Kindergeld rückwirkend beantragen

Kindergeld rückwirkend beantragen

Inhaltsverzeichnis

Kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?

Der Antrag auf Kindergeld kann jederzeit nachträglich gestellt werden. Ausgezahlt wird aber maximal das Kindergeld des letzten halben Jahres. Dabei zählt als erster Monat der Vormonat des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Anders ist es beim Kinderzuschlag: dieser wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung gewährt.

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Wie lange kann das Kindergeld rückwirkend beantragt werden?

Beim rückwirkenden Kindergeld-Antrag ist nicht entscheidend, wie lange der Anspruch auf Kindergeld bereits besteht. Nach § 5 des Bundeskindergeldgesetz wird nur das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt, auf das in den letzten sechs Kalendermonaten vor dem Kindergeldantrag Anspruch anstand. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt, an dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht.

Beispiel 1

Kind A kommt am 18. Januar zur Welt. Frau B stellt den Antrag auf Kindergeld am 29. Juli und bei der Familienkasse geht dieser am 30. Juli ein. Rückwirkend erhält Frau B für 6 Monate Kindergeld (Januar, Februar, März, April, Mai, Juni).

Monatsübersicht: Kind A kommt am 18. Januar zur Welt. Frau B stellt den Antrag auf Kindergeld am 29. Juli und bei der Familienkasse geht dieser am 30. Juli ein. Rückwirkend erhält Frau B für 6 Monate Kindergeld (Januar, Februar, März, April, Mai, Juni).
Rückwirkendes Kindergeld (Beispiel 1)

Beispiel 2

Kind C kommt am 18. Januar zur Welt. Frau D beantragt das Kindergeld am 30. Juli und die Familienkasse empfängt diesen am 1. August. Rückwirkend erhält Frau D ebenfalls für 6 Monate Kindergeld (Februar, März, April, Mai, Juni, Juli), jedoch nicht mehr für den ersten Monat (Januar).

Monatsübersicht: Kind A kommt am 18. Januar zur Welt. Frau B stellt den Antrag auf Kindergeld am 30. Juli und die Familienkasse empfängt diesen am 1. August. Rückwirkend erhält Frau B ebenfalls für 6 Monate Kindergeld (Februar, März, April, Mai, Juni, Juli), jedoch nicht mehr für den ersten Monat (Januar).
Rückwirkendes Kindergeld (Beispiel 2)



Ab wann genau gibt es Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld gibt es ab dem Monat der Geburt – unabhängig davon, an welchem Datum genau das Kind geboren wird. Empfangsberechtigt sind Personen, die ein Kind regelmäßig versorgen und in deren Haushalt es lebt. Das heißt, das Kindergeld kann nicht nur an die biologischen Eltern, sondern auch an Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern oder an das zuständige Jugendamt beziehungsweise Sozialamt ausgezahlt werden.

Wie wird Kindergeld nachgezahlt?

Wenn Sie das Kindergeld rückwirkend beantragen, erhalten Sie eine Nachzahlung für die Monate, in denen Sie berechtigt waren, Kindergeld zu erhalten. In der Regel wird die Nachzahlung in einer Summe ausgezahlt. Für einen rückwirkenden Kindergeldantrag benötigen Sie kein gesondertes Formular, sondern können dasselbe Online-Formular oder analoge Formular wie für den sofortigen Antrag der Familienkasse nutzen.

Bekomme ich weniger Kindergeld, wenn die Bearbeitung länger dauert?

Wenn die Bearbeitung länger dauert, ändert das nichts an der Höhe der Kindergeldzahlung und Sie erhalten (bei Anspruch) die Beträge rückwirkend. Sollten Sie 6 Wochen nachdem Sie den Antrag gestellt haben noch nichts von der Familienkasse gehört haben, fragen Sie telefonisch oder schriftlich nach und lassen sich am besten auch einen Nachweis ausstellen. Haben Sie auch nach 6 Monaten keinen Bescheid erhalten, können Sie im Rahmen eines Untätigkeitseinspruchs gegen die Familienkasse vorgehen.

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Tipp für den rückwirkenden Kindergeld-Antrag

Sollte es zeitlich knapp werden und Sie nicht alle geforderten Unterlagen für den Kindergeldantrag parat haben, sollten Sie den Antrag trotzdem einreichen. Denn entscheidend für die Berechnung der rückwirkenden Leistung ist, wann der Kindergeldantrag bei der Behörde eingeht. Fehlende Dokumente oder Informationen (etwa die Steueridentifikationsnummer) können Sie immer noch nachreichen.

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