Was genau ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Förderung, die es Eltern oder Elternteilen ermöglichen soll, Zeit für ihr Kind zu haben, es zu erziehen und zu betreuen. Gerade in der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes soll das Elterngeld auch den finanziellen Unterschied durch die Einkommenseinbußen im Vergleich zu kinderlosen Paaren und Personen kompensieren.
Kann Elterngeld abgelehnt werden?
Wird das Elterngeld abgelehnt oder fehlerhaft berechnet, gibt es die Möglichkeit, dem Elterngeldbescheid zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Elterngelds muss innerhalb von einem Monat bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden und schriftlich erfolgen. Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Dokumente und Nachweise in Kopie beigelegt sind und der Widerspruch zum besseren Nachweis per Einschreiben versendet wird.
Sollte auch dem Widerspruch nicht abgeholfen werden (also der Widerspruch abgelehnt werden), kann Klage beim zuständigen Sozialgericht eingelegt werden. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Ihnen sowohl beim Widerspruch als auch bei der Klage zur Seite stehen.
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Anspruch auf Elterngeld
Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld, ...
- die ihren Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) in Deutschland haben,
- deren gemeinsames Einkommen unter 300.000,00 € pro Jahr liegt,
- mit ihrem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben,
- dieses Kind selber erziehen oder betreuen und
- nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten.
Elterngeld können Elternpaare, alleinerziehende Elternteile oder getrennte Erziehende erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die biologischen Eltern oder Adoptiveltern handelt. In Ausnahmefällen haben auch andere Familienmitglieder (wie beispielsweise die Großeltern) Anspruch auf Elterngeld.
Elterngeld 2024: Neuregelungen
Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2024 geboren oder adoptiert wurde, gelten folgende Anpassungen:
- Die Einkommensgrenze für Elterngeld-Berechtigte wird von 300.000,00 € auf 200.000,00 € reduziert (ab 1. April 2025 senkt sich die Grenze auf 175.000,00 € pro Paar).
- Für Alleinerziehende liegt die Grenze für das jährliche Einkommen bei 150.000,00 €.
- Paare können nur noch zwischen dem 1. und 12. Lebensmonat des Kindes gleichzeitig Basis-Elterngeld beziehen.
- Der gleichzeitige Bezug von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sowie von Basis-Elterngeld bei Mehrlings- und Frühgeburten ist weiterhin möglich.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes ist von vielen Faktoren abhängig: von der Art des Elterngelds (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus), vom Einkommen vor der Geburt des Kindes, vom Einkommen (beziehungsweise den staatlichen Leistungen) während der Elternzeit und darüber, ob das Neugeborene Geschwister im Kindesalter hat und ob es Zwilling oder Mehrling ist.
Geschwisterbonus
Leben weitere Kinder im gleichen Haushalt, erhöht sich das Elterngeld um den Geschwisterbonus.
Voraussetzung für den Geschwisterbonus ist, dass beide Geschwister im gleichen Haushalt leben und eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Ein Geschwisterkind ist jünger als 3 Jahre.
- Mindestens zwei Geschwister sind jünger als 6 Jahre.
- Ein Geschwisterkind mit Behinderung ist jünger als 14 Jahre.
Geschwisterbonus bei Basis-Elterngeld
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngelds, oder aber mindestens 75,00 € monatlich. Der Höchstbetrag für das Basis-Elterngeld liegt inklusive Geschwisterbonus bei 1.980,00 €, mindestens beträgt die Höhe des (Basis-)Elterngeld bei 375,00 €.
Geschwisterbonus bei Elterngeld Plus
Bei Elterngeld Plus beträgt der Geschwisterbonus ebenfalls 10 %, allerdings liegt hier die Mindesthöhe des Bonus bei 37,50 €. Aktuell (2024) liegt die Höhe des ElterngeldPlus mit Geschwisterbonus bei mindestens 187,50 € und höchstens bei 990,00 € monatlich.
Geschwisterbonus für Adoptivkinder
Sind unter den Geschwistern Adoptivkinder, richten sich die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus nicht nach dem Alter, sondern nach dem Zeitpunkt, an dem die Geschwister in die Familie aufgenommen wurden.
Was ist der Unterschied zwischen Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus?
Das Basis-Elterngeld und das ElterngeldPlus sind zwei verschiedene Varianten des Elterngeldes in Deutschland.
Basis-Elterngeld
Das Basis-Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit von der Arbeit nehmen möchten, um sich um ihr Kind zu kümmern. Es ersetzt bis zu 67 % des vorherigen Nettoeinkommens und kann für maximal 14 Monate beantragt werden.
ElterngeldPlus
Das Elterngeldplus hingegen ermöglicht es Eltern, länger in Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Mit dem ElterngeldPlus können Eltern das Basis-Eterngeld auf bis zu 28 Monate verlängern, indem sie das Elterngeld auf halbe Höhe beziehen und dafür doppelt so lange. Das bedeutet, dass Eltern bei einer halben Arbeitszeit während des Bezugszeitraums des Elterngeldplus ein halbes Elterngeld erhalten, das für die doppelte Zeit ausgezahlt wird.
Das ElterngeldPlus richtet sich besonders an Eltern, die sich eine längere Auszeit von der Arbeit leisten möchten oder müssen, aber nicht auf das Einkommen verzichten können.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Elterngeld?
Die Bearbeitung des Antrags auf Elterngeld kann je nach Bundesland und Arbeitsaufkommen der zuständigen Stelle variieren. In der Regel dauert es jedoch etwa vier bis acht Wochen, bis der Antrag bearbeitet und das Elterngeld ausgezahlt wird. Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin einzureichen, um sicherzustellen, dass das Elterngeld pünktlich zum Beginn der Elternzeit ausgezahlt wird. Sollte es mehr als drei Monate dauern, bis Ihr Antrag auf Elterngeld bearbeitet wird, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.
Elterngeld beziehen und arbeiten
Eltern dürfen gleichzeitig Elterngeld beziehen und arbeiten. Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten. Die Eltern können grundsätzlich bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des Elterngelds hat. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass das Einkommen aus der Arbeit nicht höher ist als das Elterngeld, da ansonsten eine Kürzung des Elterngelds erfolgen kann. Für alle Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, empfiehlt sich das ElterngeldPlus.