Mankogeld

Inhaltsverzeichnis

Was ist Mankogeld?

Mankogeld, auch als Fehlgeldentschädigung bekannt, ist ein zusätzlicher Betrag, den Arbeitgeber ihren Angestellten zahlen, die im Umgang mit Bargeld, Kassenführung oder Kassenabrechnung tätig sind. Es handelt sich um eine Art Ausgleichszahlung für das Risiko, das diese Mitarbeiter tragen, wenn sie mit Geld oder Waren von hohem Wert umgehen. Das Konzept des Mankogeldes basiert auf der Idee, dass Arbeitnehmer für kleinere Fehlbeträge nicht haften müssen und diese stattdessen durch den Arbeitgeber reguliert werden.

Häufiges Missverständnis: Mankogeld dient nicht dazu, den Arbeitnehmer für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten zu entschädigen. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber weiterhin den vollen Schadensersatz vom Arbeitnehmer fordern. Auch Schlechtleistung fällt nicht unter Mankohaftung, sondern ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.

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Was ist der Zweck von Mankogeld?

Der Abschluss von Mankovereinbarungen hat mehrere Gründe. Zum einen soll es Arbeitnehmer vor unverhältnismäßigen finanziellen Risiken schützen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind. Zum anderen dient es als Anreiz für Mitarbeiter, sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Geldern oder Waren umzugehen. 

Muss Mankogeld im Arbeitsvertrag vereinbart werden?

Eine Mankovereinbarung muss nicht zwingend im Arbeitsvertrag festgehalten werden, es ist jedoch ratsam, dies zu tun, um für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Eine Vereinbarung über Mankogeld kann auch separat getroffen werden, sollte aber in jedem Fall schriftlich fixiert werden. 

Nicht jede getroffene Mankovereinbarung ist automatisch rechtsgültig. Die Rechtsprechung hat bestimmte Voraussetzungen festgelegt, unter denen Mankoabreden als zulässig gelten:

  • Die Mankoabrede muss hinsichtlich des Umfangs der Mankohaftung klar und eindeutig formuliert sein.
  • Der Arbeitnehmer muss für das zusätzlich übernommene Haftungsrisiko einen angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich erhalten.
  • Die Fehlgeldentschädigung muss so bemessen sein, dass der Arbeitnehmer aus ihr notfalls ein auftretendes Manko voll abdecken kann.

Was steht in einer Mankovereinbarung?

Eine typische Mankovereinbarung enthält mehrere wichtige Elemente, die genau definiert sein sollten, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Hier sind die wesentlichen Bestandteile einer solchen Vereinbarung:

  1. Höhe des monatlichen Mankogeldes: Es wird festgelegt, welchen Betrag der Arbeitnehmer als zusätzliche Entschädigung für das übernommene Risiko erhält.
  2. Haftungsumfang: Es wird definiert, bis zu welcher Höhe der Arbeitnehmer für Waren- bzw. Geldfehlbestände haftet. Dieser Betrag wird oft als Maximalbetrag pro Jahr angegeben.
  3. Ausschluss von Vorsatz: In der Regel wird festgehalten, dass Haftungsfälle aufgrund vorsätzlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Anwendung der Mankoabrede ausgenommen sind.
  4. Alleinige Verfügungsgewalt: Es sollte klar definiert sein, dass der Arbeitnehmer die alleinige Verfügungsgewalt und den alleinigen Zugang zu den ihm anvertrauten Geld- oder Warenbeständen hat.
  5. Zeitraum: Die Vereinbarung kann festlegen, ob die Ausgleichszeiträume monatlich, halbjährlich oder jährlich berechnet werden.

Ein Beispiel für eine Formulierung in einer Mankovereinbarung könnte wie folgt lauten:

"Der/die Arbeitnehmer/in (Vorname, Nachname) erhält ein monatliches Mankogeld in Höhe von ... Euro. Für Waren- bzw. Geldfehlbestände haftet er/sie in Höhe von maximal ... Euro pro Jahr. Haftungsfälle wegen vorsätzlichen Verhaltens des/der Arbeitnehmers/in sind von der Anwendung der Mankoabrede ausgenommen."

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Wann bekommt man Mankogeld?

Mankogeld wird in der Regel Arbeitnehmern gewährt, die in ihrer täglichen Arbeit mit Bargeld oder wertvollen Waren umgehen und somit einem erhöhten Risiko für Fehlbestände ausgesetzt sind. Dies betrifft typischerweise folgende Berufsgruppen:

  • Kassierer in Supermärkten 
  • Kassierer in Einzelhandelsgeschäften
  • Bankangestellte, die regelmäßig mit Bargeld zu tun haben
  • Kellner in Restaurants oder Bars
  • Mitarbeitende in Wettbüros oder Spielhallen
  • Tankstellenmitarbeiter
  • Mitarbeiter in Ticketverkaufsstellen
  • Taxifahrer
  • Geld- und Werttransporteure
  • Busfahrer (die selbst Tickets verkaufen)
  • Veranstaltungs- oder Kassenpersonal bei Events
  • Croupier und Casino-Mitarbeitende

Die Zahlung von Mankogeld ist jedoch nicht auf diese Berufsgruppen beschränkt. Grundsätzlich kann es in jedem Arbeitsverhältnis vereinbart werden, in dem der Arbeitnehmer regelmäßig mit Geld oder wertvollen Waren umgeht und dabei einem Risiko für Fehlbestände ausgesetzt ist.

Wie funktioniert Mankogeld?

Das Prinzip des Mankogeldes basiert auf einem Ausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt einen bestimmten Betrag als Mankogeld. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitnehmer eine gewisse Haftung für mögliche Fehlbestände, die während seiner Arbeit auftreten können.

Beispiel 

Die Funktionsweise von Mankogeld lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären:

Eine Bedienung in einem Restaurant erhält monatlich 200 Euro Mankogeld. Nach der Tagesabrechnung wurden Speisen und Getränke im Wert von 2.200 Euro verkauft. Der tatsächliche Kassenbestand beträgt jedoch nur 2.140 Euro. Für die Differenz von 60 Euro muss zunächst die Bedienung aufkommen.

In diesem Fall würde das Mankogeld den Fehlbetrag abdecken, und die Bedienung müsste nicht aus eigener Tasche für den Verlust aufkommen. Würde der Fehlbetrag das monatliche Mankogeld übersteigen, käme es auf die genaue Vereinbarung an, wie mit dem überschießenden Betrag umgegangen wird.

Wie hoch ist das Mankogeld?

Die Höhe des Mankogeldes ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern basiert auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Festlegung der Höhe werden Risiko, Verantwortungsumfang und die Höhe der potenziellen Verluste miteinbezogen. 

Es gibt keine feste Regel für die Höhe des Mankogeldes, aber es sollte ausreichen, um kleinere Fehlbeträge abzudecken, ohne den Arbeitnehmer unangemessen zu belasten. In der Praxis variiert die Höhe des Mankogeldes stark und kann von wenigen Euro bis zu mehreren hundert Euro pro Monat reichen, je nach Branche und Position. 

Ist Mankogeld Einkommen?

Grundsätzlich gilt: Mankogeld ist in den meisten Fällen als Einkommen zu betrachten und unterliegt damit der Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht.

Steuerrecht

Das Mankogeld ist steuerpflichtig und unterliegt in der Regel der Einkommensteuer. Es zählt als Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit und wird vom Arbeitgeber entsprechend besteuert und abgerechnet. Dies bedeutet, dass das Mankogeld zusammen mit dem regulären Gehalt versteuert wird und somit das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers erhöht. 

Sozialversicherungsrecht

In Bezug auf die Sozialversicherung zählt das Mankogeld ebenfalls als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung auf das Mankogeld fällig wird. Dies umfasst Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. 

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn das Mankogeld mit dem regulären Lohn verrechnet wird – etwa in Form einer monatlichen Pauschale, die nur bei Bedarf für Mankobeträge verwendet wird –, gilt es als reiner Ausgleich von Schäden und bleibt damit steuerfrei. In solchen Fällen würde das Mankogeld nicht als zusätzliches Einkommen betrachtet werden. 

Arbeitsrecht

Der Mankobetrag ein variabler Gehaltsbestandteil und nicht Teil des regulären Gehalts. Das Mankogeld darf also auch nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, sondern muss zusätzlich zum gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn gezahlt werden. 

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