Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Absicherung bei schweren Unfällen, die zu dauerhaften Einschränkungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führen. In der Praxis resultiert jedoch nur ein sehr geringer Anteil aller solcher Einschränkungen aus Unfällen – alle anderen Ursachen werden von der privaten Unfallversicherung nicht abgedeckt.
Laut statistischem Bundesamt sind nur knapp 1 % der Einschränkungen auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Der Großteil (90 %) der schweren Behinderungen ist krankheitsbedingt. Angeborene Behinderungen und Behinderungen, die im ersten Lebensjahr auftraten, machen 3 % der Schwerbehinderungsursachen aus.
Als Arbeitnehmer sind Sie bereits durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Unfällen auf dem Arbeitsweg geschützt.
In vielen Fällen bietet eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen umfassenderen Schutz. Diese Versicherungen decken ein breiteres Spektrum an Ursachen für Einkommensausfälle ab, nicht nur Unfälle.
Die Leistungen einer Unfallversicherung können variieren, umfassen aber immer eine Entschädigung im Invaliditätsfall. Zusätzliche Leistungen wie Todesfallschutz oder Krankenhausgeld sind optional. Die Kosten für eine private Unfallversicherung liegen je nach Umfang und Alter des Versicherten zwischen etwa 170 Euro und 400 Euro pro Jahr.
Sie können Ihre private Unfallversicherung grundsätzlich jederzeit kündigen. Die genauen Fristen und Bedingungen für eine Kündigung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
Für ordentliche Kündigungen ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten üblich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, etwa bei nicht vereinbarter Beitragserhöhung, gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat.
➜ Beachten Sie unbedingt die genauen Fristen und Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Zahlt Ihre Unfallversicherung trotz Invalidität nicht? Oder Sie erhalten eine deutlich geringere Unfallrente oder Einmalzahlung als vereinbart? Auch bei erheblichen Verzögerungen in der Regulierung haben Sie gute Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann dabei wertvolle Unterstützung leisten.
Wir bei Hopkins Rechtsanwälten prüfen Ihren Fall sorgfältig, geben Ihnen eine fundierte Einschätzung und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung durchzusetzen.