Die Leistungen im Rahmen des Bürgergelds (vormals Arbeitslosengeld II, Hartz4, ALG2 oder ALG II genannt) werden nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Dieser Zeitraum liegt zwischen sechs und zwölf Monaten. Kurz bevor dieser Zeitraum abläuft, sollten sich die Leistungsempfänger darum bemühen, einen Weiterbewilligungsantrag (kurz: WBA) zu stellen, sofern die Voraussetzungen für den Erhalt von Grundsicherung weiter vorliegen. So kann sichergestellt werden, dass die Leistungen nahtlos weitergezahlt werden.
Für den Weiterbewilligungsantrag werden nicht nur mögliche Änderungen, sondern auch die aktuellen Verhältnisse (erneut) abgefragt. Folgende Informationen und Dokumente benötigen Sie, wenn Sie die Weiterbewilligung beantragen:
Der Weiterbewilligungsantrag sollte möglichst frühzeitig beim zuständigen Jobcenter abgegeben werden, damit eine Zahlungspause verhindert werden kann. Im besten Fall werden nicht nur der vollständig ausgefüllte Antrag, sondern auch direkt alle Nachweise eingereicht. So können Antragsteller zeitraubende Nachfragen vermeiden, was den Prüfvorgang beschleunigen kann.
Für die Prüfung des Antrags hat das Jobcenter maximal sechs Monate Zeit. Dieser Zeitraum wird in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft, so dass es meist reicht, den Weiterbewilligungsantrag vier Wochen vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums zu stellen.
Sollte es aber doch vorkommen, dass das Jobcenter für die Prüfung des Antrags länger als sechs Monate benötigt, kann eine Untätigkeitsklage gestellt werden.
Wenn Leistungsbezieher unter das Existenzminimum rutschen, obwohl sie einen Anspruch auf Leistungen haben, kann die Entscheidung des Jobcenters per Eilverfahren vor dem Sozialgericht deutlich zügiger durchgesetzt werden. In diesem Fall muss das Jobcenter sofort über den Antrag entscheiden.
Der Weiterbewilligungsantrag muss persönlich vom Leistungsempfänger oder dessen Bevollmächtigten gestellt werden, sobald der Bewilligungszeitraum endet. Dieser Zeitraum ist in der Regel sechs oder zwölf Monate lang und auf dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters festgehalten.
Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, einen Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen:
Der Antrag auf Weiterbewilligung kann persönlich beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden. Dann sollte sich der Antragsteller den Eingang des Weiterbewilligungsantrags schriftlich bestätigen lassen. So kann im Zweifelsfall belegt werden, dass alle nötigen Dokumente eingereicht wurden.
Der Weiterbewilligungsantrag kann auch online gestellt werden, sofern die Leistungsempfänger beim Online-Service der Agentur für Arbeit registriert sind.
Natürlich ist es auch möglich, den Weiterbewilligungsantrag per Post an das Jobcenter zu verschicken. Dann empfiehlt es sich, den Antrag als Einschreiben zu versenden.
Das Formular für den Weiterbewilligungsantrag steht online als PDF zur Verfügung oder kann persönlich beim Jobcenter abgeholt werden.
Dem Weiterbewilligungsantrag sind gegebenenfalls folgende Unterlagen beizufügen: