Wenn die private Krankenversicherung (PKV) die Kostenübernahme für eine Behandlung verweigert, sollten Sie als Versicherter nicht vorschnell aufgeben. Es gibt mehrere Schritte, um gegen die Ablehnung vorzugehen.
Zunächst ist es wichtig, die Gründe für die Ablehnung genau zu prüfen. Oft verweigert die PKV die Kostenübernahme, weil sie die medizinische Notwendigkeit der Behandlung anzweifelt oder die Kosten als unangemessen hoch einstuft. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, eine ausführliche schriftliche Begründung des behandelnden Arztes einzuholen. Diese sollte detailliert darlegen, warum die Behandlung notwendig war und die Kosten gerechtfertigt sind.
Reichen Sie diese ärztliche Stellungnahme zusammen mit einem Widerspruch bei Ihrer Versicherung ein. Formulieren Sie darin sachlich, warum Sie die Ablehnung für ungerechtfertigt halten. Setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist zur Leistung, beispielsweise vier Wochen.
Beim Formulieren und Einreichen des Widerspruchs kann Sie ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht unterstützen. Zudem übernimmt dieser auch die Kommunikation mit dem Versicherer und sorgt dafür, dass alle wichtigen Frist- und Formvorschriften eingehalten werden. Sollte auch der Widerspruch gegen die Ablehnung der PKV abgelehnt werden, kann der Rechtsanwalt weitere rechtliche Schritte einleiten, damit Sie die Leistungen von Ihrer Versicherung erhalten, die Ihnen zustehen.
Grundsätzlich kann die private Krankenversicherung Leistungen verweigern, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Laut Versicherungsvertragsgesetz und den Versicherungsbedingungen muss die PKV nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufkommen. Was medizinisch notwendig ist, wird dabei nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung beurteilt. Denn nach ständiger Rechtsprechung ist eine Behandlungsmaßnahme nur dann medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen.
➜ Wichtig: Die PKV darf nicht willkürlich Leistungen verweigern. Sie muss ihre Entscheidung immer nachvollziehbar begründen. Zudem sind die vertraglich vereinbarten Leistungen garantiert und können nicht einseitig vom Versicherer gekürzt werden.
Bei Problemen mit der PKV kann die Unterstützung eines auf Versicherungen spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll sein. Anwälte für Versicherungsrecht kennen die aktuelle Rechtsprechung und können die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen.
Die Fristen für die Zusage einer Kostenübernahme durch die PKV sind gesetzlich geregelt.
Für zukünftige medizinische Behandlungen gilt gemäß § 192 Abs. 8 VVG:
➜ Wichtig: Nach Ablauf der Frist wird die medizinische Notwendigkeit der Behandlungsmaßnahme vermutet. Der Versicherer muss dann die Kosten übernehmen, sofern er nicht beweist, dass die Behandlungsmaßnahme nicht medizinisch notwendig war.
Für bereits erfolgte medizinische Behandlungen gilt:
Obwohl sowohl die gesetzliche (GKV) als auch die private Krankenversicherung (PKV) Leistungen verweigern können, gibt es einige wesentliche Unterschiede im Vorgehen.
In der GKV:
In der PKV:
Ein weiterer wichtiger Unterschied: In der GKV müssen Versicherte bei einem verlorenen Prozess nur ihre eigenen Kosten tragen. In der PKV müssen sie im Falle einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite übernehmen, einschließlich eventueller teurer Gutachten.
Trotz dieser Unterschiede gilt für beide Versicherungsarten: Eine gute Dokumentation, fundierte medizinische Begründungen und ein erfahrener Rechtsbeistand sind entscheidend, um die Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen. In beiden Fällen kann es sich lohnen, hartnäckig zu bleiben und alle zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um die benötigten Leistungen zu erhalten.