Der Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Erblasser und dessen Erben. Mit einem Erbvertrag kann der Erblasser die Verteilung seines Nachlasses im Todesfall regeln. Im Unterschied zum Testament ist er notariell beglaubigt gültig. Ein Erbvertrag lohnt sich besonders für unverheiratete Paare und bei Unternehmensnachfolge.
Ein Erbvertrag bietet einige Vorteile gegenüber anderen Möglichkeiten, das Erbe zu regeln:
Durch einen Erbvertrag können potenzielle Erbstreitigkeiten vermieden werden, da die Bedingungen des Erbvertrags für alle Erben bindend sind. Daher ist es auch besonders wichtig, dass der Erbvertrag so eindeutig wie möglich formuliert wird.
Durch einen Erbvertrag können steuerliche Vorteile genutzt werden. So kann insbesondere die Erbschaftssteuerlast reduziert werden.
Mit einem Erbvertrag kann der Erblasser individuelle Regelungen treffen, die im Testament nicht möglich wären. Zum Beispiel kann er bestimmte Bedingungen an das Erbe knüpfen oder einen Pflichtteil ausschließen.
Beteiligte eines Erbvertrags können mehrere Personen sein, zum Beispiel Paare oder Familien. Im Unterschied zum gemeinschaftlichen Testament können auch nicht verheiratete Paare einen Erbvertrag schließen.
Ein Erbvertrag kann auch dazu dienen, bestimmte Erben, etwa den überlebenden Ehepartner, abzusichern. Beispielsweise durch ein lebenslanges Wohnrecht oder eine lebenslange Rente.
Natürlich gibt es auch einige Nachteile, die man beachten sollte:
Ein Erbvertrag kann nicht mehr geändert oder widerrufen werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Änderung möglich, zum Beispiel wenn alle beteiligten Parteien zustimmen. Auch diese Änderung ist dann notariell zu beurkunden.
Ein Erbvertrag bindet die betroffenen Parteien auch über den Tod des Erblassers hinaus. Das bedeutet, dass die Erben an die im Erbvertrag getroffenen Regelungen gebunden sind.
Ein Erbvertrag kann auch zu Problemen führen, wenn sich die Umstände des Erblassers oder der Erben ändern. Der Erbvertrag kann dann nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Im Erbvertrag können nach § 2278 Abs. 2 BGB folgende drei Punkte rechtlich bindend vereinbart werden:
Neben diesen Punkten kann der Erbvertrag auch weitere Anordnungen beinhalten – diese können aber zu jeder Zeit und von beiden Seiten widerrufen werden.
§ 2278 BGB: Zulässige vertragsmäßige Verfügungen
(1) In einem Erbvertrag kann jeder der Vertragschließenden vertragsmäßige Verfügungen von Todes wegen treffen.
(2) Andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts können vertragsmäßig nicht getroffen werden.
Der Erbvertrag muss vor einem Notar und unter Anwesenheit des Erblassers und des Erben geschlossen werden. Beide müssen uneingeschränkt geschäftsfähig sein und dürfen sich nicht von einer anderen Person vertreten lassen.
Die Kosten für einen Erbvertrag beginnen bei 30,00 € und variieren je nach Umfang und Komplexität des Vertrags. In der Regel fallen Notargebühren und Kosten für die Beratung durch einen Anwalt an. Während die Notargebühren immer fällig werden, ist die anwaltliche Beratung freiwillig. Diese ist aber insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Erbvertrag komplex ist und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Vermögenswert: So fällt beispielsweise für einen Erbvertrag über ein Vermögen von 25.000,00 € eine Notargebühr von rund 230,00 € an. Bei einem Vermögenswert von 750.000,00 € liegen die Gebühren bei 2670,00 €.
Quelle: Anlage 2, Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Ein Erbvertrag kann eine sinnvolle Option sein, um das eigene Erbe zu regeln. Er bietet einige Vorteile wie Verbindlichkeit und steuerliche Vorteile, aber auch einige Nachteile wie Unwiderruflichkeit und Bindungswirkung. Wenn Sie einen Erbvertrag in Betracht ziehen, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass der Erbvertrag rechtlich sicher und im Interesse aller betroffenen Parteien ist.