Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Bußgeldverfahren in Deutschland. Dabei können Bußgelder, Fahrverbote und Punkte drohen. Jedoch gibt es auch wirkungsvolle Wege, um sich gegen Bußgeldbescheide effektiv zur Wehr zu setzen.
Grundsätzlich gilt: Es darf nur so schnell gefahren werden, wie es dem Fahrer möglich ist, das Fahrzeug ständig zu beherrschen. Daneben gibt es aber auch genaue Grenzen für die Höchstgeschwindigkeit, die unabhängig der Umstände eingehalten werden müssen. Welche Geschwindigkeit einzuhalten ist, ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung (§ 3 StVO) oder aus der Beschilderung vor Ort (§ 41 Abs. 2 StVO).
Die Kosten der Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn liegen zwischen 20 € und 700 € und sind davon abhängig, um wie viel die Geschwindigkeit überschritten wurde. Die Bußgelder richten sich nach der laufenden Nummer 11 BKat und Tabelle 1 – Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die Kosten der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts liegen zwischen 30 € und 800 €. Umso höher die gemessene Geschwindigkeit über der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit liegt, desto höher fällt das Bußgeld aus. Zusätzlich drohen nach Bußgeldkatalog auch Punkte in Flensburg und Fahrverbot.
Einen Punkt in Flensburg (beziehungsweise im Fahreignungsregister) gibt es für alle Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h oder mehr.
Das individuelle Bußgeld kann unter Umständen höher als in der Bußgeldtabelle angesetzt werden. Bestehen im Fahreignungsregister (FAER) sogenannte „Voreintragungen“, sind nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz Erhöhungen der Geldbuße möglich. So soll erhöhter Druck auf die PKW-Fahrer, die scheinbar „unbelehrbar” sind, ausgeübt werden.
Wer als Fahranfänger in der Probezeit geblitzt wird, muss kein höheres Bußgeld zahlen. Allerdings handelt es sich bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h um einen A-Verstoß. Wer weiterhin ein Fahrzeug führen will, muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.
Da die meisten Blitzer nicht perfekt geeicht sind, werden mögliche Ungenauigkeiten in der Messung von den Behörden mit einem Toleranz-Abzug ausgeglichen. Bei geringeren Geschwindigkeiten unter 100 km/h liegt die Toleranz bei 3 km/h, bei höheren Geschwindigkeiten liegt die Toleranz bei 3 % der gemessenen Geschwindigkeit.
Wurde die Geschwindigkeit mit einem Videonachfahrsystem gemessen, ist die Messtoleranz höher, da diese in der Regel eine ungenauere Messung aufweisen. Hier ist ein Abzug von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit gängig.
Zur Messung der Geschwindigkeit werden zum größten Teil Radar- und Lasermessgeräte genutzt. Darüber hinaus werden zum Beispiel auch Fahrbahnsensoren und stationäre oder mobile Videosysteme genutzt. Weitere Möglichkeiten sind die Auswertung von Fahrtenschreibern und die Messung mittels Nachfahren.
Wenn Sie im Straßenverkehr geblitzt wurden, kann das sehr ärgerlich sein und möglicherweise auch teuer werden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
Wenn Sie während der Fahrt mitbekommen, dass Sie geblitzt wurden, ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und sich auf das aktuelle Verkehrsgeschehen konzentrieren, um weitere mögliche Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.
Wenn Sie tatsächlich geblitzt wurden, wird Ihnen im ersten Schritt ein Anhörungsbogen zugeschickt. Dort sind die Tatvorwürfe und deren Umstände näher geschildert, und Sie erhalten die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und sich zu den Vorwürfen zu äußern. Bei Geschwindigkeitsverstößen enthält der Anhörungsbogen außerdem meistens ein Blitzer-Foto, auf dem das Kennzeichen des Fahrzeugs zu erkennen ist.
Sie sind zwar dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (also Name, Geburtsort, Adresse) zu machen, jedoch sind alle anderen Angaben freiwillig. Das heißt, Sie müssen sich selbst nicht selbst belasten.
Vermerken Sie im Anhörungsbogen alle entlastenden Details. Zum Beispiel, wenn der Geschwindigkeitsverstoß nachweislich nicht von Ihnen selbst begangen und eine andere Person geblitzt wurde.
Der Bußgeldbescheid wird erst erstellt und versendet, wenn bei der Behörde alle Angaben aus dem Anhörungsbogen eingetroffen sind und die Vorwürfe aufrechterhalten werden können. Bei geringfügigen Tatvorwürfen kann es auch sein, dass der Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter versendet wird. Der Bußgeldbescheid erhält neben der genauen Höhe des Bußgelds eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie Angaben zum Betroffenen und zum Tatvorwurf.
Wenn Sie das Bußgeld akzeptieren möchten, können Sie es einfach bezahlen und die Angelegenheit ist erledigt.
Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass das Bußgeld nicht gerechtfertigt ist oder Sie zu Unrecht geblitzt wurden, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Immer wieder kommt es auch vor, dass Bescheide nicht ausreichend begründet, Messungen fehlerhaft sind oder inhaltliche beziehungsweise formelle Fehler enthalten: Auch dann lohnt es sich, die Vorwürfe anzufechten. Am besten lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von einem Experten prüfen oder konsultieren einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.