Prozessvertretung beim Arbeitsgericht

Prozessvertretung beim Arbeitsgericht

Inhaltsverzeichnis

Öffnet das Inhaltsverzeichnis

Kann man beim Arbeitsgericht ohne Anwalt auftreten?

Ob Sie vor dem Arbeitsgericht zwingend eine anwaltliche Vertretung benötigen, hängt von der Instanz ab: Vor dem Landes- und dem Bundesarbeitsgericht müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. In der ersten Arbeitsgerichtsinstanz ist eine anwaltliche Vertretung nicht unbedingt nötig.

In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:

  1. Instanz: Arbeitsgerichte
  2. Instanz: Landesarbeitsgerichte
  3. Instanz: Bundesarbeitsgericht

Hier finden Sie mehr Informationen zu den arbeitsgerichtlichen Instanzen

Prozessvertretung bei der ersten Instanz des Arbeitsgerichts

In der ersten Instanz des Arbeitsgerichts gilt grundsätzlich:

  • Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, ob Sie sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten.
  • Sie können sich durch einen Anwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.
  • Auch die Vertretung durch eine Gewerkschaft ist zulässig.
  • Arbeitgeber können sich außerdem durch eine Arbeitgebervereinigung vertreten lassen.

Es gibt also vor der ersten Instanz im Arbeitsgericht keinen „Anwaltszwang“. Den Rechtsanwalt (oder Vertreter der Gewerkschaft), der bevollmächtigt wird, den Prozess der Arbeitsrechtsstreitigkeit zu übernehmen, bezeichnet man auch als Prozessvertretung.

Wenn der betroffene Arbeitnehmer sich selber vertritt, muss er auch die arbeitsrechtliche Klage selbst formulieren und bei dem für ihn zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dabei ist zu beachten, dass es bestimmte Mindestangaben und manchmal auch Bearbeitungsvoraussetzungen gibt. Teilweise bieten die Arbeitsgerichte hierfür auch vorgefertigte Muster an, die der Arbeitnehmer ausfüllen und dann beim Arbeitsgericht einreichen kann.

Vorteile der Vertretung durch einen Anwalt

Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht übernimmt dieser hingegen das gesamte Schreiben der Klage, die korrekte Einreichung beim zuständigen Arbeitsgericht und natürlich auch die arbeitsrechtliche Verhandlung an sich. Vorteil bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist, dass erfahrene Arbeitsrechtler alle relevanten arbeitsrechtlichen Gesetze kennen, in Verhandlungen geübt sind und taktische Kniffe beherrschen.

In vielen Fällen kann der arbeitsrechtliche Prozess so eher gewonnen oder eine höhere Abfindung erzielt werden. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer, der sich durch den arbeitsrechtlichen Streit schon in einer angespannten und aufwühlenden Situation befindet, sich keine Sorgen um Fristen, fehlende Unterlagen oder rechtsgültige Formulierungen machen muss.

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihren Abfindungsanspruch.

Prozessvertretung beim Landesarbeitsgericht

Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht muss ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht den Arbeitnehmer als Prozessbevollmächtigter vertreten. An seine Stelle kann vor das Landesarbeitsgericht auch ein Vertreter einer Gewerkschaft treten.

Prozessvertretung beim Bundesarbeitsgericht

Vor dem Bundesarbeitsgericht – der höchsten Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit – muss die Vertretung durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Es ist nicht möglich, sich selber zu vertreten oder durch eine Gewerkschaft vertreten zu lassen. Es gibt hier also einen „Anwaltszwang“.

§ 11 ArbGG: Prozessvertretung
(4) Vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht müssen sich die Parteien, außer im Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter und bei Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.

Ihnen wurde gekündigt? Jetzt in unter 2 Minuten mögliche Abfindung berechnen.

Mögliche Abfindung hier berechnen:

Zum Abfindungsrechner

Mehr zum Thema

Arbeitsgericht