Eine Rücklastschrift (auch R-Transaktion) bezeichnet eine fehlgeschlagene Abbuchung im Lastschriftverfahren. Das kann etwa bei unzureichender Kontodeckung passieren oder wenn falsche Kontodaten angegeben wurden. Eine Rücklastschrift kann auch bewusst vom Kontoinhaber veranlasst werden, beispielsweise bei unberechtigten Abbuchungen.
Die Gebühren für eine Rücklastschrift dürfen nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Überhöhte Gebühren, die weit über den tatsächlichen Kosten liegen, sind rechtswidrig. Nach aktueller Rechtsprechung sind Rücklastschriftgebühren von 10,00 € oder mehr unzulässig. In der Regel liegen die Kosten für eine Rücklastschrift bei etwa 4,00 €. Zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren darf der Gläubiger Mahngebühren veranschlagen, deren Höhe in der Regel nicht über 2,50 € liegt.
Die Kosten einer Rücklastschrift trägt derjenige, der sie verursacht hat. Wenn die Rücklastschrift veranlasst wurde, da das Konto nicht ausreichend gedeckt war, muss der Kontoinhaber die Gebühren übernehmen. Erfolgte die Rücklastschrift aufgrund einer unberechtigten Abbuchung, trägt der Kontoinhaber keine Kosten.
Die Gründe für Rücklastschriften sind vielfältig und können sowohl vor der Abbuchung als auch nach der Abbuchung auftreten. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Grund für die Rücklastschrift mitzuteilen. R-Codes werden von Banken verwendet, um den Grund einer Rücklastschrift zu kennzeichnen. Diese Codes weisen auch auf den Grund der Rücklastschrift hin.
Mögliche Gründe für eine Rücklastschrift:
Eine bereits erfolgte Lastschrift von Ihrem Konto können Sie nur innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Die Dauer unterscheidet sich danach, ob die Lastschrift durch den Kontoinhaber autorisiert wurde oder nicht.
Wenn eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, haben Sie 8 Wochen Zeit, um die Lastschrift bei Ihrer Bank zu widerrufen und das Geld zurückzubuchen.
Wenn keine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, können Sie die Lastschrift bis zu 13 Monate nach der Abbuchung rückgängig machen.
Ein SEPA-Mandat erlischt nicht automatisch bei einer Rücklastschrift. Das Mandat bleibt weiterhin gültig, bis es entweder widerrufen wird, abläuft oder einvernehmlich zwischen den Parteien beendet wird. Ein Zahlungspflichtiger kann das SEPA-Mandat jederzeit widerrufen, was in der Regel schriftlich gegenüber dem Zahlungsempfänger erfolgen muss. Zudem kann ein SEPA-Mandat automatisch erlöschen, wenn es über einen bestimmten Zeitraum, typischerweise 36 Monate, nicht genutzt wird.
Gebühren für eine Rücklastschrift müssen nicht gezahlt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Eine Rücklastschrift hat in der Regel keine direkten Auswirkungen auf den SCHUFA-Score, da sie nicht an die SCHUFA gemeldet wird. Allerdings kann es zu einem SCHUFA-Eintrag kommen, wenn nach einer Rücklastschrift alle weiteren Abbuchungsversuche scheitern und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.