Kindergeld bekommen Familien unabhängig vom Einkommen Monat für Monat von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt. Aktuell (2025) liegt das monatliche Kindergeld bei 255 Euro pro Kind.
Das Kindergeld wird monatlich überwiesen, die Auszahlung findet gestaffelt an verschiedenen Überweisungstagen statt, abhängig von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer.
Eigentlich sollte das Kindergeld im Jahr 2025 durch die Kindergrundsicherung abgelöst werden. Doch da diese Pläne nicht umgesetzt wurden, hat die Bundesregierung für das Jahr 2025 zunächst eine Erhöhung beschlossen. Das Kindergeld ist im Vergleich zu 2024 um fünf Euro auf nun 255 Euro monatlich gestiegen.
Kindergeld erhalten in erster Linie Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihre Kinder. Der Anspruch besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für volljährige Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden, beispielsweise wenn sie sich in Ausbildung befinden oder arbeitssuchend sind, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auch Pflegeeltern, Großeltern oder die Kinder selbst können unter bestimmten Umständen kindergeldberechtigt sein. Für ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen, die sich nach dem Aufenthaltsstatus und der Erwerbstätigkeit richten.
Um Kindergeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Antrag auf Kindergeld sollte schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich monatlich auf ein Konto des Berechtigten.
Seit Anfang 2025 liegt der Kindergeldsatz bei 255 Euro monatlich pro Kind. Dieser Betrag gilt für jedes Kind, unabhängig davon, wie viele Kinder die Familie hat. Einen Geschwisterbonus gibt es nicht mehr.
Die Höhe des Kindergeldes wird im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Dieses Gesetz legt nicht nur die Besteuerung von Einkommen fest, sondern enthält auch Vorschriften zur Familienförderung, einschließlich des Kindergeldes. Das EStG definiert die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe des Kindergeldes sowie weitere damit verbundene Regelungen. In besonderen Fällen, etwa bei Vollwaisen oder Kindern, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen, kommt das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zur Anwendung.
Sie sollten Kindergeld so früh wie möglich beantragen, idealerweise unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes oder sobald die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden, entweder durch Ausfüllen des Papierformulars oder bequem online über das Portal der Familienkasse. Wichtig ist, dass das Kindergeld rückwirkend maximal für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Antrags bei der Familienkasse gezahlt werden kann. Um keine Zahlungen zu verpassen, empfiehlt es sich daher, den Antrag zeitnah zu stellen.
Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Kindergeldberechtigten angegebenes Konto. Das Kindergeld wird nicht immer zu Beginn eines Monats ausgezahlt, aber in diesem Jahr zwischen dem 03. und 23. des jeweiligen Monats. Der genaue Auszahlungstermin richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Bei einer Endziffer von 0 erfolgt die Zahlung beispielsweise zu Beginn des Monats, bei einer 9 am Ende des Monats.
Die aktuellen Überweisungstermine für 2025:
Als Elternteil können Sie nicht direkt zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen. Stattdessen führt das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird verglichen, ob die Kindergeldzahlungen oder die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter sind.
Ist der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher als das erhaltene Kindergeld, wird die Differenz bei der Steuerberechnung berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass Sie in jedem Fall die für Sie günstigere Variante erhalten, ohne selbst nachrechnen zu müssen.