Bildungsurlaub, Bildungszeit oder auch Bildungsfreistellung (im Folgenden Bildungsurlaub genannt) ermöglichen es Arbeitnehmern, sich unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts Urlaub für eine Weiterbildung zu nehmen. Der Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt und soll der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen. Er dient damit auch der Verwirklichung eines lebenslangen Lernens.
Durch den Bildungsurlaub hat der Arbeitnehmer (unter Einschränkungen) Anrecht auf zusätzliche Urlaubstage, muss diese jedoch für anerkannte Bildungsveranstaltungen nutzen.
Für Teilzeit-Arbeitskräfte reduziert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Anzahl an Arbeitstagen pro Woche. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise eine 4-Tage-Woche haben, stehen Ihnen 4/5 der regulären Bildungsurlaubstage zu. Bei Teilzeitarbeit an 3 Tagen in einer Woche reduziert sich der Bildungsurlaub-Anspruch auf 3/5 der Urlaubstage.
Vorbemerkung: Da Bildungsurlaub Ländersache ist und es in den Bundesländern große Unterschiede in den Regelungen gibt, achten Sie bitte darauf, den für Sie relevanten Part zu lesen. Sollten Sie in einem anderen Bundesland arbeiten, als Sie wohnhaft sind, gilt das Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten und Ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben.
Im größten deutschen Bundesland haben Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen (etwa Beschäftigte in Heimarbeit) fünf Arbeitstage Anspruch auf Bildungsurlaub pro Jahr. Dieser kann auch zu zehn Arbeitstagen alle zwei Jahre zusammengefasst werden. Das nordrhein-westfälische Bildungsurlaubsgesetz ist das AWbG (Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz).
In Bayern gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung.
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) hält das Bildungsurlaubsgesetz in Baden-Württemberg fest. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmenden einen Anspruch in Höhe von 5 Tagen auf Bildungsurlaub, jedoch erst, nachdem sie mindestens 12 Monate im Arbeitsverhältnis angestellt sind.
Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub jährlich haben Arbeiter, Angestellte und Heimarbeitende, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Niedersachsen haben. Eine Aufteilung von 10 Tagen innerhalb ist nach individueller Absprache ebenfalls möglich. Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) ist Voraussetzung, dass der Anspruch auf Bildungsurlaub erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses besteht.
Das Recht auf Bildungsurlaub in Hessen (Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub) beinhaltet die Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Mit der Ausnahme, dass Auszubildende nur einen Anspruch auf Bildungsurlaub des Bereichs politische Bildung haben. Auch in Hessen umfasst der Rechtsanspruch 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren.
Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz haben Beschäftigte in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung alle 2 Jahre.
Sachsen bietet bisher keinen Bildungsurlaub an.
Das Berliner Bildungszeitgesetz (zuvor Berliner Bildungsurlaubsgesetz bzw. BiUrlG) sieht 10 Tage Bildungsurlaub für alle Arbeitenden ab dem vollendeten 25. Lebensjahr vor, die an fünf Tagen pro Woche arbeiten. Bei weniger Arbeitstagen sinkt der Anspruch entsprechend. Allen Auszubildenden und Arbeitnehmern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stehen jährlich 10 Tage Bildungsurlaub zu.
Der Anspruch auf Bildungszeit entsteht erstmalig nach der Probezeit, dem sechsmonatigen Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.
In Schleswig-Holstein haben Arbeitnehmer, die mindestens an 5 Tagen in der Woche arbeiten, das Recht, an 5 Arbeitstagen zu Bildungszwecken freigestellt zu werden. Wer regelmäßig an mehr als 5 Tagen in der Woche oder in Wechselschicht arbeitet, hat einen Anspruch auf 6 Arbeitstage Bildungsfreistellung. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein wird der Umfang der möglichen Veranstaltungen etwas weiter gefasst als in den meisten anderen Bundesländern: Als Bildungsangebote zählen hier alle allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildungen sowie die Weiterbildung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement.
Brandenburger Arbeitnehmer haben nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) 10 Tage Anspruch auf Bildungsfreistellung innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche). Dieser Anspruch gilt erst nach der Probezeit, also nach mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Beschäftigte in Thüringen können sich seit 2016 im Rahmen der Bildungsfreistellung zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu 5 Tagen pro Jahr freistellen lassen. Auszubildende haben laut dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.
Die Hansestadt führte 1974 als erstes Bundesland in Deutschland den Bildungsurlaub mit dem Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HBGBildUrlG) ein. Arbeitnehmer, die regelmäßig an 5 Wochentagen arbeiten, haben Anspruch auf zehn Tage Freistellung innerhalb von 2 Kalenderjahren. Bei Beschäftigten, die regelmäßig an mehr als 5 Tagen in der Woche arbeiten, erhöht sich der Anspruch auf 12 Tage.
Nach dem BfG M-V (Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern) haben Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern einen Anspruch auf Freistellung zum Zwecke der Weiterbildung. Der Anspruch umfasst Freistellung an 10 Tagen alle 2 Jahre, wobei dieser Zeitraum immer am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres beginnt. Sollte ein Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr geschlossen werden, verkürzt sich der Anspruch anteilsmäßig auf 5 Arbeitstage in diesem Jahr.
Wie im Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz festgehalten, haben Beschäftigte, die überwiegend im Saarland beschäftigt sind, Anrecht auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Vorausgesetzt wird, dass das Anstellungsverhältnis seit 6 oder mehr Monaten besteht.
Arbeitnehmer in Bremen haben innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren das Anrecht auf zehn Tage für politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung. Vorausgesetzt ist lediglich, dass das Beschäftigungsverhältnis schon länger als ein halbes Jahr besteht. Alle Details werden im Bremischen Bildungszeitgesetz erläutert.