Widerspruch gegen den Rentenbescheid

Widerspruch gegen den Rentenbescheid

Inhaltsverzeichnis

Ablauf: Widerspruch eines Rentenbescheids

In Deutschland werden über die gesetzliche Rentenversicherung unterschiedliche Arten von Renten erbracht. Hierzu gehören beispielsweise die Altersrente, die Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit, die Hinterbliebenenrente, die Witwenrente sowie die Waisenrente. Die wichtigsten, beziehungsweise am häufigsten beantragten Renten sind aktuell die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente. Die Altersrente tritt dann ein, wenn eine Person die Regelaltersgrenze von momentan 67. Lebensjahren erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die Altersrente wird nicht automatisch gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sondern muss aktiv beim Versicherungsträger (, der Deutschen Rentenversicherung,) beantragt werden.

Die gesetzlichen Regelungen zu allen Rentenarten finden sich im Sozialgesetzbuch Sechs (SGB VI).

Erforderliche Dokumente

Für die Bearbeitung von Rentenanträgen und die Ermittlung des Rentenanspruchs und der Rentenhöhe benötigt der Versicherungsträger unter anderem folgende Dokumente, Formulare, Auskünfte und Angaben:

  • einen Rentenantrag in schriftlicher Form
  • die Rentenversicherungsnummer
  • ein Ausweisdokument (zum Beispiel den Reisepass oder den Personalausweis) in Kopie
  • die Geburtsurkunde
  • Auskünfte über die Pflege- und Krankenversicherung
  • Informationen über die Versicherungszeiten
  • Belege über Ausbildungs- und Berufszeiten
  • Belege über Arbeitslosigkeit und Krankheiten
  • gegebenenfalls Informationen und Nachweise über Schwerbehinderung und Altersteilzeit.

Bei einigen Arten von Renten, wie zum Beispiel der Erwerbsminderungsrente, müssen dem Antrag medizinische Gutachten beigefügt werden. In der Regel dauert es etwa drei Monate, bis der Rentenversicherungsträger dem Antragsteller die Entscheidung mitteilt, ob der Antrag bewilligt oder ob die Rente abgelehnt wird.

Erneute Prüfung des Rentenanspruchs

Antragsteller, die mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit Rechtsmittel gegen diese einzulegen. In einem ersten Schritt kann innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids Widerspruch gegen diesen eingelegt werden. Der Widerspruch muss in schriftlicher Form beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Wer sich auf der Website der deutschen Rentenversicherung registriert, kann seinen Widerspruch auch online hochladen. Nachdem der Widerspruch beim Versicherungsträger eingegangen ist, prüft dieser den gesamten Sachverhalt erneut. Sollte bei der Prüfung kein Bearbeitungsfehler festgestellt werden, prüft der Widerspruchsausschuss die bisherigen Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und erstellt einen Widerspruchsbescheid. Wenn der Antragsteller nach wie vor unzufrieden mit der Entscheidung des Versicherungsträgers ist, kann dieser innerhalb eines Monats ab Zugang des neuen Bescheids schriftlich Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.

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Bestandteile des Rentenbescheids

In einem Rentenbescheid wird Antragstellern in schriftlicher Form mitgeteilt, ob diesen eine Rente gewährt werden kann und wie hoch diese ausfällt. Die modernen Bescheide sind übersichtlich strukturiert und leicht verständlich. Neben der Art (zum Beispiel Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente) und der Höhe können Empfänger von Rentenleistungen ihrem Rentenbescheid einige weitere wichtige Informationen entnehmen:

  • erster Auszahlungstermin
  • Rentendauer
  • Rentenberechnung: Welche Zeiten werden bei der Berechnung der Höhe der Rente einbezogen?
  • Details zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • gegebenenfalls Gründe für die Rentenablehnung

Neurentner sollten ihren Rentenbescheid sorgfältig prüfen. Dabei sollten diese besonders darauf achten, dass alle Rentenzeiten richtig und vollständig berücksichtigt wurden. Wenn die Rente abgelehnt wird, haben Antragsteller die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dies unabhängig davon, welche Gründe für die Ablehnung der Rente im Bescheid aufgeführt sind. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen ab Erhalt des Bescheids eingereicht werden.

Häufige Fehler im Rentenbescheid

Grundsätzlich sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gut, da relativ viele Rentenbescheide fehlerhaft sind. Aus den folgenden Gründen lohnt es sich, gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers vorzugehen:

  • Etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbsrente wird aktuell von der Rentenversicherung abgelehnt.
  • Rentenversicherungsträger gehen häufig fälschlicherweise davon aus, dass Antragsteller noch zwischen drei bis sechs Stunden täglich arbeiten gehen können.
  • Oft werden die Ausbildungszeiten, Arbeitszeiten oder Zeiten der Kinderbetreuung falsch oder nicht umfassend berücksichtigt.
  • Häufig wird die Hinzuverdienstgrenze falsch berechnet.
  • Manchmal werden Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Verwandten nicht korrekt angerechnet.
  • Rentenversicherungen interpretieren gelegentlich Befunde, ärztliche Gutachten und sonstige medizinische Dokumente falsch oder berücksichtigen diese bei der Entscheidungsfindung gar nicht.
  • Gegebenenfalls liegen andere Fehler der Berechnung vor, welche zu einer Änderung des Bescheides und somit möglicherweise zu einer höheren Rente führen können.

Widerspruch gegen Rentenbescheid einlegen

Fristen für den Widerspruch gegen einen Rentenbescheid

  • Wer mit seiner Rentenablehnung unzufrieden ist, kann gegen diese ab Erhalt innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  • Antragsteller, die im Ausland leben, haben zwölf Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
  • Wurde der Versicherungsnehmer im Bescheid nicht oder nicht vollständig über sein Widerspruchsrecht informiert, hat dieser ein Jahr lang Zeit, Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen.

Damit die Widerspruchsfrist eingehalten werden kann, kann der Widerspruch erst einmal formlos und ohne Begründung eingereicht werden. Wo genau, der Widerspruch hingeschickt werden muss, kann der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides entnommen werden.

Voraussetzungen für den Widerspruch gegen einen Rentenbescheid

Jeder Versicherungsnehmer, der mit der Rentenentscheidung unzufrieden ist, kann gegen den Rentenbescheid Widerspruch einlegen. Zur Einleitung des Widerspruchsverfahrens müssen der Rentenversicherung verschiedene Informationen und Unterlagen vorgelegt werden.

Form für den Widerspruch gegen einen Rentenbescheid

Der Widerspruch muss in schriftlicher Form (am besten per Einschreiben oder per persönlicher Übergabe als sicherer Zustellnachweis) eingereicht werden.

Inhalt des Widerspruch gegen einen Rentenbescheid

Das sollte der Widerspruch gegen den Rentenbescheid unbedingt beinhalten:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers oder dessen Vertreters
  • Versichertennummer
  • Benennung der Rentenversicherung
  • genaue Bezeichnung, Aktenzeichen, Geschäftszeichen und Datum des Bescheids des Versicherungsträgers
  • im Betreff sollte klar formuliert werden, um was es geht und was der Antragsteller möchte (beispielsweise "Widerspruch gegen Ihren Rentenbescheid vom 19.01.2022" )
  • gegebenenfalls direkt eine Begründung des Widerspruchs (ansonsten reicht auch erst einmal folgender Text: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom XXX ein.”
  • gegebenenfalls Dokumente zur Begründung
  • Bitte um Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X („Ich beantrage außerdem höflich Akteneinsicht und bitte um Zusendung der vollständigen Akten. Bitte übersenden Sie mir auch das Gutachten der gesetzlichen Rentenversicherung in Kopie.“)
  • Datum und Ort
  • Unterschrift des Versicherten oder dessen Vertreters
Muster: Widerspruch Rente in 2024
Muster: Widerspruch gegen den Rentenbescheid

Begründung des Widerspruchs gegen Rentenbescheid

Wenn erst einmal ein formloser Widerspruch ohne Begründung gegen den Rentenbescheid eingelegt wird, um die Frist zu wahren, kann in der Regel eine Begründung nachgereicht werden. 

Für die detaillierte Begründung und Beschaffung aller relevanten Dokumente gewährt die Rentenversicherung eine Frist von zwei Wochen. Generell müssen Versicherungsnehmer, deren Rentenantrag abgelehnt wurde, keine Widerspruchsbegründung ausformulieren. Die Rentenversicherung prüft theoretisch alleine auf Basis des Widerspruchs alle Punkte noch einmal durch. Es ist jedoch empfehlenswert, dass Versicherungsnehmer ihren Widerspruch ausführlich begründen. Nur so weiß der Versicherungsträger, weshalb Versicherungsnehmer die Berechnung der Rente oder die Verweigerung der Rente für falsch und rechtswidrig halten und an welchen Stellen die Rentenversicherung noch einmal intensiv prüfen muss. 

Aus diesem Grund sollten Versicherungsnehmer ihrem Renten-Widerspruch als Anlage unbedingt Dokumente, ärztliche Gutachten oder ähnliches in Kopie beifügen. Diese Schriftstücke untermauern die Ausführungen im Widerspruch und können gegebenenfalls belegen, dass die erste Berechnung oder Ablehnung der Rente falsch war.

Ablehnung des Renten-Widerspruchs

Lehnt der Versicherungsträger einen Widerspruch ganz oder teilweise ab, kann der Antragsteller gegen die Ablehnung Klage vor dem Sozialgericht erheben. Vor einem Sozialgericht kann sich der Antragsteller selber vertreten, allerdings lohnt es sich oftmals einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, da diese neben langjähriger Verhandlungserfahrung auch fachliche Expertise besitzen. 

Das Sozialgericht überprüft nochmals alle Aspekte und vorliegenden Dokumente. Auch kann das Gericht selbst ein medizinisches Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter anordnen. Im Anschluss wird sich das Gericht bei der Entscheidungsfindung auf das in Auftrag gegebene Gutachten berufen. Kläger können eine (Untätigkeits-)Klage gegen die Rentenversicherung einreichen, wenn diese nicht binnen sechs Monaten, nachdem der Rentenantrag gestellt worden ist, über diesen entschieden hat. Im Widerspruchsverfahren gilt für die Bearbeitungsdauer eine Frist von 3 Monaten, § 88 SGG. Gegen eine Nicht-Einhaltung dieser Fristen kann mit einer Untätigkeitsklage vorgegangen werden.

Ablauf des Klageverfahrens

1. Prüfung des Sachverhalts

Das Sozialgericht prüft die eingereichten Unterlagen und macht sich ein Bild vom Sachverhalt. In der Regel kommt es auch zur Anhörung des Versicherten. Falls nötig, wird das Gericht weitere medizinische Gutachten einholen.

2. Bestimmung des Gutachters

Der Versicherungsnehmer kann einen bestimmten Arzt zur Begutachtung seines Anliegens verlangen. Die Kosten für dieses Gutachten muss der Versicherte dann jedoch selber zahlen.

3. Gerichtsurteil

Nachdem das Gericht alle Beweise gesichtet hat, wird dieses über den Widerspruch entscheiden. Sieht das Gericht den Widerspruch als berechtigt an, wird der Rentenversicherungsträger zur beantragten Leistung verpflichtet. Wenn das Gericht der Meinung ist, dass der Kläger keinen Anspruch auf Rentenleistungen hat oder einer höheren Rente nicht zustimmt, kann der Versicherte innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen.

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