Garderobenhaftung

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Keine Haftung für Garderobe – oder doch?

In vielen Restaurants, Clubs und Kulturbetrieben gehört das Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe keine Haftung“ zur Grundausstattung. Doch dieser Hinweis bedeutet nicht automatisch, dass der Veranstalter in jedem Fall nicht haftet.

Rechtliche Grundlage der Garderobenhaftung

Genereller Haftungsausschluss

Ein pauschaler Haftungsausschluss durch Schilder wie „Für Garderobe keine Haftung“ ist in der Regel unwirksam, da solche Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen.. Außerdem schließt eine solche Vereinbarung die Haftung auch bei vorsätzlicher Beschädigung aus. (§ 309 BGB).

Verwahrungsvertrag

Der Verwahrungsvertrag verpflichtet den Verwahrer (also beispielsweise den Gastwirt) zur sorgfältigen Aufbewahrung der Sache und zur Rückgabe in dem Zustand, in dem sie übernommen wurde (§ 688 BGB). Besteht ein Verwahrungsvertrag und ein, an der Garderobe abgegebenes Kleidungsstück geht verloren, haftet der Verwahrer unabhängig davon, ob er einen „Für Garderobe keine Haftung“-Hinweis aufgestellt hat.

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Wann haftet der Gastgeber?

Der Gastgeber haftet für die Garderobe, wenn ein Verwahrungsvertrag entstanden ist. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Aufbewahrung verpflichtend, kostenpflichtig und nicht einsehbar ist. 

Ein typisches Beispiel ist die verpflichtende Aufbewahrung der Garderobe in einem Theater gegen eine feste Gebühr. Hier hätte der Gast nicht einmal die Möglichkeit, selbst auf seine Garderobe zu achten. 

Wann haftet der Gastgeber nicht?

Der Gastgeber haftet für die Garderobe nicht, wenn die Aufbewahrung freiwillig, kostenfrei und einsehbar ist. Ein Beispiel hierfür wäre etwa der Kleiderständer im Wartezimmer einer Arztpraxis. Hier handelt es sich vielmehr um eine Serviceleistung als um einen Verwahrungsvertrag.

Auch wenn der Garderobenbetreiber alle zumutbaren Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung getroffen hat, kann dies die Haftung mindern oder ausschließen. Beispielsweise dann, wenn zur Aufbewahrung der Garderobe Schließfächer genutzt werden. 

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Ansprüche des Gastes bei Verlust der Garderobe

Wenn Sie als Gast Ihre Garderobe verlieren oder diese beschädigt wird, haben Sie nur dann Anspruch auf Schadensersatz oder Reparatur, wenn ein Verwahrungsvertrag besteht. Denn in diesen Fällen haftet der Betreiber der Garderobe. 

Beschädigung der Garderobe

Bekommen Sie Ihre Garderobe beschädigt zurück, haben Sie Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten. Wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, besteht Anspruch auf den Wert der beschädigten Sache.

Verschmutzung der Garderobe

Wenn Sie als Gast Ihre Garderobe verschmutzt zurückbekommen, muss der Inhaber die  Reinigung übernehmen. Ist die Verschmutzung so stark, dass das Kleidungsstück nicht mehr zu reinigen ist, kann auch Anspruch auf den Wert des verschmutzten Kleidungsstücks bestehen. 

Verlust der Garderobe

Nur wenn das Kleidungsstück verloren gegangen ist, haben Sie als Gast Anspruch auf Schadenersatz. Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, ist vom Wert der Garderobe abhängig beziehungsweise von dem Betrag, der für eine Wiederbeschaffung erforderlich wäre. Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, sind Sie als Gast verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung unverzüglich dem Gastgeber zu melden.

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