Kündigungsbestätigung durch den Arbeitnehmer

Kündigungsbestätigung durch den Arbeitnehmer

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Kündigungsbestätigung durch den Arbeitnehmer

Bei einer Kündigungserklärung durch den Arbeitgeber muss der Angestellte die Kündigung weder bestätigen noch der Kündigung zustimmen. Denn im Arbeitsrecht ist eine Kündigung eine schriftliche Erklärung, die ein Arbeitsverhältnis einseitig beendet.

Da es sich bei der Kündigung um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, muss nur der Kündigungszugang nachgewiesen werden.

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Zugang der Kündigung und Zugangsbestätigung

Damit die Kündigung wirksam wird, muss der Empfang nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise per Einschreiben, Empfangsbestätigung oder durch Zeugen erfolgen. Werden Sie im Zuge einer Kündigung darum gebeten, den Erhalt des Kündigungsschreibens zu unterschreiben, können Sie das in der Regel tun. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie nur den Erhalt an sich bestätigen und nicht die Kündigung.

Muss man eine Kündigung unterschreiben?

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, die Kündigungserklärung zu unterschreiben, und sollten dies auch nur nach arbeitsrechtlicher Beratung tun. Denn eine leichtfertige Unterzeichnung der Kündigung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Bestimmte Klauseln können dazu führen, dass die Kündigung automatisch akzeptiert wird und es nicht mehr möglich ist, gegen die Kündigung mit rechtlichen Schritten vorzugehen. Damit entfällt gleichzeitig auch eine mögliche Abfindung.

Auch zusätzliche Dokumente zur Kündigung müssen sorgfältig geprüft werden, bevor ihnen mit einer Unterschrift zugestimmt wird. Oft handelt es sich um die Abgeltung von Urlaubstagen, offenen Überstunden oder fehlenden Lohnforderungen – die im schlechtesten Fall zum Nachteil des gekündigten Arbeitgebers erlöschen. 

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Unterschrift unter einer Freistellungserklärung

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (21 SaGa 1/16) hat bestätigt, dass eine Unterzeichnung unter „erhalten" bei einer Freistellungserklärung nicht automatisch einer Zustimmung gleichkommt.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Kündigung erhalten?

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung bekommen, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen. Gerne prüfen wir bei Hopkins Rechtsanwälten Ihre Kündigung und beraten Sie zu den möglichen rechtlichen Schritten.

Kündigungen sind oft unwirksam, sei es durch formelle Fehler oder weil die Kündigungsgründe nicht haltbar sind. In jedem Fall ist schnelles Handeln erforderlich: Denn um gegen die Kündigung vorzugehen, gilt lediglich eine Frist von 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens.

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