Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen und gestalten können. Der Arbeitgeber verzichtet dabei auf die Kontrolle von Anwesenheitszeiten und legt stattdessen den Fokus auf die Erledigung vereinbarter Aufgaben und das Erreichen von Zielen. Die vertragliche Arbeitszeit, etwa 40 Stunden pro Woche, bleibt bestehen, aber die konkrete Einteilung obliegt dem Mitarbeiter.
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Wie läuft Vertrauensarbeitszeit ab?
Bei der Vertrauensarbeitszeit genießen Arbeitnehmer die Freiheit, ihren Arbeitstag zeitlich zu gestalten. Sie können beispielsweise von 6 bis 15 Uhr, von 8 bis 17 Uhr oder auch von 12 bis 21 Uhr arbeiten. Es müssen nicht zwingend jeden Tag acht Stunden gearbeitet werden. Wer möchte, kann mittags Feierabend machen und an einem anderen Tag länger arbeiten.
Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass die Mitarbeiter ihrer vertraglichen Arbeitsverpflichtung nachkommen, ohne dies anhand der Arbeitszeiten zu überprüfen. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, wie beispielsweise die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden und die vorgeschriebenen Pausenzeiten. Ausnahmen bezüglich der maximalen Arbeitszeiten gelten für Schwangere, stillende Mütter und Jugendliche.
Vertrauensarbeitszeit und neue Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung
Trotz der gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt Vertrauensarbeitszeit weiterhin erlaubt. Dem BMAS zufolge schließen sich Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung nicht gegenseitig aus. Vertrauensarbeitszeit ist auch unter Beachtung der Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitschutzes hinsichtlich der Arbeitszeit möglich. Allerdings müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung eingehalten werden.
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Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die Arbeitszeit erfasst werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten, kann die Aufzeichnung der Arbeitszeiten aber an die Mitarbeiter delegieren.
In der Praxis kann dies beispielsweise durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem erfolgen, in das die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbständig eintragen. Wichtig ist, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
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Umgang mit Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit
Bei Vertrauensarbeitszeit werden Überstunden in der Regel nicht gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Stattdessen sollen sich die Arbeitszeiten durch kürzere Tage wieder auf ein normales Niveau einpendeln.
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (Az. 1 ABR 22/21) klargestellt, dass die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung von Überstunden ausschließt. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer so viel Arbeit zuweist, dass diese in der vereinbarten Arbeitszeit nicht zu bewältigen ist, können vergütungspflichtige Überstunden entstehen.