Rückkaufswert der Lebensversicherung

Rückkaufswert der Lebensversicherung

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Der Rückkaufswert ist ein zentraler Begriff bei der Sparte der Lebensversicherungen. Er bezeichnet den Betrag, den ein Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung seines Vertrags von der Versicherungsgesellschaft erhält. Der Rückkaufswert wird als Ausgleich für die Aufgabe der zukünftigen Ansprüche aus dem Vertrag gezahlt.

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Was ist der Rückkaufswert bei Versicherungen?

Der Rückkaufswert ist der wirtschaftliche Wert eines Versicherungsvertrags zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung durch Kündigung. Er setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, den erwirtschafteten Zinsen und Überschüssen zusammen, abzüglich Kosten wie Abschluss-, Verwaltungs- und Stornogebühren. Bei fondsgebundenen Policen entspricht er dem aktuellen Zeitwert der Versicherung. Der Rückkaufswert ist gesetzlich geregelt (§ 169 VVG) und darf nicht willkürlich festgelegt werden.

Wie hoch ist der Rückkaufswert?

Die Höhe des Rückkaufswerts variiert je nach Vertragslaufzeit, eingezahlten Beiträgen und Kostenstruktur des Vertrags. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft niedrig, da hohe Abschlusskosten verrechnet werden. Langfristig steigt er durch die Ansammlung von Zinsen und Überschüssen.

Verändert sich der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert einer Versicherung verändert sich im Laufe der Zeit. In den ersten Jahren ist er oft relativ niedrig. Mit zunehmender Vertragsdauer steigt der Wert in der Regel an, da mehr Beiträge eingezahlt wurden und Zinsen sowie Überschüsse hinzukommen.

Fondsgebundene Policen

Bei fondsgebundenen Policen hängt der Rückkaufswert zusätzlich von der Entwicklung am Kapitalmarkt ab. Änderungen in den Marktbedingungen oder in der Kostenstruktur können ebenfalls Einfluss auf den Rückkaufswert nehmen.

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Was bleibt vom Rückkaufswert übrig? 

Vom Rückkaufswert einer Versicherung bleibt oft weniger übrig als erwartet. In einigen Fällen kann der Betrag auch deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen. 

  • Bei Verträgen ab 2008: Der Rückkaufswert entspricht dem nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten Deckungskapital.
  • Für ältere Verträge (abgeschlossen zwischen 1994 und 2007) gilt: Mindestens die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals muss ausgezahlt werden. 
  • Bei Riester-Renten müssen gegebenenfalls zusätzlich Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, was den Auszahlungsbetrag weiter reduziert. 

Wie kann ein Rechtsanwalt hier helfen?

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Besonderheiten beim Rückkaufswert von Lebensversicherungen

Für Lebensversicherungen gelten spezifische Regelungen:

  • Verträge zwischen 1994 und 2007 müssen laut BGH mindestens die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals garantieren. 
  • Seit 2008 orientiert sich der Rückkaufswert am Deckungskapital.
  • Fondsgebundene Policen richten sich nach dem Zeitwert der Fondsanteile.

Wie lange dauert die Auszahlung des Rückkaufswerts?

Die Dauer der Auszahlung des Rückkaufswerts einer Versicherung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bearbeitungsgeschwindigkeit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, der Vollständigkeit der benötigten Unterlagen, möglichen Feiertagen oder Kündigungsfristen. Viele Versicherungen streben an, den Rückkaufswert innerhalb von 1 bis 3 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung auszuzahlen.

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