Die Arbeitsbescheinigung ist eine Urkunde über ein Arbeitsverhältnis, in den überwiegenden Fällen über ein bereits beendetes Arbeitsverhältnis. Die Informationen der Arbeitsbescheinigung können erheblich für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld sein. In Deutschland ist die Arbeitsbescheinigung im Sozialgesetzbuch (§ 312 SGB III) geregelt.
Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet die Arbeitsbescheinigungen je nach Zweck zwischen:
Wechseln Arbeitnehmer direkt in einen neuen Job und beantragen kein Arbeitslosengeld, ist eine Arbeitsbescheinigung grundsätzlich überflüssig. Allerdings kann es sein, dass der alte Arbeitgeber nachträglich die Bescheinigung ausstellen muss, wenn die Mitarbeitenden später doch arbeitslos werden. Um über das Arbeitslosengeld zu entscheiden, berücksichtigt die Arbeitsagentur alle Arbeitsverhältnisse innerhalb der vergangenen 12 Monate, nicht nur das letzte Arbeitsverhältnis.
Die Arbeitsagentur stellt eine Vorlage für die Arbeitsbescheinigung im PDF-Format bereit.
Auch eine Arbeitsbescheinigungsvorlage für den Empfang von Bürgergeld (ehemals Hartz VI beziehungsweise Arbeitslosengeld II) kann man bei der Arbeitsagentur als PDF herunterladen.
Die Arbeitsbescheinigung muss vom Arbeitgeber unbedingt auf jeder Seite mit einem Firmenstempel versehen werden. Außerdem ist sie nur gültig mit Datum und Unterschrift des Arbeitgebers.
In der Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit müssen insbesondere
festgehalten werden.
Wenn die Arbeitslosigkeit infolge eines Streiks oder Arbeitskampfes entstanden ist, muss der Arbeitgeber dies in der Arbeitsbescheinigung nachweisen und außerdem eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beifügen.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung zeitnah und wahrheitsgemäß auszufüllen. Das Gesetz gibt keine konkrete zeitliche Frist vor. Die Agentur für Arbeit setzt den Arbeitgebern in der Praxis aber oftmals eine Frist von zwei bis vier Wochen. Auch wenn Arbeitnehmer selbst die Bescheinigung anfordern, sollten sie eine realistische Frist setzen.
Die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit ist vom (ehemaligen) Arbeitgeber auszufüllen. Dieser hat die Pflicht, auf Verlangen des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit alle Informationen zum Arbeitsverhältnis im vorgesehenen Formular zu bescheinigen. Die vollständig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auszuhändigen.
Bei Entlassung eines Gefangenen muss die zuständige Justizvollzugsanstalt die Arbeitsbescheinigung für die letzten sieben Jahre ausstellen. Jedoch nur für die Zeiträume, in denen der Entlassene versicherungspflichtig war.
Für Arbeitnehmer in Heimarbeit muss der jeweilige Zwischenmeister die Arbeitsbescheinigung ausfüllen.
Sollte der Arbeitnehmer ausgefallen sein, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Organspende oder Krankentagegeld bezogen haben, ist die Arbeitsbescheinigung vom zuständigen Leistungsträger, Unternehmen oder Stelle auszufüllen.
Es gibt keine bestimmten Vorgaben, wie die Arbeitsbescheinigung beim Arbeitgeber beantragt werden muss. Es empfiehlt sich aber für Arbeitnehmer, den Arbeitgeber mit einem knappen Schreiben aufzufordern, die Arbeitsbescheinigung abzugeben.
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht ausfüllt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000,00 € rechnen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit gegenüber schadensersatzpflichtig. Beides gilt ebenso, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung falsch oder unvollständig ausfüllt.