Was bedeutet ‘Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten’?
„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ bedeutet, dass alle geleisteten Überstunden bereits durch das vereinbarte Grundgehalt abgedeckt sind und daher keine separate zusätzliche Zahlung für die Überstunden vorgesehen ist. Diese Formulierung im Arbeitsvertrag soll anzeigen, dass für die zusätzlich gearbeiteten Stunden über die reguläre Arbeitszeit hinaus kein weiteres Entgelt gezahlt wird. Allerdings ist eine solche pauschale Regelung in Arbeitsverträgen oft unwirksam.
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Können Überstunden vertraglich abgegolten sein?
Grundsätzlich können Überstunden vertraglich abgegolten sein. Jedoch muss aus einer Überstundenklausel im Arbeitsvertrag genau hervorgehen, bis zu welcher Anzahl oder welchem Anteil Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Vage Formulierungen wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind ungültig. Auch das Bundesarbeitsgericht hatte mit einem Urteil (5 AZR 517/09) bekräftigt, dass Klauseln wie diese Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Formulierungen
Es muss eine konkrete Zahl an Überstunden oder ein Prozentsatz vertraglich benannt werden, damit die Überstundenregelung rechtlich wirksam ist. Denn Arbeitnehmer dürfen durch die pauschale Überstundenklausel nicht unangemessen benachteiligt werden.
Als wirksame Klausel könnten beispielsweise gelten:
- “Überstunden im Umfang von bis zu 12 % über der vereinbarten Wochenarbeitszeit sind mit dem Gehalt abgegolten.”
- “Mit der Vergütung sind bis zu 3 Überstunden pro Woche abgegolten.“
- “Pro Quartal sind 10 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten.”
Nicht wirksam hingegen sind häufig Klauseln wie diese:
- „Erforderliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“
- “Mit der Vergütung sind alle Überstunden abgegolten.“
- „Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Monatsgehalt abgegolten.”
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Wie viele Überstunden dürfen mit Gehalt abgegolten werden?
Wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein dürfen, ist gesetzlich nicht pauschal festgelegt und kann daher von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag variieren. Entscheidungen der Arbeitsgerichte können eine Orientierung geben, bei wie vielen Überstunden das Maximum liegt. So hatte beispielsweise das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (AZ 2 Sa 26/21), dass unabhängig vom Gehaltsniveau bis zu 10 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten werden können. Wichtig ist vor allem, dass aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht, wie viele Überstunden genau mit dem Gehalt abgegolten sind.
Ausnahmen von der Überstundenregelung
Je nach arbeitsvertraglicher Vereinbarung können bei Besserverdienenden, bestimmten Berufsgruppen, die Dienste höherer Art ausführen, und leitenden Angestellten sämtliche Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten sein, ohne dass ein zusätzlicher Anspruch auf Vergütung besteht.
Besserverdiener
Das Verbot der pauschalen Überstundenabgeltung gilt für Besserverdiener. Darunter fallen alle Arbeitnehmer, deren Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet. Aktuell (2024) liegt diese Grenze für die neuen Bundesländer bei einem Jahresgehalt von 89.400,00 € und für die alten Bundesländer bei 90.600,00 € jährlich. Demnach können Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden, wenn das monatliche Gehalt 7.550,00 € (beziehungsweise 7.450,00 €) übersteigt.
Bestimmte Berufsgruppen
Eine weitere Ausnahme gilt für bestimmte Berufsgruppen, deren Tätigkeiten als Dienste höherer Art gelten. Dazu gehören unter anderem Ärzte oder Architekten. In diesen Berufsgruppen kann vertraglich geregelt werden, dass keine Vergütung für Überstunden gezahlt wird, unabhängig von der Menge der tatsächlich geleisteten Überstunden.