Was ist ein Lieferverzug?
Von einem Lieferverzug ist die Rede, wenn ein Verkäufer oder Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht einhält. Also eine bestimmte Sache zu spät oder überhaupt nicht geliefert wird. In solchen Fällen können Käufer unter bestimmten Umständen Schadensersatz verlangen oder vom Kauf zurücktreten.
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Lieferverzug im Bürgerlichen Gesetzbuch
Der Gesetzgeber regelt in § 286 BGB, dass ein Lieferant dann in Verzug ist, wenn er trotz einer Mahnung vom Gläubiger, die nach Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. Der Lieferant kommt auch in Verzug, wenn eine Zeit für die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist und er sie ernsthaft und endgültig verweigert oder aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. Allerdings ist der Lieferant nicht in Verzug, solange dieser aufgrund von Umständen, für die er nicht verantwortlich ist, eintritt.
Ursachen des Lieferverzugs
Lieferverzug wegen Händlerverschulden
Ein Lieferverzug liegt nur vor, wenn der Händler Schuld an der Verzögerung ist. In solchen Fällen kann der Kaufvertrag nach einer angemessenen Mahnung rückgängig gemacht werden. Der vereinbarte Liefertermin ist entscheidend, um festzustellen, wann der Händler in Verzug gerät.
Lieferverzug auf Grund höherer Gewalt
Bei Nichtlieferung aufgrund von höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen, trägt der Händler keine Verantwortung für die nicht pünktliche Lieferung.
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Welche Rechte haben Käufer bei Lieferverzug?
Wenn ein Lieferant in Verzug gerät, stehen Ihnen als Käufer verschiedene Rechte zu:
1. Spätere Lieferung
Grundsätzlich bleibt der Anspruch auf Erfüllung der geschuldeten Lieferung bestehen. Das bedeutet, als Käufer können Sie einfach abwarten, bis die bestellte Ware geliefert wird.
2. Schadensersatz bei Lieferverzug
Wenn durch die verspätete Lieferung ein Schaden entstanden ist, entsteht in einigen Fällen auch ein Anspruch auf Schadensersatzleistungen. Der Anspruch auf Schadensersatz bei Lieferverzug entsteht zum Beispiel durch entgangenen Gewinn, durch eine kostspielige Ersatzbeschaffung oder einfach durch die ausgefallene Nutzung.
3. Rücktritt vom Kaufvertrag
Wer nicht warten möchte, bis die Ware endlich geliefert wird, sollte dem Lieferanten eine angemessene Frist für die Lieferung setzen (vorausgesetzt, der Händler ist Schuld am Lieferverzug). Diese Mahnung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, um bei möglichen späteren Uneinigkeiten einen Nachweis zu haben. Wenn diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist, haben Käufer die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dann muss der Lieferant den Kaufpreis zurückerstatten. Wenn für die Lieferung ein bestimmtes Datum vereinbart wurde (zum Beispiel „Next-Day-Delivery“), muss keine zusätzliche Mahnung verfasst werden.