Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist seit 2015 durch das Mindestlohngesetz geregelt. Aufgrund von wirtschaftlichen Veränderungen passt das Bundesministerium ihn immer wieder an. So lag 2023 der Mindestlohn in Deutschland bei 12,00 Euro. Die nächste Erhöhung folgt zum Jahreswechsel: Ab 2025 müssen mindestens 12,82 Euro Lohn pro Stunde gezahlt werden.
Der Mindestlohn liegt aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde (Stand 2024). Für den Arbeitnehmer ist der gesetzliche Mindestlohn immer ein Brutto-Stundenlohn, also der Lohn vor allen Abzügen. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich zum Mindestlohn auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung. Der Mindestlohn lässt sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Mindestlohnrechner berechnen.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland lag 2023 bei 12,00 Euro pro Stunde.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt im Jahr 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde. Das entspricht einem Anstieg um 41 Cent oder 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Der neue Mindestlohn gilt seit 1. Januar 2024.
Ab 2025 gilt ein gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro. Dieser Schritt ist Teil des Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkomission aus dem Jahr 2023.
Die Koalition aus SPD und CDU/CSU strebt für das Jahr 2026 einen Mindestlohn von 15,00 an. Laut Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode soll der gesetzliche Mindestlohn weiterhin durch eine unabhängigen Mindestlohnkommission festgelegt werden.
Zur Einführung des deutschen Mindestlohngesetz im Jahr 2015 betrug der Mindestlohn 8,50 Euro. Folgende Grafik zeigt den Anstieg des Stundenlohn-Minimums zwischen den Jahren 2015 und 2025:
Der Mindestlohn in Deutschland gilt auch für Minijobs. Mit der Anhebung 2023 auf 12,00 Euro pro Stunde wurde auch der 450-€-Job angepasst. Der Minijob ist 2022 von einem 450-Euro-Job zu einem 520-Euro-Job geworden. Mit der Mindestlohnanhebung ab Januar 2025 erhöht sich die Minijob-Grenze auf 556,00 € brutto.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass im Minijob bis zu zehn Stunden pro Woche gearbeitet werden kann. Die Erhöhung des monatlichen Verdienst-Maximums von 450,00 Euro auf 520,00 Euro ergibt sich aus der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat multipliziert mit dem Mindestlohn. Als Durchschnittswert werden pro Monat 43,3 Arbeitsstunden angesetzt. Bei einer Mindestlohnhöhe von 12,00 Euro ergibt sich dafür ein monatliches Gehalt von 12,00 € × 43,3 Arbeitsstunden = 519,60 €.
Tatsächlich gibt es mehrere Arbeitnehmergruppen, die keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Das betrifft vor allem Menschen in Ausbildung oder Ehrenämtern.
Als Arbeitnehmer sollte man sich bei jedem Job um das Gehalt Gedanken machen. Auch bei gesetzlichen Erhöhungen des minimalen Lohns, ist es ratsam, zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Mindestlohn-Vorgaben befolgt.
Das Mindestlohngesetz, auch MiLoG, regelt den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Die Mindestlohnkommission überprüft den Mindestlohn regelmäßig und passt ihn gegebenenfalls an, beziehungsweise gibt eine Empfehlung zur Anpassung. Eine Ausnahme bildete die Erhöhung des Mindestlohna im Oktober 2022 auf 12,00 €, diese erfolgte durch eine gesetzliche Änderung.
Nicht in allen Berufen ist der Mindestlohn gleich, einige Branchen haben abweichende Löhne. Diese werden branchenbezogene Mindestlöhne genannt.
Diese branchenbezogenen Mindestlöhne sind generell immer höher als der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Die branchenbezogenen Mindestlöhne werden durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.
Alle Arbeitgeber, die in den Geltungsbereich fallen, müssen ihren Beschäftigten den jeweiligen branchenbezogenen Mindestlohn bezahlen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt und der Arbeitnehmer in Deutschland tätig ist.
Mindest- und Tariflohn sind nicht das Gleiche – der Tariflohn ist nur eine bestimmte Art des Mindestlohns. Tariflöhne gelten immer nur für eine bestimmte Branche oder einzelne Unternehmen. Der Mindestlohn hingegen ist allgemein gültig. Deshalb darf der Tariflohn auch nicht unter dem Mindestlohn liegen. Allerdings ist es möglich, dass der Mindestlohn unter dem Tariflohn liegt. Ein weiterer Unterschied zwischen Mindestlohn und Tariflohn ist, dass der Tariflohn sich auf einen Tarifvertrag stützt, der Mindestlohn auf das Mindestlohngesetz.
Arbeitnehmer aus dem Ausland müssen ebenfalls den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Und zwar immer dann, wenn der Arbeitnehmer in Deutschland tätig ist. Unabhängig davon, wo das Unternehmen, beziehungsweise der Arbeitgeber, aus dem Ausland ist und nicht in Deutschland sitzt. Das gilt auch für so genannte “Saisonkräfte” wie Spargelstecher oder Erntehelfer.