Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer während einer Krankschreibung alles tun, was ihre Genesung nicht beeinträchtigt oder verzögert. Feiern gehen ist also nicht per se verboten. Es kommt immer auf die Art der Erkrankung, die Art der Feier oder Party und die Umstände des Einzelfalls an.
Bei einer Erkältung oder Grippe ist es in der Regel nicht ratsam, eine Party zu besuchen, da dies die Genesung verzögern könnte. Anders sieht es bei psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen aus. Hier kann ein sozialer Kontakt wie eine kleine Feier durchaus förderlich für den Heilungsprozess sein.
Wenn Sie unsicher sind, was während Ihrer Krankschreibung erlaubt ist, sollten Sie Ihren behandelnden Arzt um Rat fragen. Dieser kann am besten einschätzen, welche Aktivitäten Ihrer Genesung zuträglich sind und welche Sie besser vermeiden sollten.
Feiern während einer Krankschreibung deutet nicht automatisch auf eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit hin. Allerdings kann es den Verdacht des Arbeitgebers wecken, insbesondere wenn die Aktivitäten offensichtlich im Widerspruch zur angegebenen Erkrankung stehen
.
Sollte durch eine Feier herauskommen, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wurde, drohen dem Arbeitnehmer erhebliche rechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung. In weniger schwerwiegenden Fällen kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen oder ordentlich kündigen. Darüber hinaus sind auch die Verweigerung der Entgeltfortzahlung, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder eine strafrechtliche Verfolgung denkbar.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat vor Gericht einen hohen Beweiswert. Um diesen zu erschüttern, muss der Arbeitgeber konkrete Tatsachen vorbringen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Allein die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung gesehen wurde, reicht dafür in der Regel nicht aus.
Arbeitgeber dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in bestimmten Fällen anzweifeln:
Wenn Sie krankgeschrieben sind und gerne feiern möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Die Arbeitsgerichte haben in mehreren Urteilen die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern während einer Krankschreibung konkretisiert:
So wurde vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, sich während der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich in seiner Wohnung aufzuhalten. Allerdings muss der Arbeitnehmer alles unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Dies ergibt sich aus der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 29. Januar 1992, Az. 5 AZR 37/91).
Das Sächsische Landesarbeitsgericht sah den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen psychogener Erschöpfung durch den Besuch einer Gartenparty nicht automatisch erschüttert. Das Gericht sah den Partybesuch in diesem Fall sogar als förderlich für den Heilungsprozess an (30. Mai 2024, Az. 4 Sa 17/23).
Anders entschied das Arbeitsgericht Siegburg im Falle einer Pflegeassistentin. Hier sah das Gericht die fristlose Kündigung als rechtmäßig an, da die Arbeitnehmerin während ihrer Krankschreibung an einer „White Night Ibiza Party“ teilgenommen hatte, was die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deutlich unglaubwürdig erscheinen ließ (16. Dezember 2022, Az. 5 Ca 1200/22).