Meldet sich das Nachlassgericht automatisch?

Meldet sich das Nachlassgericht automatisch?

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Nachlassgericht und welche Aufgaben hat es?

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für alle Angelegenheiten rund um Nachlässe zuständig ist. Seine Aufgaben umfassen die amtliche Verwahrung von Testamenten, die Feststellung der gesetzlichen Erbfolge und die Erteilung von Erbscheinen. Zudem fallen die Anordnung und Überwachung der Nachlassverwaltung in den Aufgabenbereich des Nachlassgerichts.

Jetzt anwaltlich beraten lassen! ‎Sofort Termin vereinbaren

Meldet sich das Nachlassgericht automatisch bei den Erben?

Das Nachlassgericht meldet sich nicht in jedem Erbfall automatisch bei allen Erben. Nur wenn dem Nachlassgericht ein Erbvertrag oder ein Testament vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt. Unter Umständen erfahren die Erben ohne Post vom Nachlassgericht gar nicht von ihrer Erbschaft. 

Ausnahme: Nur in Bayern teilt das zuständige Standesamt den ihm gemeldeten Todesfall direkt dem zuständigen Nachlassgericht mit. In den meisten Bundesländern unterrichten die Behörden das Nachlassgericht nicht direkt, so dass dort eine Mitteilung an das zuständige Nachlassgericht von den Hinterbliebenen gemacht werden sollte.

Liegt dem Nachlassgericht weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, werden die Erben nicht kontaktiert. In den meisten Fällen gilt dann die gesetzliche Erbfolge und es ist Aufgabe der Erben, sich um alle Nachlassangelegenheiten zu kümmern. 

Das Nachlassgericht oder der Nachlasspfleger ermitteln nur dann die gesetzlichen Erben und setzen sich mit diesen in Verbindung, 

  • wenn sich überhaupt kein Erbe beim Nachlassgericht meldet, 
  • dem Gericht kein Testament oder Erbvertrag vorliegt und
  • der Nachlass höher als die Beerdigungskosten ist. 
Meldet sich das Nachlassgericht automatisch?
Meldet sich das Nachlassgericht automatisch?

Wie lange dauert es, bis Post vom Nachlassgericht kommt?

Bei Testamenten in amtlicher Verwahrung vergehen in etwa vier bis sechs Wochen, bis das Nachlassgericht sich meldet. Bei unklaren Erbverhältnissen dauert es oft auch länger als sechs Wochen.

Muss ich mich beim Nachlassgericht melden?

Sie müssen sich proaktiv beim Nachlassgericht melden, wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten, wenn Sie ein Erbe ausschlagen oder wenn Sie das Testament einer verstorbenen Person auffinden beziehungsweise besitzen. 

1. Um einen Erbschein zu beantragen 

Beim Nachlassgericht müssen Sie sich melden, um den Erbschein zu beantragen. Der Erbschein ist gebührenpflichtig und wird benötigt, um die Erbenstellung nachzuweisen. Gibt es ein vom Nachlassgericht eröffnetes (notarielles) Testament, einen Erbvertrag oder Urkunden, aus denen die Erbfolge eindeutig zu entnehmen ist, wird in aller Regel kein Erbschein benötigt. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können zwischen etwa 75 Euro und mehreren tausend Euro betragen.

2. Um ein Erbe auszuschlagen

Sie müssen sich von selbst an das Nachlassgericht wenden, wenn Sie ein Erbe ausschlagen wollen, und diese Erbschaftsausschlagung dort zur Niederschrift erklären. Wichtig: Die Frist für die Erbausschlagung beträgt sechs Wochen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund seiner Berufung Kenntnis erlangt.

3. Um das Testament eines Verstorbenen abzugeben

Sollte Ihnen ein privatschriftliches Testament einer verstorbenen Person vorliegen, sind Sie verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben (§ 2259 Abs. I BGB). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, wird unter Umständen schadensersatzpflichtig oder macht sich der Urkundenunterdrückung schuldig. Bei welchem Nachlassgericht Sie dieses abgeben müssen, ist abhängig vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen.
 

Schnell und einfach zum Anwalt für Erbrecht: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Wer wird zur Testamentseröffnung geladen?

Üblicherweise werden die Beteiligten über die Testamentseröffnung lediglich informiert. Es ist die Ausnahme, dass sie persönlich zur Eröffnung des Testaments eingeladen werden. Wer zur Testamentseröffnung geladen wird, ist nicht verpflichtet, dieser nachzukommen. 

Zu den Beteiligten gehören vor allem die Pflichtteilsberechtigten, aber auch andere vom Erblasser genannte Erben oder Testamentsvollstrecker. Fremde können nicht an der Testamentseröffnung teilnehmen, da es sich um eine nichtöffentliche Sitzung des Nachlassgerichts handelt.
 

Wen informiert das Nachlassgericht?

Vom Nachlassgericht werden sowohl die im Testament benannten Erben kontaktiert als auch Personen, die aufgrund des Testaments als gesetzliche Erben enterbt wurden. Diese haben dann die Möglichkeit, zu prüfen, ob sie das Testament anfechten möchten oder ihren Pflichtteil geltend machen wollen.

Sie benötigen rechtliche Hilfe bezüglich einer Erbschaft? Buchen Sie jetzt Ihren Beratungstermin bei Hopkins

Welche Schritte müssen Erben unternehmen, wenn das Nachlassgericht sich nicht automatisch meldet?

Wenn sich das Nachlassgericht nicht automatisch meldet, sollten die Erben aktiv werden und sich selbstständig mit dem zuständigen Nachlassgericht in Verbindung setzen. Sie müssen die erforderlichen Dokumente, wie zum Beispiel das (notarielle) Testament oder den Erbvertrag, beim Nachlassgericht einreichen und alle relevanten Informationen bereitstellen.

Die Erben haben auch bestimmte Rechte und Pflichten im Umgang mit dem Nachlassgericht, wie zum Beispiel das Recht auf Beratung und die Pflicht, den Anweisungen des Gerichts Folge zu leisten.

Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Rechtsberatung buchen

Mehr zum Thema

Erben und Vererben