Die Kindersitzpflicht schreibt vor, dass Kinder bis zu einer gewissen Größe und einem bestimmten Alter in einem speziell für sie geeigneten Kindersitz gesichert sein müssen. Die genauen Vorschriften für Kindersitze variieren je nach Land.
In Deutschland gilt eine allgemeine Kindersitzpflicht. Das bedeutet, dass Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bis zu einer Größe von 150 cm im Auto in einem geeigneten Kindersitz oder einer geeigneten Sitzerhöhung mitfahren müssen.
In Deutschland gilt die Kindersitzpflicht seit dem Jahr 1993 und ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Die Kindersitzpflicht entfällt bei Fahrten mit dem Linienbus oder anderen öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Auch in Kraftomnibussen über 3,5 Tonnen müssen Babys und Kinder nicht auf einem Kindersitz sitzen.
Auch für Taxis gilt die Kindersitzpflicht: Fahrer müssen zwei Kindersitze für Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg mit sich führen, andere Kindersitzgrößen müssen selbst mitgebracht werden.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen Kindersitz zu verwenden, der die orangefarbene Kennzeichnung zum europäischen Standard trägt.
Folgende Kindersitze sind derzeit zugelassen:
Die Verwendung eines Kindersitzes ohne eine dieser Kennzeichnungen ist nicht erlaubt. Überprüfen Sie außerdem die Kennzeichnung auf dem R44-Kindersitz genau. Der Code sollte die Ziffern 03 oder 04 enthalten. Kindersitze, die vor 1995 hergestellt und gemäß ECE R44/01 oder R44/02 zugelassen wurden, sind nicht mehr zulässig und dürfen nicht mehr verwendet oder verkauft werden.
Kinder ab einem Alter von 12 Jahren können auch ohne Kindersitz befördert werden. Wenn das Kind vor dem 12. Geburtstag eine Körpergröße von 150 cm überschreitet, ist auch dann kein Kindersitz mehr zwingend vorgeschrieben.
Welcher Kindersitz der richtige ist, hängt vom Alter und der Größe des Kindes ab – weltweit unterscheiden sich die genauen Richtlinien. In Deutschland gelten folgende Empfehlungen für Kindersitze:
Für Babys und Kleinkinder bis zu einem Gewicht von 13 kg muss ein rückwärts gerichteter Kindersitz, die sogenannte Babyschale, verwendet werden. Passende Kindersitze sind als Klasse 0+ kategorisiert. Auf dem Beifahrersitz sind diese Kindersitze nach § 35a Absatz 8 StVZO nur zulässig, wenn der Airbag abgeschaltet wurde.
Ab einem Gewicht von 9 kg kann alternativ zur Babyschale entweder ein rückwärtsgewandter Kindersitz oder ein vorwärtsgerichteter Kindersitz genutzt werden. Kindersitze der Klasse I werden für Kinder bis zu einem Körpergewicht von 18 kg empfohlen. Durchschnittlich sind diese Sitze für Kinder zwischen einem und vier Jahren geeignet.
Kinder mit einem Gewicht zwischen 15 kg und 36 kg können eine Sitzerhöhung wechseln. Diese sind in der Regel als Kategorie II für 12 kg bis 25 kg schwere Kinder und als Kategorie III für ein Körpergewicht zwischen 22 kg und 36 kg gekennzeichnet. Sobald das Kind 12 Jahre alt wird oder größer als 150 cm ist, entfällt die Kindersitzpflicht komplett. Experten empfehlen aber auch bei Kindern, die bereits 12 Jahre alt sind, aber noch nicht 150 cm erreicht haben, weiterhin einen Kindersitz zu benutzen.
Der richtige Kindersitz ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit von Kindern im Auto. Bei einem Unfall kann ein Kind ohne geeigneten Kindersitz schwerste Verletzungen davontragen oder sogar tödlich verunglücken. Ein Kindersitz schützt das Kind dabei nicht nur durch eine Stabilisierung des Kopfes, sondern auch durch eine spezielle Gurtführung und gezielte Stoßdämpfung. Außerdem sorgen gerade Kindersitze für jüngere Kinder dafür, dass diese sich während der Fahrt nicht selbst abschnallen können.
Pkw-Fahrer, die Babys oder Kinder ohne den vorgeschriebenen Kindersitz mitnehmen, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 30,00 € rechnen. Fährt das Kind unangeschnallt und ohne Kindersitz mit, erwarten den Fahrer mindestens 60,00 € Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister.
Neben der richtigen Größe des Kindersitz sollten weitere Hinweise beachtet werden, um Babys und Kindern eine möglichst sichere Fahrt zu ermöglichen:
Lesen Sie in der Anleitung des Kindersitzes genau, wie der Sitz zu montieren ist. Häufig bieten auch Fachhändler eine Beratung zum sicheren Kindersitz-Einbau in den PKW.
Überprüfen Sie vor jeder Autofahrt, ob der Kindersitz ordnungsgemäß befestigt ist und der Gurtstraffer korrekt angezogen wurde.
Achten Sie darauf, dass der Kindersitz nicht zu alt ist und keine sichtbaren Schäden aufweist. Hierbei sollten Sie die Angaben des Herstellers zur Lebensdauer des Kindersitzes beachten. Vom Kauf gebrauchter Kindersitze ist in der Regel abzuraten, um die Sicherheit bei einer Fahrt nicht zu beeinträchtigen.
Auch wenn es einige rechtliche Ausnahmen von der Kindersitzpflicht gibt, etwa im Taxi, sollten Eltern versuchen, einen passenden Kindersitz für ihr Kind zu organisieren. Denn auch wenn es keine juristische Vorschrift ist, birgt die Fahrt ohne Kindersitz Gefahrenpotenzial.
Ein zu kleiner oder zu großer Kindersitz kann die Sicherheit Ihres Kindes beeinträchtigen. Daher sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob der aktuelle Sitz noch für Ihr Kind passt.