Nachweisgesetz – Was ändert sich?
Das Nachweisgesetz (NachwG) wurde am 1. August 2022 novelliert, um die EU-Richtlinie zu transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen umzusetzen. Ziel der Änderungen ist es, die Arbeitsbedingungen durch mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit zu verbessern.
Zum 1. Januar 2025 sind im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz weitere Neuerungen in Kraft getreten, die auch digitale Arbeitsverträge ermöglichen.
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Schildern Sie uns Ihren Fall und finden Sie heraus, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
1. Umfang
Wie bisher müssen im Arbeitsvertrag aufgeführt werden:
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.
2. Befristung
Bei befristeten Arbeitsverträgen muss neben der Dauer des Arbeitsverhältnisses auch das konkrete Enddatum des Arbeitsverhältnisses angegeben werden. Für Arbeitsverhältnisse mit Befristung ist die Textform nicht ausreichend: Hier muss weiterhin die Schriftform vorliegen.
3. Gehalt und Lohn
Das Arbeitsentgelt besteht aus verschiedenen Komponenten, wie der Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Diese müssen nun explizit und voneinander getrennt angegeben werden. Bisher mussten nur die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts angegeben werden.
4. Arbeitszeit
Die Vereinbarung der Arbeitszeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrages. Sie legt fest, wie viele Stunden pro Tag, Woche oder Monat der Arbeitnehmer arbeiten muss. Auch die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten müssen im Arbeitsvertrag aufgeführt werden. Bei vereinbarter Schichtarbeit müssen auch das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Änderungen der Schichten geregelt werden.
5. Fort- und Weiterbildungen
Wenn der Arbeitgeber Fortbildung oder Weiterbildung bereitstellt, muss auch dieser Anspruch im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
6. Arbeitsort
Im Arbeitsvertrag muss mit dem neuen Nachweisgesetz festgehalten werden, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, den Arbeitsort frei zu wählen. Bisher war nur der Arbeitsort zu nennen.
7. Vorsorge
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, müssen der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers im Arbeitsvertrag stehen. Diese Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger selbst zur Information verpflichtet ist.
8. Probezeit
Wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart ist, muss die genaue Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
9. Überstunden
Auch bei vereinbarten Überstunden muss im Arbeitsvertrag stehen, welche Möglichkeiten und welche Voraussetzungen die Anordnung von Überstunden hat.
10. Kündigung
Mit dem neuen Nachweisgesetz müssen ausführlichere Informationen zum Kündigungsverfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag stehen. Dazu gehören mindestens das Erfordernis der Schriftform, die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Fehlen diese Informationen, hat dies aber keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Auch wenn auf die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht im Arbeitsvertrag hingewiesen wird, muss diese Frist eingehalten werden.
Hinzu kommt ein ergänzender Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, wenn diese auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind.
11. Urlaub
Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
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Was müssen Arbeitnehmer beachten?
Arbeitnehmer, die am oder nach dem 1. August 2022 eingestellt werden, müssen einen Arbeitsvertrag mit den ausführlichen Arbeitsbedingungen erhalten.
Arbeitnehmer mit einem bestehenden Arbeitsvertrag haben seit dem 1. August 2022 das Recht, die Informationen von ihrem Arbeitgeber in Schriftform einzufordern. Dieser ist verpflichtet, die ausführlichen Arbeitsbedingungen innerhalb von sieben Tagen durch eine Nachweisurkunde mitzuteilen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Das neue Nachweisgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber künftig verpflichtet sind, ihren Arbeitnehmern einen Arbeitsvertrag in Textform auszustellen. Dieser muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel die Art der Tätigkeit, die Vergütung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Kündigungsfristen.
Arbeitsverträge dürfen seit 2025 auch digital in Textform (z. B. per E-Mail oder über ein HR-Management-System) abgeschlossen werden. Dabei muss der Vertrag für den Arbeitnehmer zugänglich, speicher- und ausdruckbar sein. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, den Arbeitnehmer zur Erteilung eines Empfangsnachweises aufzufordern. Für bestimmte Branchen und befristete Arbeitsverhältnisse gelten Ausnahmen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Gesetzes
Arbeitgebern, die gegen das Nachweisgesetz verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit begehen, droht eine Geldbuße von bis zu 2.000,00 € pro Verstoß. Als Verstoß gilt zum Beispiel
- Wenn der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht überhaupt nicht nachkommt,
- Wenn der Arbeitgeber der Nachweispflicht nicht rechtzeitig nachkommt oder
- Wenn der Arbeitgeber der Nachweispflicht in falscher Form nachkommt.