Egal ob Turn-, Handball oder Fußballverein – grundsätzlich können alle Sportvereine in Deutschland die genaue Kündigungsfrist selbst in ihrer Satzung festlegen. Das kann gemäß § 39 BGB sowohl eine Kündigungsfrist über eine Zeitspanne sein (zum Beispiel eine Kündigungsfrist von 4 Wochen) als auch eine termingebundene Kündigungsfrist (zum Beispiel Kündigung zum Ende des Kalenderjahres). Die Frist, um die Mitgliedschaften im Verein zu kündigen, darf maximal 2 Jahre betragen.
Es gibt Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung von Vereinsmitgliedern gewünscht wird. Beispielsweise bei einem Umzug oder wenn der Verein aus gesundheitlichen Gründen verlassen werden muss. Häufig sind in den Vereinssatzungen die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung festgehalten.
Ein Umzug kann zum Sonderkündigungsrecht führen, muss er aber nicht. Nach § 314 BGB haben Sportvereinsmitglieder kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Ob die Vereinsmitgliedschaft aufgrund eines Umzugs vorzeitig gekündigt werden kann, hängt immer von der individuellen Satzung des Vereins ab.
Auch wenn die außerordentliche Kündigung nicht wirksam ist, gilt die Austrittserklärung automatisch als ordentliche Kündigung zum fristgerechten Zeitpunkt.
Die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann in der Regel vorzeitig beendet werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Was genau als wichtiger Grund zählt, definiert der Gesetzgeber nicht genauer, daher muss jeder Einzelfall individuell betrachtet werden. Eine Orientierung bietet die Rechtsprechung: So entschied beispielsweise das Landgericht Hamburg (Az. 302 S 128/98), dass eine Erhöhung der Vereinsbeiträge um 100 % eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Es kommt auch vor, dass Vereine Mitglieder kündigen und diese aus dem Verein ausschließen. Etwa dann, wenn es zu einem gravierenden Fehlverhalten durch das Mitglied gekommen ist. Voraussetzung für den Ausschluss von Mitgliedern ist, dass die Satzung des Sportvereins eine entsprechende Klausel enthält.
Die Kündigung sollte folgende Angaben enthalten:
Wenn Sie sich mit den Formulierungen unsicher sind oder einfach Zeit sparen wollen, finden Sie hier eine Vorlage für die Kündigung. Diese kann einfach per Copy and Paste in ein Textverarbeitungsprogramm (zum Beispiel MS Word) oder direkt in eine E-Mail eingefügt werden. Dort können Sie Ihre persönlichen Angaben ergänzen und die Vorlage entsprechend Ihrem persönlichen Kündigungsgrund anpassen.
[Vorname Nachname]
[Deine Adresse]
[PLZ und Ort]
[Name des Sportvereins]
[Adresse des Sportvereins]
[PLZ und Ort des Sportvereins]
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft
[Ort], den [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im [Name des Sportvereins] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und das Datum, an dem meine Mitgliedschaft endet, schriftlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname Nachname]
Die Muster-Kündigung muss individuell angepasst werden. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Haftung für die Eignung des Dokuments für Ihren Zweck.
Die Beendigung der Mitgliedschaft in einem Sportverein erfordert in der Regel eine schriftliche Kündigung oder eine Kündigung in Textform. Fordert die Vereinssatzung ein schriftliches Kündigungsschreiben, ist diese nur mit Unterschrift gültig. In diesem Fall ist eine Kündigung per E-Mail nicht ausreichend, sondern eine persönliche Übergabe oder ein postalischer Versand (idealerweise mit Einschreiben) sollten gewählt werden.
Wird vom Sportverein nur die Textform verlangt, oder es gibt keine entsprechende Klausel, wird keine Unterschrift benötigt und die Kündigung ist auch per E-Mail rechtsgültig. Ein mündlicher Austritt ist in der Regel nicht möglich.
Minderjährige, die Mitglieder eines Sportvereins sind, benötigen die Zustimmung ihrer Eltern sowohl für die Mitgliedschaft als auch für deren Beendigung. Es genügt, wenn die Kündigung eine Formulierung wie die folgende enthält:
„Hiermit möchte ich die Mitgliedschaft im Sportverein meines Kindes – Name des Kindes – zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden.“