine ungerechtfertigte Abmahnung unterschrieben, geht unter Umständen der Anspruch verloren, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen. Je nach Formulierung wird mit der Unterschrift unter der Abmahnung möglicherweise anerkannt, dass der abgemahnte Sachverhalt wahr ist und sich alles wie vom Arbeitgeber geschildert zugetragen hat. Damit wird der Arbeitgeber in die Position gebracht, dass er keine Beweise mehr vorbringen muss, damit eine mögliche spätere verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist. Der Gekündigte verliert dann nicht nur den Job, sondern auch die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten.
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Wann sollte die Abmahnung unterschrieben werden?
Generell sollten Arbeitnehmer die Abmahnung nicht unterschreiben – denn diese Unterschrift führt möglicherweise zu rechtlichen Nachteilen wie dem Verlust des Abfindungsanspruchs. Anders sieht es aus, wenn nur der Zugang der Abmahnung mit der Unterschrift quittiert werden soll. Denn damit wird nur bestätigt, wann genau die Abmahnung in Empfang genommen wurde.
Handlungsmöglichkeiten bei Abmahnung
- Abmahnung prüfen lassen
- Beweise sammeln
- Gegendarstellung abgeben
- Abmahnung aus Personalakte entfernen lassen
1. Abmahnung prüfen lassen
Eine Abfindung sollte von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf inhaltliche Standhaftigkeit, aber auch auf formelle Fehler geprüft werden. Denn häufiger als gedacht enthalten Abmahnungen Fehler, durch die sie ungültig werden.
2. Beweise sammeln
Bei einer ungerechtfertigten Abmahnung sollten Beweise gesammelt und eventuelle Zeugen befragt werden, die zu den Vorwürfen Aussagen machen können.
3. Gegendarstellung abgeben
Abgemahnte Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen zu erstellen und der Personalakte hinzufügen zu lassen. Die Gegendarstellung sollte neben der eigenen Perspektive auf die abgemahnte Situation eine Begründung enthalten, warum die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.
4. Abmahnung aus Personalakte entfernen lassen
Sollte die Abmahnung ungerechtfertigt oder fehlerhaft sein, kann verlangt werden, dass sie aus der Personalakte entfernt wird. Sollte der Arbeitgeber sich weigern, sind auch hier rechtliche Schritte möglich.
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