Kindergeld: Wer bekommt wann wie viel?

Kindergeld: Wer bekommt wann wie viel?

Inhaltsverzeichnis

Kindergeld bekommen Familien unabhängig vom Einkommen Monat für Monat von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt. Aktuell (2025) liegt das monatliche Kindergeld bei 255 Euro pro Kind

Das Kindergeld wird monatlich überwiesen, die Auszahlung findet gestaffelt an verschiedenen Überweisungstagen statt, abhängig von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. 

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Erhöhung des Kindergelds 2025 

Eigentlich sollte das Kindergeld im Jahr 2025 durch die Kindergrundsicherung abgelöst werden. Doch da diese Pläne nicht umgesetzt wurden, hat die Bundesregierung für das Jahr 2025 zunächst eine Erhöhung beschlossen. Das Kindergeld ist im Vergleich zu 2024 um fünf Euro auf nun 255 Euro monatlich gestiegen.

Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld erhalten in erster Linie Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihre Kinder. Der Anspruch besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für volljährige Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden, beispielsweise wenn sie sich in Ausbildung befinden oder arbeitssuchend sind, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auch Pflegeeltern, Großeltern oder die Kinder selbst können unter bestimmten Umständen kindergeldberechtigt sein. Für ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen, die sich nach dem Aufenthaltsstatus und der Erwerbstätigkeit richten.

Voraussetzungen für Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Kind muss in Deutschland oder einem EU-/EWR-Staat leben und unter 18 Jahre alt sein. 
    Für Kinder über 18 Jahre gelten spezielle Voraussetzungen:
    • Arbeitssuchende Kinder bis 21 Jahre
    • Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre
    • Kinder mit Behinderung ohne Altersbegrenzung, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist
  1. Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  2. Es muss eine familiäre Beziehung zum Kind bestehen - als leibliches Kind, Adoptivkind, Stiefkind, Enkelkind oder Pflegekind.
  3. Das Kind muss im Haushalt des Antragstellers leben oder von ihm überwiegend unterhalten werden.
  4. Der Antragsteller muss durch eine steuerliche Identifikationsnummer identifizierbar sein.
  5. Wer kein deutscher Staatsbürger ist, muss je nach Staatsbürgerschaft weitere Voraussetzungen erfüllen (etwa einen Wohnsitz in Deutschland oder eine gültige Niederlassungserlaubnis) 
  6. Es dürfen keine Leistungen ausgeschlossen sein, die den Kindergeldanspruch ausschließen würden, wie vergleichbare ausländische Leistungen.

Der Antrag auf Kindergeld sollte schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich monatlich auf ein Konto des Berechtigten.

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Wie viel Kindergeld gibt es 2025?

Seit Anfang 2025 liegt der Kindergeldsatz bei 255 Euro monatlich pro Kind. Dieser Betrag gilt für jedes Kind, unabhängig davon, wie viele Kinder die Familie hat. Einen Geschwisterbonus gibt es nicht mehr. 

  • Familien mit einem Kind erhalten 255 Euro
  • Familien mit zwei Kindern erhalten 610 Euro 
  • Familien mit drei Kindern erhalten 765 Euro 
  • Familien mit vier Kindern erhalten 1.220 Euro

Welches Gesetz regelt die Höhe des Kindergelds?

Die Höhe des Kindergeldes wird im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Dieses Gesetz legt nicht nur die Besteuerung von Einkommen fest, sondern enthält auch Vorschriften zur Familienförderung, einschließlich des Kindergeldes. Das EStG definiert die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe des Kindergeldes sowie weitere damit verbundene Regelungen. In besonderen Fällen, etwa bei Vollwaisen oder Kindern, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen, kommt das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zur Anwendung. 

Antrag auf Kindergeld 

Sie sollten Kindergeld so früh wie möglich beantragen, idealerweise unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes oder sobald die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden, entweder durch Ausfüllen des Papierformulars oder bequem online über das Portal der Familienkasse. Wichtig ist, dass das Kindergeld rückwirkend maximal für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Antrags bei der Familienkasse gezahlt werden kann. Um keine Zahlungen zu verpassen, empfiehlt es sich daher, den Antrag zeitnah zu stellen.

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Wann zahlen die Familienkassen Kindergeld aus?

Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Kindergeldberechtigten angegebenes Konto. Das Kindergeld wird nicht immer zu Beginn eines Monats ausgezahlt, aber in diesem Jahr zwischen dem 03. und 23. des jeweiligen Monats. Der genaue Auszahlungstermin richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Bei einer Endziffer von 0 erfolgt die Zahlung beispielsweise zu Beginn des Monats, bei einer 9 am Ende des Monats. 

Die aktuellen Überweisungstermine für 2025:

Monat Endziffer 0-1 Endziffer 2-3 Endziffer 4-5 Endziffer 6-7 Endziffer 8-9
Januar 08.01.2025 10./13.01. 14./15.01. 16./17.01. 22./23.01.
Februar 05./07.02. 10./12.02. 13./14.02. 17./18.02. 19./21.02.
März 05./06.03. 07./10.03. 12./13.03. 14./17.03. 18./20.03.
April 03./07.04. 09./10.04. 11./14.04. 15./16.04. 17./23.04.
Mai 06./07.05. 08./12.05. 13./14.05. 16./19.05. 21./22.05.
Juni 04./05.06. 06./11.06. 12./13.06. 16./17.06. 18./23.06.
Juli 03./04.07. 07./09.07. 10./11.07. 14./17.07. 18./21.07.
August 05./06.08. 07./08.08. 12./14.08. 15./18.08. 19./21.08.
September 03./05.09. 08./10.09. 11./15.09. 16./17.09. 18./19.09.
Oktober 07.10.2025 09./10.10. 13./14.10. 16./17.10. 20./21.10.
November 05./06.11. 07./11.11. 12./13.11. 14./17.11. 18./20.11.
Dezember 03./04.12. 05./08.12. 09./10.12. 11./12.12. 15./16.12.

Kinderfreibetrag: Alternative zum Kindergeld

Als Elternteil können Sie nicht direkt zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen. Stattdessen führt das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird verglichen, ob die Kindergeldzahlungen oder die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter sind.

Ist der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher als das erhaltene Kindergeld, wird die Differenz bei der Steuerberechnung berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass Sie in jedem Fall die für Sie günstigere Variante erhalten, ohne selbst nachrechnen zu müssen. 

  • Kinderfreibetrag pro Elternteil: 3.336 Euro (Stand 2025) 
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung: 1.464 Euro (Stand 2025) 
  • Summe der Freibeträge pro Elternteil: 4.800 Euro (Stand 2025) 
  • Summe der Freibeträge für Eltern insgesamt: 9.600 Euro (Stand 2025) 

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