Eine Gratifikation ist eine zusätzliche finanzielle Zuwendung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die über den regulären Lohn hinausgeht. Sie dient als Anerkennung für besondere Leistungen oder als Belohnung für die Betriebstreue. Beispiele für Gratifikationen sind ein 13. Gehalt, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, Jubiläumszahlungen oder auch Sachleistungen wie Firmenwagen oder Gutscheine.
Gratifikationen können in verschiedenen Formen gewährt werden, darunter:
Gratifikationen sind grundsätzlich steuerpflichtig, da sie als Teil des Einkommens betrachtet werden. Sie unterliegen sowohl der Lohnsteuer als auch den Sozialabgaben. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge oder steuerliche Vergünstigungen, die je nach Art und Höhe der Gratifikation in Anspruch genommen werden können. Beispielsweise können Sachzuwendungen bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei sein. Teilweise befreit der Bund anlassbezogen bestimmte Sonderzahlungen komplett von den Steuern, so etwa bei der „Inflationsausgleichsprämie“ zwischen 2023 und 2024.
Ob eine Gratifikation bei Kündigung zurückgezahlt werden muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Einige Arbeitsverträge beinhalten Klauseln, die eine Rückzahlung vorsehen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt der Gratifikation das Unternehmen verlässt.
Rückzahlungsklauseln sind nur unter bestimmten Bedingungen gültig:
Ein Bonus ist oft leistungsbezogen und an bestimmte Ziele oder Erfolge gekoppelt, während eine Gratifikation auch als Anerkennung für die Betriebszugehörigkeit oder zu besonderen Anlässen gezahlt werden kann.
Juristisch gibt es durchaus Unterschiede: Ein Bonus wird in der Regel als variabler Lohnbestandteil betrachtet, auf den unter bestimmten Umständen ein Rechtsanspruch bestehen kann. Eine Gratifikation hingegen ist grundsätzlich eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, auf die kein Rechtsanspruch besteht, es sei denn, dieser wurde durch Vertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung begründet.
Gratifikationen werden in der Regel zu vorher festgelegten Zeitpunkten ausgezahlt. Häufige Zeitpunkte sind:
Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Gratifikationen. Ein Anspruch kann jedoch durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge entstehen. Ein Anspruch kann sich auch daraus ergeben, dass alle vergleichbaren Kollegen die Gratifikation erhalten.
Gratifikationen sind im Rahmen von Lohnpfändungen grundsätzlich pfändbar, da sie als Einkommen gelten. Auch hier gelten die jeweiligen Pfändungsfreigrenzen, um den Lebensunterhalt des Schuldners zu sichern.
Eine betriebliche Übung entsteht, wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig Gratifikationen zahlt, ohne dies ausdrücklich als freiwillig zu deklarieren. In der Regel entsteht eine betriebliche Übung nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Gratifikation haben, auch wenn diese ursprünglich freiwillig war.