Rückforderung gezahlter Verwahrentgelte ("Negativzinsen")

Rückforderung gezahlter Verwahrentgelte ("Negativzinsen")

Inhaltsverzeichnis

Zu Unrecht erhobene Negativzinsen zurückfordern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Februar 2025 entschieden (Urteile - XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23), dass die Erhebung von Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig ist. Diese Praxis widerspricht dem Vertragszweck und benachteiligt Verbraucher unangemessen. Betroffene Kunden haben nun die Möglichkeit, die zu Unrecht erhobenen Negativzinsen zurückzufordern.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Prüfung Ihrer Unterlagen: 
    Wir analysieren Ihre Kontoauszüge und Vertragsbedingungen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Negativzinsen berechnet wurden.
  • Individuelle Beratung:
    Wir informieren Sie über die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken Ihres Vorgehens.
  • Rechtsdurchsetzung: 
    Unsere Kanzlei setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durch – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Warum Hopkins Rechtsanwälte?

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Finanzinstituten. Wir begleiten Sie kompetent und engagiert bei der Rückforderung Ihrer zu Unrecht gezahlten Negativzinsen.

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Die Zeit zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist begrenzt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Hinweis: Die Rückforderung bereits gezahlter Negativzinsen wurde vom BGH nicht abschließend geklärt. Es ist daher ratsam, individuelle Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen, um mögliche Verjährungsfristen zu wahren.

Was sind Negativzinsen?

Negativzinsen, auch als Verwahrentgelte bezeichnet, sind Gebühren, die Banken von ihren Kunden erheben, wenn bestimmte Freibeträge auf Spar- oder Tagesgeldkonten überschritten werden. Anstatt Zinsen auf ihre Einlagen zu erhalten, müssen Kunden in solchen Fällen für die Verwahrung ihres Geldes zahlen.

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Ab welchem Betrag lohnt es sich, Negativzinsen zurückzufordern?

Obwohl der BGH die Erhebung von Negativzinsen für unzulässig erklärt hat, wurde die Frage der Rückforderung bereits gezahlter Beträge nicht abschließend geklärt. Es ist daher ratsam, individuelle Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen, um mögliche Verjährungsfristen zu wahren. Bei Beträgen von mehreren Hundert Euro ist eine Rückforderung in der Regel wirtschaftlich sinnvoll.

Welche Banken sind von dem Urteil betroffen?

Das Urteil betrifft konkret die Commerzbank, die Sparda-Bank, eine Sparkasse und eine Volksbank. Es hat jedoch Signalwirkung für ähnliche Klauseln bei anderen Banken. Laut Angaben von Verivox haben zum Höchststand im Mai 2022 mindestens 455 Banken und Sparkassen Negativzinsen von Verbrauchern verlangt. Daher sollten Spar- und Tagesgeldkunden aller Banken, die Negativzinsen erhoben haben, ihre Verträge prüfen lassen.

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