Mündlicher Arbeitsvertrag

Mündlicher Arbeitsvertrag

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland können Arbeitsverträge mündlich geschlossen werden und sind grundsätzlich ebenso gültig wie schriftliche Verträge. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

Ist ein mündlichen Arbeitsvertrag gültig?

Mündliche Arbeitsverträge sind in Deutschland grundsätzlich gültig. Der Arbeitsvertrag unterliegt dem Grundsatz der Formfreiheit, was bedeutet, dass er nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss. Ein mündlicher Vertrag ist rechtlich ebenso wirksam wie ein schriftlicher, solange sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Gehalt und Arbeitszeit einig sind. Wenn keine Vereinbarungen bezüglich Kündigungsfristen, Urlaubsansprüchen usw. getroffen werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. 

Ausnahme: Mündlich vereinbarte Befristungen

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die Befristung unbedingt schriftlich festgehalten werden. Wird die Befristung nur mündlich vereinbart, gilt der Arbeitsvertrag trotzdem als unbefristet.

Nachweisgesetz

Auch wenn mündliche Arbeitsverträge grundsätzlich rechtlich gültig sind, verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

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Welche Kündigungsfristen gelten bei mündlichen Arbeitsverträgen?

Bei einem mündlichen Arbeitsvertrag gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen und der gleiche Kündigungsschutz wie bei schriftlichen Arbeitsverträgen.

  • Für Arbeitnehmer: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Beendigungsdatum ausgesprochen werden muss.
  • Für Arbeitgeber: Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Sie beginnt ebenfalls mit vier Wochen, verlängert sich jedoch je nach Dauer der Beschäftigung, beispielsweise auf einen Monat zum Monatsende nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit, zwei Monate nach fünf Jahren, und so weiter. Besteht ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, so gilt dieser auch bei einem mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag.

Besteht auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag Kündigungsschutz?

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für mündliche Arbeitsverträge, sofern die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt sind. Als Arbeitnehmer müssen Sie also  mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein und der Betrieb muss mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.

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Schriftform der Kündigung

Unabhängig von der Form des Arbeitsvertrags muss die Kündigung stets schriftlich erfolgen und unterschrieben sein, damit sie wirksam ist. Eine mündliche Kündigung ist rechtlich nicht gültig und das Arbeitsverhältnis besteht automatisch fort.

Beweislast: Was passiert bei Uneinigkeit?

Wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag besteht und es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Uneinigkeiten bezüglich Gehalt, Arbeitszeiten oder einem anderen Detail des Arbeitsvertrags kommt, trägt der Arbeitnehmer die Beweislast. Der Arbeitnehmer muss im Streitfall also nachweisen, welche Bedingungen mündlich vereinbart wurden. Ohne schriftliche Aufzeichnungen bleiben oft nur die Aussagen von Zeugen oder Beweismittel, wie Kontoauszüge.

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag trotz Nachweisgesetz gültig?

Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde.

  • Schriftlicher Nachweis:
    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer ein Dokument zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festhält. Der Nachweis muss in schriftlicher Form und handschriftlich unterzeichnet werden. Elektronische Dokumente wie E-Mails sind als Nachweis nicht ausreichend.
  • Arbeitsbedingungen, über die nach dem Nachweisgesetz informiert werden muss:some text
    • Name und Anschrift des Arbeitgebers
    • Name und Anschrift des Arbeitnehmers 
    • Beginn des Arbeitsverhältnisses 
    • Angaben zur Befristung
    • Beschreibung der Tätigkeit
    • Arbeitszeit
    • Gehalt
    • Kündigungsfristen
    • Arbeitsort
    • Dauer der Probezeit
    • Vergütung von Überstunden 
    • Regelungen zur Schichtarbeit
  • Arbeitsverhältnis seit dem 01.08.2022 geschlossen:
    Der Arbeitgeber muss die Nachweispflichten ohne Aufforderung des Arbeitnehmers erfüllen.
  • Arbeitsverhältnis nach dem 01.08.2022 geschlossen:
    Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Information über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen gemäß dem neuen Nachweisgesetz bei ihrem Arbeitgeber verlangen.

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