Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Cottbus erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Cottbus, im Landkreis Spree-Neiße, im Landkreis Dahme-Spreewald, im Landkreis Oberspreewald-Lausitz oder im Landkreis Elbe-Elster verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.