Rentenerhöhung: Die wichtigsten Änderungen

Rentenerhöhung: Die wichtigsten Änderungen

Inhalt:

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 erfolgt eine bundesweite Rentenerhöhung um 4,57 %. Entsprechend steigt der Rentenwert ab Juli 2024 von 37,60 € auf 39,32 €. Nach der Angleichung der Rentenwerte Ost und West im Vorjahr gilt diese Erhöhung erstmals für die neuen und alten Bundesländer.

Beispiel Rentenerhöhung 2024

Rentner, die bislang eine monatliche Rente von 1.000,00 € erhielten, bekommen ab dem 1. Juli 2024 eine Rente von 1.045,70 €. Wenn die Rente bisher bei 1.500,00 € lag, erhöhen sich die monatlichen Bezüge ab Juli 2024 auf 1.568,55 €.

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 erfolgte eine Rentenerhöhung um 4,39 % im Westen und um 5,86 % im Osten. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023.

Beispiel Rentenerhöhung 2023

Rentner der alten Bundesländer, die zuvor eine monatliche Rente von 1.000,00 € erhielten, bekommen seit dem 1. Juli 2023 eine Rente von 1.043,90 €. Renter aus den neuen Bundesländern, deren Rente bisher bei 1.000,00 € lag, erhalten ab Juli 2024 Bezüge in Höhe von 1.058,86 €.

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Warum fällt die Rentenerhöhung im Westen geringer aus als im Osten?

Mit der sogenannte Angleichungstreppe sollen die Renten in Ost und West angeglichen werden. Eigentlich war die Angleichung der Rentenwerte Ost-West für 2024 geplant. Ein Jahr früher als geplant ist der Rentenwert in Ost- und Westdeutschland bereits seit dem 1. Juli 2023 vereinheitlicht und beträgt seitdem bundesweit 37,60 €.

Warum wird die Rente erhöht?

Die Rentenanpassung orientiert sich immer an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Insgesamt sind die Löhne 2024 gestiegen, unter anderem da Gewerkschaften Tariferhöhungen durchgesetzt haben und die starke Arbeitsmarktlage. Damit übertrifft die Rentenanpassung deutlich die Inflationsrate von 2,8 %.

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Auswirkung auf Altersgrundsicherung

Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 wird vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Ebenso auf alle anderen Sozialhilfeleistungen. Hintergrund ist, dass Rente und Sozialleistungen nach verschiedenen Prinzipien funktionieren. Während Renten als Versicherungsleistung eine Art Vorleistung sind, richten sich die Sozialleistungen nach dem aktuellen Bedarf und greifen erst dann, wenn alle anderen Einkommen (wie Rente oder Lohn) erschöpft sind. 

Rentenerhöhung 2025

Die Renten sollen bis zum Jahr 2036 um 43 % ansteigen, so die aktuelle Prognose der Bundesregierung. Somit würden die Renten bis dahin jedes Jahr durchschnittlich um 2,6 % steigen – nach dieser Rechnung ist 2025 eine Rentenerhöhung von 2,6 % zu erwarten. 

Wie hoch die tatsächliche Rentenerhöhung 2025 ist, wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt werden. Sicher ist nur, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 erfolgen wird. 

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Wie viel Rente ist steuerfrei?

Entscheidend für den Rentenfreibetrag ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2023 in Rente gegangen ist, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 % zu. Das bedeutet: 17 % der Rente bleiben steuerfrei, 83 % der Rente müssen allerdings versteuert werden. Liegt der Rentenbeginn in 2024, gilt ein Rentenfreibetrag von 16 %. Es bleiben also nur noch 16 % der Rente steuerfrei und 84 % der Rente werden versteuert. Rentner, die im Jahr 2040 in Rente gehen, haben keinen Rentenfreibetrag mehr und müssen ihre Renteneinkünfte vollständig versteuern.

Jahr des Rentenbeginns Steuerpflichtiger Rentenanteil Rentenfreibetrag
2023 83 % 17 %
2024 84 % 16 %
2025 85 % 15 %
2026 86 % 14 %
2027 87 % 13 %

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