Private Unfallversicherung

Inhaltsverzeichnis

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Absicherung bei schweren Unfällen, die zu dauerhaften Einschränkungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führen. In der Praxis resultiert jedoch nur ein sehr geringer Anteil aller solcher Einschränkungen aus Unfällen – alle anderen Ursachen werden von der privaten Unfallversicherung nicht abgedeckt. 

Machte eine private Unfallversicherung Sinn?
9 von 10 schweren Behinderungen werden durch eine Krankheit verursacht


Laut statistischem Bundesamt sind nur knapp 1 % der Einschränkungen auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Der Großteil (90 %) der schweren Behinderungen ist krankheitsbedingt. Angeborene Behinderungen und Behinderungen, die im ersten Lebensjahr auftraten, machen 3 % der Schwerbehinderungsursachen aus. 

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Alternativen zur privaten Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Als Arbeitnehmer sind Sie bereits durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Unfällen auf dem Arbeitsweg geschützt.

BU-Versicherung

In vielen Fällen bietet eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen umfassenderen Schutz. Diese Versicherungen decken ein breiteres Spektrum an Ursachen für Einkommensausfälle ab, nicht nur Unfälle.

Leistungen und Kosten der privaten Unfallversicherung

Die Leistungen einer Unfallversicherung können variieren, umfassen aber immer eine Entschädigung im Invaliditätsfall. Zusätzliche Leistungen wie Todesfallschutz oder Krankenhausgeld sind optional. Die Kosten für eine private Unfallversicherung liegen je nach Umfang und Alter des Versicherten zwischen etwa 170 Euro und 400 Euro pro Jahr.

Versicherungsfall, Meldepflicht und weitere Fristen

  • Bei Eintritt eines Unfalls muss dieser unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, der Versicherung gemeldet werden.
  • Folgeschäden haben oft eine längere Meldefrist von bis zu 12 Monaten.
  • Unfallversicherer leisten in der Regel nur, wenn die Invalidität innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist (regelmäßig 15 Monate) nach dem Unfallereignis eingetreten ist und von einem Arzt schriftlich festgestellt wurde. 
  • Darüber hinaus ist es notwendig, die Invalidität innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist gegenüber dem Unfallversicherer geltend zu machen. Das heißt, Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihrem Unfallversicherer mitteilen, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. 

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Kann ich meine private Unfallversicherung kündigen?

Sie können Ihre private Unfallversicherung grundsätzlich jederzeit kündigen. Die genauen Fristen und Bedingungen für eine Kündigung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen. 

Für ordentliche Kündigungen ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten üblich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, etwa bei nicht vereinbarter Beitragserhöhung, gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat.

➜ Beachten Sie unbedingt die genauen Fristen und Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Unfallversicherung zahlt nicht? Was kann ich tun?

Zahlt Ihre Unfallversicherung trotz Invalidität nicht? Oder Sie erhalten eine deutlich geringere Unfallrente oder Einmalzahlung als vereinbart? Auch bei erheblichen Verzögerungen in der Regulierung haben Sie gute Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann dabei wertvolle Unterstützung leisten.

Wir bei Hopkins Rechtsanwälten prüfen Ihren Fall sorgfältig, geben Ihnen eine fundierte Einschätzung und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung durchzusetzen.

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Tipps für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche 

  • Die meisten privaten Unfallversicherungen zahlen nur bei bleibenden Gesundheitsschäden. 
  • Denken Sie daran, dass Sie nachweisen müssen, dass ein versicherter Schaden entstanden ist. 
  • Melden Sie die Schäden immer schnell und wahrheitsgetreu. 
  • Lassen Sie sich nicht entmutigen, die Leistungen, die Ihnen zustehen, bei Ihrem Unfallversicherer einzufordern. Wenn es nicht anders möglich ist, auch mithilfe eines Anwalts.

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