Ein Unterhaltstitel ist ein rechtsverbindliches Dokument über einen Unterhaltsanspruch. Der Titel sichert dem Unterhaltsempfänger den regelmäßigen Unterhalt zu und verpflichtet den Unterhaltspflichtigen dazu, den Unterhalt in der vereinbarten Höhe fristgerecht zu zahlen. Als Vollstreckungstitel ermöglicht der Unterhaltstitel es der Person mit Unterhaltsanspruch, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, sollte der Schuldner den Unterhalt nicht zahlen.
Der Unterhaltstitel ist deutlich rechtsverbindlicher als eine unverbindliche Unterhaltszahlung. Auch freiwillige Unterhaltszahlungen können über einen Unterhaltstitel rechtssicher festgehalten werden. Sollte der Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kann nur mit einem gültigen Unterhaltstitel die Unterhaltszahlung per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Gerade bei streitigen Unterhaltsansprüchen ist ein Unterhaltstitel also sinnvoll.
Wie und wo der Unterhaltstitel beantragt werden muss, richtet sich nach der Art des Unterhalts und danach, ob ein Gerichtsverfahren nötig ist.
Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht und es ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann der Unterhalt eingeklagt werden. Dann wird der Unterhaltstitel vom Familiengericht durchgesetzt.
Die Dauer zwischen Antrag auf einen Unterhaltstitel und dessen Ausstellung liegt bei mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten. Entscheidend sind dabei die Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, die Auslastung der Behörde, die Art des Unterhalts und das gewählte Verfahren. So dauert die Beurkundung durch das Jugendamt bei einer außergerichtlichen Einigung über den Kindesunterhalt nur wenige Wochen, während sich gerichtliche Unterhaltsverfahren mit strittigen Ansprüchen sogar mehrere Monate in die Länge ziehen können.
In den meisten Fällen ist der Unterhaltstitel eine formelle Urkunde aus Papier mit detaillierten Angaben zu den Beteiligten, dem Unterhaltsbetrag und den Zahlungspflichten. Außerdem enthält der Unterhaltstitel den Stempel und die Unterschrift der ausstellenden Person und/oder Behörde.
Der Unterhaltstitel kann vom Gericht nur vollstreckt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
In der Regel haben Unterhaltstitel eine bestimmte Laufzeit und sind nicht unbegrenzt gültig. In der Regel endet der Titel mit dem Ende der Unterhaltsverpflichtung, also zum Beispiel bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes oder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.
Statischer Unterhaltstitel: Dieser legt einen festen Betrag fest, der regelmäßig gezahlt werden muss. Änderungen sind nur durch eine offizielle Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung möglich.
Dynamischer Unterhaltstitel: Hier wird der Unterhaltsbetrag an bestimmte Bedingungen gekoppelt, wie z. B. Einkommensveränderungen des Unterhaltspflichtigen und/oder das Erreichen einer neuen Altersstufe des Kindes gemäß der Düsseldorfer Tabelle.
Der Unterhaltstitel kann abgeändert werden, etwa wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt. In der Regel muss die Änderung des Unterhaltstitels vor Gericht beantragt werden und bedarf einer Zustimmung beider Parteien oder eines gerichtlichen Urteils.
Zunächst entstehen bei der Beantragung des Titels Gerichtskosten, welche vom Gläubiger vorzustrecken sind. Diese können je nach Streitwert des Verfahrens und Anzahl der Termine variieren und sollten im Vorfeld abgeklärt werden. Kostengünstiger ist unter Umständen das Bestreben nach einem einvernehmlichen Unterhaltstitel durch eine Schlichtung/Mediation mit Kostenteilung für beide Parteien, Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige. Für beide Seiten entstehen in einer streitigen Auseinandersetzung ansonsten weitere Kosten, wenn sie einen Anwalt in Anspruch nehmen.