Anzeichen für eine drohende Kündigung
Kennen Sie die fünf Anzeichen einer drohenden Kündigung? An folgenden Vorboten erkennen Sie, ob Ihnen möglicherweise eine Entlassung bevorsteht:
1.) Abmahnung
Eines der frühesten Anzeichen für die Anbahnung einer Kündigung ist, wenn der Vorgesetzte Ihnen mitteilt, dass er enttäuscht, unglücklich oder unzufrieden mit Ihrer Arbeit ist. Sie erhalten eine oder mehrere negative Rückmeldungen zu Ihrer Leistung. Besondere Vorsicht ist geboten, sollte es sich um eine schriftliche Abmahnung handeln.
2.) Weniger Verantwortung
Ihnen wird Verantwortung entzogen, zum Beispiel werden Ihnen weniger Projekte zugewiesen, Sie bekommen generell weniger Aufgaben oder Ihre Arbeit wird plötzlich strenger und deutlich engmaschiger kontrolliert.
3.) Häufigere Kritik
Sie erleben ein kritischeres Auge Ihres Vorgesetzten, als Sie es bisher gewohnt sind. Im schlimmsten Falle erhalten Sie von Ihrem Vorgesetzten sogar gar kein Feedback mehr.
4.) Finanzielle Lage
Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, befindet sich in einer schwierigen finanziellen Situation, zum Beispiel aufgrund einer schlechten Auftragslage oder durch stark steigende Materialpreise.
5.) Personalabbau
In den letzten Monaten wurden bereits Kolleginnen oder Kollegen im Unternehmen gekündigt und die dadurch freigewordenen Stellen sind nicht nachbesetzt worden. Oftmals ist das ein Warnzeichen für einen umfassenden Personalabbau.
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Sie konnten mehrere der Punkte mit „Ja“ beantworten?
Die Anzeichen sind deutlich: Sie sollten sich eingehend mit einer drohenden Kündigung auseinandersetzen. Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Kündigungsschutz und möglichen arbeitsrechtlichen Schritten stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Außerdem haben wir für Sie Tipps, wie Sie sich am besten auf eine drohende Kündigung vorbereiten können, zusammengetragen.
Sie haben bereits einen Auflösungsvertrag erhalten?
Vor der Unterschrift des Auflösungsvertrags sollten Sie diesen unbedingt von externer Seite prüfen lassen, um den Arbeitsvertrag zu Ihren Gunsten aufzulösen. Hopkins Rechtsanwälte sind für Sie da: Wir helfen bei der Einschätzung des Aufhebungsvertrags und erläutern Ihnen die möglichen Handlungsoptionen.
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Sie haben bereits eine Kündigung erhalten?
Dann dürfen Sie keine Zeit verstreichen lassen, denn ein Vorgehen gegen die Kündigung ist nur bis drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung möglich (3-Wochen-Frist)!
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