Rückwirkende Mietminderung

Inhaltsverzeichnis

Mietminderung rückwirkend geltend machen – So gehen Sie vor:

Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn durch Mängel die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist und der Vermieter die Mängel nicht entfernt. Damit später sämtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, müssen zuvor alle Mängel mit einer Mängelanzeige sorgfältig dokumentiert werden.

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Wann kann ich eine Mietminderung geltend machen?

Vor jeder Mietminderung sollte der Mangel dem Vermieter gemeldet werden und ihm die Möglichkeit gegeben werden, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

Mietzahlung unter Vorbehalt

Ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige haben Sie als Mieter die Möglichkeit, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen. So wird gewährleistet, dass der Mieter im Falle von Mängeln eine nachträgliche Mietminderung durchsetzen kann. 

  1. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich darüber, dass Sie die Miete aufgrund eines Mangels nur unter Vorbehalt zahlen. 
  2. Diese Mitteilung sollte konkret den Mangel benennen und darauf hinweisen, dass Sie sich das Recht auf Mietminderung vorbehalten. 
  3. Stellen Sie sicher, dass die Mitteilung dem Vermieter nachweisbar zugestellt wird. Dies kann durch Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung erfolgen.
  4. Geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck an, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Bewahren Sie die Kontobelege auf, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Wichtig: Der Mangel muss dem Vermieter bereits schriftlich kommuniziert worden sein. Ohne schriftliche Mängelmeldung stehen die Chancen auf eine Mietminderung sehr schlecht.

Was sind Gründe für eine rückwirkende Mietminderung?

Zu den häufigsten Gründe für eine rückwirkende Mietminderung gehören:

  • Dauerhaft defekter Aufzug 
  • Wasserschäden und anhaltende Feuchtigkeit
  • Schimmel in der Wohnung
  • Lärmbelästigung
  • Heizungsausfall
  • Defekte Elektroanlagen
  • Bauliche Schäden
  • Fehlendes warmes Wasser
  • Defekte Heizung
  • Fehlen bestimmter Ausstattung oder bestimmter Merkmale, die vertraglich zugesichert wurden (etwa ein PKW-Stellplatz, ein Kellerabteil oder eine Einbauküche)

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Wer muss den Mietmangel beweisen?

In der Regel trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Mangel vorliegt. Bei erfolgreichem Nachweis muss der Vermieter beweisen, dass der Mangel durch den Mieter selbst verschuldet wurde oder dass der Mangel so gering ist, dass er keine Mietminderung rechtfertigt.

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Wie lange kann man die Mietminderung rückwirkend geltend machen?

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz bei Mietverträgen beträgt in der Regel drei Jahre. Hingegen erlischt das Recht auf Minderung der Miete spätestens zehn Jahre nach Eintritt der jeweiligen Forderung. Im Zweifelsfall sollte jedoch eine professionelle Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht in Anspruch genommen werden.

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