Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Inhaltsverzeichnis

Wann kommt es zu einer Abmahnung?

Nicht selten kommt es auch nach Jahren reibungsloser Zusammenarbeit zu Situationen, in denen der Arbeitgeber das Verhalten des Arbeitnehmers als abmahnwürdig bewertet. Abmahnungen sind in erster Linie keine Bestrafung für vorausgegangenes Fehlverhalten. Sie dienen vielmehr als Werkzeug, das eine reibungslose Zusammenarbeit in Zukunft absichern soll.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, gegen die Abmahnung vorzugehen?

Ob es sich lohnt, gegen eine Abmahnung vorzugehen, hängt von mehreren Faktoren ab. Es muss eine konkrete Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis gerügt werden. Daneben muss die Abmahnung ihrer kündigungsrechtlichen Rüge- und Warnfunktion gerecht werden.

Abmahnungen müssen mindestens die folgenden Eigenschaften vorweisen:

Rügefunktion der Abmahnung

Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret rügen.

Warnfunktion der Abmahnung

Mit der Abmahnung müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden.

Daneben werden noch andere Punkte für die Bewertung relevant. Grundsätzlich sollte sich jedoch die Frage gestellt werden, ob der in der Abmahnung angegebene Sachverhalt den Tatsachen entspricht. Stellen sich die Umstände aus Ihrer Sicht anders dar, sollte wenigstens eine Gegendarstellung erstellt und in die Personalakte aufgenommen werden.

Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

1. Sammeln Sie alle wichtigen Dokumente

Sammeln Sie alle arbeitsrelevanten Informationen und Dokumente. Ihr Rechtsanwalt kann so am besten einschätzen, wie hoch die Chancen für das Vorgehen gegen die Abmahnung sind.

Zu den relevanten Dokumenten gehören:

  • aktuelle und gegebenenfalls vorherige Abmahnung(en)
  • Arbeitsvertrag
  • wenn vorhanden, Änderungsverträge
  • wenn vorhanden: zusätzliche Vereinbarungen wie Tarifverträge
  • wenn vorhanden: Arbeitsanweisungen

2. Klären Sie alle relevante Fragen zur Abmahnung

Eine schriftliche Aufbereitung des Sachverhalts hilft bei der späteren Bearbeitung des Falles. In vielen Fällen bieten sich Stichpunkte oder ein chronologischer Ablauf an. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wer hat die Abmahnung ausgesprochen und unterschrieben?
  • Wann war der abgemahnte Vorfall?
  • Wann wurde die Abmahnung ausgesprochen?
  • Was ist aus Ihrer Sicht vorgefallen?

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3. Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung

Das können Hopkins Rechtsanwälte konkret für Sie tun:

Rücknahme der Abmahnung

Sie können die Beseitigung und Rücknahme von ungerechtfertigten Abmahnungen verlangen. Soweit die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen wurde, muss sie daraus entfernt werden. Hopkins Rechtsanwälte werden Ihnen zunächst bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber zur Seite stehen. Nach einer ausführlichen Prüfung der Wirksamkeit der Abmahnung werden wir für Sie Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen und über die Rücknahme der Abmahnung und Ihre Entfernung aus der Personalakte verhandeln.

Absicherung für mögliche spätere Kündigung

Verweigert Ihr Arbeitgeber die Abmahnung zurückzuziehen, kommt es auf die Situation an, was das optimale Vorgehen ist. Oft reicht es aus, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen und somit den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung im Rahmen einer eventuell folgenden Kündigung zu legen. Oft ist davon abzuraten, allein wegen einer Abmahnung eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Denn für das Vorgehen gegen eine Abmahnung besteht keine Frist. Sie kann somit auch erst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses angegriffen werden, sollte sie in diesem Zusammenhang relevant werden.

Klage am Arbeitsgericht

Sofern die Abmahnung jedoch schon jetzt zu konkreten Nachteilen führt, stehen Ihnen Hopkins Rechtsanwälte auch im Rahmen einer gesonderten Klageerhebung mit Rat und Tat bei.

Warum sollten Sie gegen eine Abmahnung vorgehen?

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben und sich fragen, ob Sie gegen die Abmahnung vorgehen sollten, lautet die Antwort: Ja, sofern Sie ungerechtfertigt oder fehlerhaft abgemahnt wurden.

Bestehende Abmahnungen werden nicht selten im Rahmen nachfolgender Kündigungen relevant. Vor allem bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung eine Voraussetzung, damit später wirksam gekündigt werden kann.

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