Rotlichtverstoß: Das droht, wenn Sie eine Rote Ampel überfahren

Rotlichtverstoß: Das droht, wenn Sie eine Rote Ampel überfahren

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Rotlichtverstoß?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel in den geschützten Bereich einfährt. Dieser Bereich, auch Gefahrenbereich genannt, umfasst den gesamten Bereich hinter der Ampel, wie zum Beispiel eine Kreuzung, einen Fußgängerüberweg oder einen Bahnübergang.

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Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

Bei einem Rotlichtverstoß unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel leuchtet beim Einfahren in den Gefahrenbereich weniger als eine Sekunde rot.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel leuchtet beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde rot.
Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Welche Strafen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Die Strafen für einen Rotlichtverstoß variieren je nach Art und Schwere des Verstoßes:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister und 1 Monat Fahrverbot

Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Sachbeschädigung oder Unfall erhöhen sich die Strafen entsprechend.

Was passiert bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besonders strenge Regeln:

  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Mögliche Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Bei wiederholten Verstößen droht der dauerhafte Führerscheinentzug.

Kann ein Rotlichtverstoß eine Straftat sein?

In bestimmten Fällen ist der Rotlichtverstoß “nicht nur” eine Ordnungswidrigkeit, sondern wird als Straftat gewertet. Das ist der Fall, wenn der Fahrer sich besonders rücksichtslos verhalten hat oder wenn andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden. In solchen Fällen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.

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Wie wird ein Rotlichtverstoß nachgewiesen?

Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes erfolgt hauptsächlich durch:

  1. Ampelblitzer: Diese fotografieren präzise, wie lange die Ampel bereits rot war.
  2. Mobile Rotlichtüberwachung: Polizisten oder Ordnungsbeamte setzen Videokameras ein, um Verstöße zu dokumentieren.
  3. Beobachtung durch Beamte: In diesem Fall zählen Beamte die Sekunden mit, was jedoch fehleranfällig sein kann.

Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Wenn Sie an einer roten Ampel geblitzt wurden, können Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen mit Post von der zuständigen Behörde rechnen:

Anhörungsbogen

Der Anhörungsbogen kommt oft innerhalb weniger Wochen nach dem Rotlichtverstoß. Wann genau der Anhörungsbogen verschickt wird, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kann auch durch Faktoren wie die Ferienzeit beeinflusst werden. Die Behörde hat grundsätzlich drei Monate Zeit, um den Anhörungsbogen zuzustellen. Wird diese Frist überschritten, verjährt der Verstoß in der Regel. Wenn Sie über eine rote Ampel gefahren sind und nach 3 Monaten r noch nichts von der Behörde gehört haben, Sie also noch kein Anhörschreiben erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass sich die Sache erledigt hat.

Bußgeldbescheid

In der Regel landet der Bußgeldbescheid zwischen zwei und vier Wochen nach dem Anhörungsbogen im Briefkasten. In der Regel gibt die Widerspruchsfrist, die im Anhörungsbogen genannt wird, eine gute Orientierung, wann Sie mit dem Bußgeldbescheid rechnen können.

Wann ist ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß sinnvoll?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes kann in verschiedenen Situationen erfolgversprechend sein. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids kann schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingelegt werden. 

Folgende Umstände können einen Einspruch rechtfertigen:

  • Unzureichende Beweisfotos
    Wenn das Beweisfoto zu unscharf, zu grell oder zu dunkel ist, sodass das Nummernschild oder der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen sind, kann der Bußgeldbescheid angefochten werden. In solchen Fällen gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (In dubio pro reo), und die Strafe könnte aufgehoben werden.
  • Zweifelhafte Schätzungen bei qualifizierten Rotlichtverstößen
    Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ohne technische Hilfsmittel sind die Anforderungen an den Nachweis besonders hoch. Reine Schätzungen von Polizisten oder Ordnungsbeamten reichen oft nicht aus. Sie müssen konkrete Tatsachen wie Entfernung und Geschwindigkeit des Fahrzeugs angeben, um ihre Einschätzung zu begründen.
  • Zu kurze Gelbphase
    Wenn die Gelbphase der Ampel zu kurz war, kann dies ein Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein. Die Dauer der Gelbphase ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und sollte ausreichend lang sein, damit Fahrer sicher anhalten können. Allerdings erfordert der Nachweis einer zu kurzen Gelbphase in der Regel ein kostspieliges Sachverständigengutachten.
  • Technische Mängel an Messgeräten
    Fehler bei der Messung der Rotlichtphase können ebenfalls Grundlage für einen Einspruch sein. Bei Ampelblitzern kann beispielsweise die Platzierung der Induktionsschleifen zu Messfehlern führen. Bei mobilen Überwachungsgeräten sollte überprüft werden, ob die Eichung gültig und ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

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Kann man auch für das Überfahren einer gelben Ampel einen Bußgeldbescheid erhalten?

Eine gelbe Ampel bedeutet grundsätzlich „Halt“, wenn ein gefahrloses Anhalten noch möglich ist. Andernfalls heißt Gelb „Weiterfahren“. Ein Verwarngeld von 10 Euro wird nur verhängt, wenn Sie als Fahrer die Haltelinie überfahren, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.

Wann verjährt ein Rotlichtverstoß? 

Grundsätzlich verjähren Rotlichtverstöße als Verkehrsordnungswidrigkeit nach drei Monaten, wenn bis dahin kein Schreiben von der Behörde, in der Regel als erstes das Anhörschreiben vor dem Bußgeldbescheid,  versendet wurde. Wird innerhalb der ersten drei Monate ein Anhörungsbogen zugestellt, unterbricht dies die Verjährung. Die Frist beginnt dann erneut für weitere drei Monate. Nach Erlass eines Bußgeldbescheids beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Wird ein Bußgeldbescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt, kann dies einen Grund für einen erfolgreichen Einspruch darstellen.

Lohnt es sich, bei einem Rotlichtverstoß einen Anwalt einzuschalten?

Besonders bei schwerwiegenden Fällen, bei einem drohenden Fahrverbot oder wenn es sich nicht um den ersten Rotlichtverstoß handelt, kann die Expertise eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts sehr wertvoll sein und die Chancen auf eine mildere Strafe deutlich verbessern oder diese sogar ganz abwenden.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bei einem Rotlichtverstoß in vielen Fällen durchaus hilfreich sein:

  • Der Anwalt überprüft den Bußgeldbescheid auf formale Anforderungen, Zulässigkeit und Angemessenheit der Strafen.
  • Bei Gründen für einen Widerspruch kann der Anwalt fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, eine fundierte Strategie entwickeln und Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren vertreten.
  • Der Anwalt kann die Zulässigkeit von Beweismitteln wie Blitzerfotos genau einschätzen.
  • Ein erfahrener Verkehrsrechtler kann mildernde Umstände geltend machen und unter Umständen ein drohendes Fahrverbot sogar vollständig abwenden. 

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