Eine mögliche Kündigung ist mit vielen Sorgen, Ängsten und Fragen verbunden. Wer jedoch eine gute Vorbereitung hat, kann der Situation selbstsicher und bestens gewappnet entgegentreten.
So können Sie sich auf eine mögliche Kündigung oder einen drohenden Aufhebungsvertrag vorbereiten:
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, idealerweise unter vier Augen. Eine offene Aussprache kann schlechte Stimmung beseitigen und eine drohende Kündigung abwenden. Schildern Sie Ihre Befürchtungen und nennen Sie die Gründe hierfür.
Informieren Sie sich über Ihren persönlichen Kündigungsschutz, etwa beim zuständigen Betriebsrat oder auch bei einer Kanzlei für Arbeitsrecht. Je nach Art des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag oder unbefristeter Arbeitsvertrag) und Dauer der Betriebszugehörigkeit kann der Arbeitgeber Sie nicht einfach kündigen.
Sollte es tatsächlich zu einer Kündigung kommen, ist ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Kündigung meistens nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts möglich. Wappnen Sie sich vor dem schlimmsten Fall und informieren Sie sich über eine Kanzlei, die Sie möglicherweise dabei unterstützen kann, gegen eine Kündigung vorzugehen. Darüber hinaus kann ein professioneller Rechtsbeistand Ihnen auch bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags helfen.
Bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand, aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf und lassen Sie gegebenenfalls ein neues Bewerbungsfoto schießen.
In jedem Ende liegt ein neuer Anfang. Versuchen Sie, das Ende einer beruflichen Etappe als Möglichkeit für einen Neuanfang zu sehen.
Aufhebungsverträge sollten unbedingt von externer Seite geprüft werden (zum Beispiel durch einen Anwalt für Arbeitsrecht), bevor Sie diesen unterschreiben. So können Sie sicher gehen, dass das Arbeitsverhältnis zu Ihren Gunsten aufgelöst wird. Hopkins Rechtsanwälte sind für Sie da und helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Aufhebungsvertrags.
Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie mit Hilfe eines aktuellen Abfindungsrechners prüfen, ob die angebotene Abfindung angemessen ist oder Ihnen eigentlich eine höhere Abfindung zusteht. Aber lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen – das Vorgehen gegen eine Kündigung ist oftmals nur bis drei Wochen nach Kündigungszugang möglich.