Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Käufern eine mangelfreie Ware zu liefern. Wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt wird, hat der Käufer das Recht, eine Mängelrüge geltend zu machen und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer zu erheben. Die Definition einer mangelhaften Ware oder Lieferung war in der Vergangenheit oft umstritten. Doch seit den Änderungen des deutschen Kaufrechts am 1. Januar 2022 sind die Vorgaben klarer.
Die erworbene Ware muss sowohl der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Beschaffenheit entsprechen als auch den Montageanforderungen und den objektiven (branchenüblichen) Anforderungen genügen. Daher kann eine Ware auch dann als mangelhaft angesehen werden, wenn sie die im Vorfeld vereinbarte Beschaffenheit aufweist. In diesem Fall spricht man häufig auch von Vertragsmäßigkeit statt von Mangelfreiheit.
Eine Mängelrüge ist eine Mitteilung, die der Käufer eines Handelsgeschäfts an den Verkäufer sendet, um einen Mangel oder eine Falschlieferung der Ware zu melden. Die Ware muss gemäß § 377 HGB unmittelbar nach Erhalt vom Käufer geprüft und eventuelle Mängel sofort beanstandet werden. Diese Vorschrift gilt, wenn auf Käuferseite ein Kaufmann mitwirkt. Der Gedanke der Mängelrüge nach § 377 des Handelsgesetzbuchs wird aber in der Praxis auch bei Verbrauchern angewendet. Die Mängelrüge kann formlos erfolgen und kann zur Rückabwicklung des Kaufgeschäfts, zum Umtausch oder zur Gewährung einer anderen Kompensation für den Käufer führen.
Es gibt verschiedene Arten von Mängeln:
Eine Ware gilt grundsätzlich als mangelhaft, wenn sie eine der folgenden Kriterien nicht erfüllt:
Eine Mängelrüge sollte klar und präzise formuliert sein. Außerdem sollten folgende sind folgende Punkte beim formulieren einer Mängelrüge zu beachten:
Wenn Sie sich mit den Formulierungen unsicher sind oder einfach Zeit sparen wollen, finden Sie hier eine Vorlage für die Mängelrüge. Diese kann einfach per Copy and Paste in ein Textverarbeitungsprogramm (zum Beispiel MS Word) oder direkt in eine E-Mail eingefügt werden. Dort können Sie Ihre persönlichen Angaben ergänzen und die Vorlage entsprechend des jeweiligen Mangels anpassen.
"[Vorname] [Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl] [Stadt]
[Name des Verkäufers]
[Straße und Hausnummer des Verkäufers]
[Postleitzahl und Ort des Verkäufers]
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Betreff: Mängelrüge
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit meiner Bestellung vom [TT.MM.JJJJ] unter der Bestellnummer [Bestellnummer] habe ich bei Ihnen das Produkt [Produktname] mit der Artikelnummer [Artikelnummer] erworben. Leider musste ich feststellen, dass dieses Produkt einen Mangel aufweist. [Beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich.]
Ich fordere Sie hiermit auf, den Mangel innerhalb der nächsten 14 Tage zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um einen Austausch des Produkts oder eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Mängelrüge und teilen Sie mir mit, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]"
Das Muster-Schreiben muss individuell angepasst werden. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Haftung für die Eignung des Dokuments für Ihren Zweck.
Eine Mängelrüge sollte unverzüglich erfolgen, also nicht später als zwei Wochen, nachdem die Ware geliefert wurde. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, nachdem sie festgestellt wurden, angezeigt werden. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt gemäß § 438 BGB zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache.
Käufer, die eine mangelhafte Lieferung erhalten haben, können mit einer Mängelrüge folgende Rechte durchsetzen:
Der Käufer hat das Recht, vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Das bedeutet, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird und der Käufer den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommt.
Alternativ zum Rücktritt kann der Käufer den Kaufpreis mindern.
Wenn dem Käufer durch den Mangel ein Schaden entstanden ist, kann er vom Verkäufer einen Schadensersatz verlangen.
Ein Anwalt kann nicht nur dabei helfen, eine rechtssichere Mängelrüge zu formulieren, sondern auch dabei, die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.