Rückwirkende Krankschreibung

Rückwirkende Krankschreibung

Inhaltsverzeichnis

Kann man sich rückwirkend krankschreiben lassen?

Grundsätzlich sind Ärzte nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien dazu angehalten, Krankschreibungen nicht rückwirkend zu bescheinigen.

Rückwirkende Krankschreibungen sind

  • nur ausnahmsweise,
  • nur nach gewissenhafter Prüfung durch einen Arzt und
  • maximal für 3 zurückliegende Tage möglich.

Rückwirkende Krankschreibungen sind nur ausnahmsweise, nur nach gewissenhafter Prüfung durch einen Arzt und maximal für 3 zurückliegende Tage möglich.
Voraussetzungen für eine rückwirkende Krankschreibung

Wie lange rückwirkend kann man ein Attest erhalten?

Krankschreibungen können maximal für 3 Tage rückwirkend vom Arzt ausgestellt werden. Unabhängig von der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollten Arbeitnehmer unbedingt daran denken, den Arbeitgeber rechtzeitig über die krankheitsbedingte Abwesenheit zu informieren. Denn im schlimmsten Fall gilt die Abwesenheit als unentschuldigtes Fehlen und kann eine Kündigung nach sich ziehen.

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Kann eine Krankschreibung rückwirkend verlängert werden?

Spätestens am ersten Werktag nach der ersten Krankschreibung (Erstbescheinigung) muss eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit (Folgebescheinigung) vom Arzt bescheinigt werden. Nur in Ausnahmefällen und nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann diese Folgebescheinigung auch 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden. 

Wurde die Erstbescheinigung in der Praxis ausgestellt, kann auch eine telefonische Verlängerung (statt einer nachträglichen Krankschreibung) in Erwägung gezogen werden. Ist die Erstbescheinigung telefonisch erfolgt, muss für die Folgebescheinigung unbedingt die Praxis persönlich aufgesucht werden.

Alternativen zur rückwirkenden Krankschreibung

Wenn ein rechtzeitiger Arztbesuch nicht möglich ist, etwa aufgrund von Öffnungszeiten der Praxis oder Feiertagen, ist eine rückdatierte Krankschreibung nicht die einzige Option. Eine telefonische Krankschreibung oder der ärztliche Bereitschaftsdienst können eine Alternative bieten.

  1. Telefonische Krankschreibung:
    Wenn Sie nur leicht erkrankt sind, können Sie sich bis zu 5 Tage telefonisch krankschreiben lassen. Letztendlich kann der Arzt aber entscheiden, ob ein Praxis-Besuch für die Krankschreibung nötig ist, denn es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Krankschreibung per Telefon. 
  2. Video-Krankschreibung:
    Auch per Videosprechstunde sind Krankschreibungen inzwischen möglich. Diese sind nach aktueller Regelung nur für bis zu 3 Tage möglich, wenn Sie bisher nicht Patient der Praxis waren. Wenn die Praxis Sie bereits persönlich kennt, ist eine Krankschreibung per Video von bis zu 7 Kalendertagen möglich.
  3. Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
    In dringenden Fällen, wenn Sie sofort ärztliche Hilfe benötigen, aber keine Praxis geöffnet ist oder Sie krankheitsbedingt den Weg dorthin nicht schaffen, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117. Der Bereitschaftsdienst kann auch eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

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Ab welchem Tag brauche ich eine Krankschreibung?

Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EntgFG) muss der Arbeitnehmer spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Einige Arbeitgeber verlangen bereits am ersten Krankheitstag eine Bescheinigung. Dies ist zulässig, wenn es im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde.

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