Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel in den geschützten Bereich einfährt. Dieser Bereich, auch Gefahrenbereich genannt, umfasst den gesamten Bereich hinter der Ampel, wie zum Beispiel eine Kreuzung, einen Fußgängerüberweg oder einen Bahnübergang.
Bei einem Rotlichtverstoß unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß:
Die Strafen für einen Rotlichtverstoß variieren je nach Art und Schwere des Verstoßes:
Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Sachbeschädigung oder Unfall erhöhen sich die Strafen entsprechend.
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besonders strenge Regeln:
In bestimmten Fällen ist der Rotlichtverstoß „nicht nur“ eine Ordnungswidrigkeit, sondern wird als Straftat gewertet. Das ist der Fall, wenn der Fahrer sich besonders rücksichtslos verhalten hat oder wenn andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden. In solchen Fällen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes erfolgt hauptsächlich durch:
Wenn Sie an einer roten Ampel geblitzt wurden, können Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen mit Post von der zuständigen Behörde rechnen:
Der Anhörungsbogen kommt oft innerhalb weniger Wochen nach dem Rotlichtverstoß. Wann genau der Anhörungsbogen verschickt wird, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kann auch durch Faktoren wie die Ferienzeit beeinflusst werden. Die Behörde hat grundsätzlich drei Monate Zeit, um den Anhörungsbogen zuzustellen. Wird diese Frist überschritten, verjährt der Verstoß in der Regel. Wenn Sie über eine rote Ampel gefahren sind und nach 3 Monaten r noch nichts von der Behörde gehört haben, Sie also noch kein Anhörschreiben erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass sich die Sache erledigt hat.
In der Regel landet der Bußgeldbescheid zwei bis vier Wochen nach dem Anhörungsbogen im Briefkasten. In der Regel gibt die Widerspruchsfrist, die im Anhörungsbogen genannt wird, eine gute Orientierung, wann Sie mit dem Bußgeldbescheid rechnen können.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes kann in verschiedenen Situationen erfolgversprechend sein. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids kann schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingelegt werden.
Folgende Umstände können einen Einspruch rechtfertigen:
Eine gelbe Ampel bedeutet grundsätzlich „Halt“, wenn ein gefahrloses Anhalten noch möglich ist. Andernfalls heißt Gelb „Weiterfahren“. Ein Verwarngeld von 10 Euro wird nur verhängt, wenn Sie als Fahrer die Haltelinie überfahren, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
Grundsätzlich verjähren Rotlichtverstöße als Verkehrsordnungswidrigkeit nach drei Monaten, wenn bis dahin kein Schreiben von der Behörde, in der Regel als erstes das Anhörschreiben vor dem Bußgeldbescheid, versendet wurde. Wird innerhalb der ersten drei Monate ein Anhörungsbogen zugestellt, unterbricht dies die Verjährung. Die Frist beginnt dann erneut für weitere drei Monate. Nach Erlass eines Bußgeldbescheids beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Wird ein Bußgeldbescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt, kann dies einen Grund für einen erfolgreichen Einspruch darstellen.
Besonders bei schwerwiegenden Fällen, bei einem drohenden Fahrverbot oder wenn es sich nicht um den ersten Rotlichtverstoß handelt, kann die Expertise eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts sehr wertvoll sein und die Chancen auf eine mildere Strafe deutlich verbessern oder diese sogar ganz abwenden.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bei einem Rotlichtverstoß in vielen Fällen durchaus hilfreich sein: