Rücktritt vom Kaufvertrag: Das muss beachtet werden!

Rücktritt vom Kaufvertrag: Das muss beachtet werden!

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der in § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert ist. Er regelt den Austausch von Sachen, Rechten oder sonstigen Gegenständen gegen eine Zahlung des Kaufpreises.

Der Gegenstand eines Kaufvertrags kann verschiedene Dinge umfassen, wie zum Beispiel physische Güter wie Strom oder ein Auto, immaterielle Rechte wie Lizenzen, Patente oder Ansprüche sowie sonstige Gegenstände wie beispielsweise eine Domain, Wissen oder eine Erfindung. Der Kernpunkt des Kaufvertrags besteht darin, dass eine Partei den Kaufpreis zahlt, während die andere Partei die vereinbarte Leistung erbringt.

Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, was bedeutet, dass beide Vertragspartner Leistung erhalten und ihrerseits selbst zur Leistung verpflichtet sind. Der Käufer zahlt den Kaufpreis und erhält im Gegenzug die vereinbarte Sache, das Recht oder den sonstigen Gegenstand. Der Verkäufer wiederum erhält den Kaufpreis und überträgt die entsprechende Leistung an den Käufer.

Ein häufiger Irrtum ist, dass Kaufverträge eine bestimmte Form haben müssen. Das ist nicht so, bis auf wenige Ausnahmen, wie beispielsweise den Immobilienkaufvertrag, gelten keine Formvorgaben für den Kaufvertrag.

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Unterscheidung: vom Kaufvertrag zurückzutreten / den Kaufvertrag widerrufen

Es ist ein Unterschied, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufvertrag zu widerrufen, auch wenn beides in der Alltagssprache synonym verwendet wird. Unsere Grafik stellt die wichtigsten Unterschiede gegenüber:

Unterschiede zwischen Widerruf und Rücktritt vom Kaufvertrag
Unterschiede zwischen Widerruf und Rücktritt vom Kaufvertrag

Gründe für den Rücktritt vom Kaufvertrag

Nichterbringung der Leistung

Der Käufer hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer die Leistung aus dem Kaufvertrag (auch nach Aufforderung zur Nacherfüllung) nicht einhält. In den meisten Fällen ist das die Lieferung einer bestimmten Ware.

Beispiel für Nichterbringung

Der Verkäufer hat den Liefertermin nicht eingehalten und auch nachdem eine Frist zur Nachlieferung gesetzt wurde, liefert er nicht. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, da die vertragliche Leistung (also die Lieferung) durch den Verkäufer nicht erbracht wurde.

Nicht vertragsgemäße Erbringung

Der Käufer hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer die Leistung aus dem Kaufvertrag (auch nach Aufforderung zur Nacherfüllung) zwar einhält, aber nicht so wie vereinbart. Das ist etwa der Fall, wenn ein falscher Artikel geliefert wird, die Kaufsache nicht den Beschreibungen entspricht oder eine Ware mangelhaft ist. 

Beispiel für nicht vertragsgemäße Erbringung

Eine Person kauft eine PlayStation 5, jedoch wird stattdessen nur die Vorgängerversion PlayStation 4 geliefert. Die Bitte um einen Tausch der Konsolen (Nachlieferung) lehnt der Verkäufer mit der Begründung ab, dass die gelieferte Ware vergleichbare Eigenschaften aufweist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, da der Verkäufer die Leistung nicht so wie im Vertrag vereinbart erbracht hat.

Unmöglichkeit der Erbringung

Der Käufer hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer die Leistung aus dem Kaufvertrag (auch nach Aufforderung zur Nacherfüllung) nicht erbringen kann. Der Verkäufer kann einen Artikel nicht liefern, weil äußere Umstände es nicht zulassen. 

Beispiel für Unmöglichkeit der Erbringung

Jemand kauft ein Möbel, aber der Verkäufer kann dieses nicht ausliefern, da sein Lager durch einen Brand zerstört wurde. Eine Nacherfüllung ist durch die Brandfolgen ebenfalls nicht möglich. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, da die vertragliche Leistung (also die Lieferung des Möbels) durch den Verkäufer nicht möglich ist.

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Nacherfüllung

Falls eine so genannte Nacherfüllung möglich ist und noch nicht versucht wurde, muss der Käufer zunächst zur Nacherfüllung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Die Fristsetzung kann unter bestimmten Umständen entbehrlich sein. 

Die Nacherfüllung kann zum Beispiel die Reparatur eines Defekts sein oder eine Nachlieferung. 

Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag

Um vom Kaufvertrag zurückzutreten, müssen insgesamt zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Voraussetzung: Rücktrittsgrund

Der Käufer benötigt einen berechtigten Grund, um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein Mangel an der gekauften Sache sein. Wenn die gelieferte Ware nicht den vereinbarten Qualitätsstandards entspricht oder erhebliche Mängel aufweist, kann dies einen gültigen Grund für den Rücktritt darstellen.

2. Voraussetzung: Rücktrittserklärung

Der Käufer muss dem Verkäufer seine Absicht mitteilen, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Erklärung wird als Rücktrittserklärung bezeichnet. Die Rücktrittserklärung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, es wird jedoch empfohlen, sie schriftlich abzugeben, um Nachweise zu haben. In der Erklärung sollte deutlich gemacht werden, dass der Käufer den Kaufvertrag aufgrund des vorhandenen Mangels oder anderer gültiger Gründe beenden möchte.

Durch das Vorliegen eines berechtigten Grundes und die Abgabe einer Rücktrittserklärung hat der Käufer die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Achten Sie darauf, sowohl den Grund als auch die Rücktrittserklärung klar und eindeutig zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Rücktrittserklärung und Fristen

Um von einem Kaufvertrag zurückzutreten, muss eine Rücktrittserklärung abgegeben werden. Vor dem Rücktritt muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden, es sei denn, es handelt sich um Ausnahmefälle.

Die Fristsetzung ist eine Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer muss eine angemessene Frist festlegen, deren Länge vom konkreten Fall abhängt. Als Orientierung sollte die Frist mindestens so lang sein, wie eine Nacherfüllung in Anspruch nehmen würde. Die Frist kann entweder ein konkretes Datum (zum Beispiel „1. Mai 2023“), einen Zeitraum (zum Beispiel „innerhalb von 7 Wochen“) oder eine allgemeine Formulierung (zum Beispiel „zügige Beseitigung des Mangels“) umfassen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Fristsetzungspflicht. Im Verbrauchsgüterbereich, beispielsweise beim Kauf von Lebensmitteln, ist keine ausdrückliche Fristsetzung erforderlich, da hier die Verbraucher-Richtlinie der EU gilt. Zudem gibt es bestimmte Fälle, in denen die Fristsetzung als entbehrlich angesehen werden kann.

Wenn die gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, kann der Käufer den Kaufvertrag durch den Rücktritt komplett beenden und auflösen. Mit der Rücktrittserklärung gibt der Käufer seinen Entschluss bekannt, den Vertrag aufgrund des Mangels zu beenden.

Die rechtlichen Bestimmungen müssen genau geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Rücktrittserklärung ordnungsgemäß und gemäß den geltenden Gesetzen abgegeben wird.

Ausschluss des Rücktritts

Es gibt einige wenige Fälle, in denen der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag ausschließen darf. Dazu zählen beispielsweise Situationen, in denen der Mangel an der gekauften Ware als unerheblich angesehen wird, wenn der Verkäufer weniger geliefert hat als im Kaufvertrag vereinbart wurde oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.

Das Gesetz definiert jedoch nicht genau, wann ein Mangel als unerheblich anzusehen ist. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann ausgeschlossen werden kann, wenn die zentrale Erwartung des Käufers nicht mehr erfüllt wird.

Der Ausschluss des Rücktrittsrechts vom Kaufvertrag bei unerheblichen Mängeln basiert auf dem Grundsatz, dass der Käufer nicht bei geringfügigen Abweichungen oder unwesentlichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten sollte. In solchen Fällen wird angenommen, dass der Kaufvertrag trotz des Mangels weiterhin erfüllt werden kann, da die wesentlichen Aspekte des Vertrags noch erfüllt sind.

Wichtig: Die Beurteilung, ob ein Mangel erheblich ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die genaue Auslegung und Anwendung dieser Bestimmung obliegt den Gerichten und basiert auf den individuellen Umständen des Einzelfalls. Die zentrale Erwartung des Käufers an die gekaufte Ware und die Bedeutung des Mangels werden bei der Entscheidung über den Ausschluss des Rücktrittsrechts berücksichtigt.

Letztendlich ist es ratsam, im Falle von Mängeln und Uneinigkeit mit dem Verkäufer juristischen Rat bei einem Anwalt für Vertragsrecht einzuholen, um die konkreten Rechte und Handlungsoptionen entsprechend zu klären.

Alternativen zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Neben dem Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es für den Käufer bei Mängeln des gekauften Produkts folgende Alternativen:

  1. Kaufpreis-Minderung
    Wenn die gekaufte Ware Mängel aufweist, kann der Käufer den Kaufpreis entsprechend mindern. Dies bedeutet, dass der Käufer einen Teil des gezahlten Kaufpreises zurückverlangen kann, um den Wertverlust aufgrund der Mängel auszugleichen. Die Höhe der Kaufpreis-Minderung hängt von der Schwere der Mängel ab.
  2. Anspruch auf Schadensersatz
    Falls der Käufer durch die mangelhafte Ware einen Schaden erleidet, kann er einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Dieser Anspruch ermöglicht es dem Käufer, den entstandenen finanziellen Schaden, der direkt auf die Mängel zurückzuführen ist, vom Verkäufer einzufordern. Der Schadensersatz kann beispielsweise die Reparaturkosten oder den Wertverlust des Produkts abdecken.
  3. Anspruch auf Aufwendungsersatz
    Wenn der Käufer aufgrund der Mängel des Produkts zusätzliche Kosten hatte, kann er einen Anspruch auf Aufwendungsersatz haben. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die notwendigen Ausgaben erstatten muss, die aufgrund der Mängel entstanden sind. Dies könnten beispielsweise Reparaturkosten oder Kosten für Ersatzbeschaffungen sein.

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So können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten

Der Ablauf des Rücktritts vom Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der §§ 346 ff BGB umfasst folgende Schritte:

1. Option: Rückgabe der Kaufsache sowie Rückzahlung des Kaufpreises

Wenn eine Person vom Kaufvertrag zurücktritt, ist sie verpflichtet, die gekaufte Ware zurückzugeben. Gleichzeitig muss der Verkäufer den Kaufpreis an den Käufer zurückerstatten. Dieser Schritt stellt sicher, dass beide Parteien wieder in ihren ursprünglichen Zustand vor Vertragsabschluss versetzt werden.

2. Option: Wertersatz

Es kann Situationen geben, in denen eine Rückgabe der Kaufsache gemäß § 346 Absatz 3 BGB ausgeschlossen ist. In solchen Fällen kann der Verkäufer Wertersatz vom Käufer verlangen. Dies bedeutet, dass der Käufer einen finanziellen Ausgleich leisten muss, um den Wertverlust der Ware zu decken. Der genaue Betrag des Wertersatzes hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

3. Option: Ausschluss des Wertersatzes

Gemäß § 346 Absatz 3 BGB kann der Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen auf den Wertersatz verzichten. Dies könnte der Fall sein, wenn der Wertverlust der Ware auf die übliche Prüfung und Ingebrauchnahme zurückzuführen ist. In solchen Situationen wäre der Käufer nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Betrag als Wertersatz zu leisten.

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