Zum 1. Juli 2025 werden die Renten um 3,74 Prozent erhöht. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert von 39,32 € auf 40,79 €. Die Erhöhung gilt deutschlandweit, sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer.
Beträgt eine Rente im Juni 2025 beispielsweise noch 1.000,00 Euro, erhöht sie sich zum 1. Juli 2025 im Rahmen der Rentenanpassung um 3,74 % auf dann 1.037,40 Euro.
Die Rentenerhöhung 2025 übertrifft mit 3,74 % sogar leicht die vorangegangenen durchschnittlichen Prognosen.
Zuvor wurde mit einer Rentenerhöhung von 2,6 % bis 4,5 % gerechnet. Diese ergibt sich zum einen aus den aktuellen Prognosen der Bundesregierung, nach welchen die Renten bis zum Jahr 2036 um 50 % ansteigen werden. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der Rente um 3,5 % pro Jahr ab 2025. Zum anderen ergibt sich die Prognose aus einer Einschätzung der Bundesbank, basierend auf der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und den gesetzlichen Anpassungsmechanismen, die die Rentenanpassung an die Lohnentwicklung koppeln.
Zum 1. Juli 2024 erfolgte eine bundesweite Rentenerhöhung um 4,57 %. Entsprechend steigt der Rentenwert ab Juli 2024 von 37,60 € auf 39,32 €. Nach der Angleichung der Rentenwerte Ost und West im Vorjahr gilt diese Erhöhung erstmals für die neuen und alten Bundesländer.
Rentner, die bislang eine monatliche Rente von 1.000,00 € erhielten, bekommen seit dem 1. Juli 2024 eine Rente von 1.045,70 €. Wenn die Rente bisher vor Juli 2024 bei 1.500,00 € lag, sind die monatlichen Bezüge nun auf 1.568,55 € gestiegen.
Zum 1. Juli 2023 erfolgte eine Rentenerhöhung um 4,39 % im Westen und um 5,86 % im Osten. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023.
Rentner der alten Bundesländer, die zuvor eine monatliche Rente von 1.000,00 € erhielten, bekommen seit dem 1. Juli 2023 eine Rente von 1.043,90 €. Renter aus den neuen Bundesländern, deren Rente bisher bei 1.000,00 € lag, erhalten ab Juli 2024 Bezüge in Höhe von 1.058,86 €.
Mit der sogenannten Angleichungstreppe sollen die Renten in Ost und West angeglichen werden. Eigentlich war die Angleichung der Rentenwerte Ost-West für 2024 geplant. Ein Jahr früher als geplant ist der Rentenwert in Ost- und Westdeutschland bereits seit dem 1. Juli 2023 vereinheitlicht und beträgt seitdem bundesweit 37,60 €.
Die Rentenanpassung orientiert sich immer an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Insgesamt sind die Löhne 2024 gestiegen, unter anderem, da Gewerkschaften Tariferhöhungen durchgesetzt haben und die starke Arbeitsmarktlage. Damit übertrifft die Rentenanpassung deutlich die Inflationsrate von 2,8 %.
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 wird vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Ebenso auf alle anderen Sozialhilfeleistungen. Hintergrund ist, dass Rente und Sozialleistungen nach verschiedenen Prinzipien funktionieren. Während Renten als Versicherungsleistung eine Art Vorleistung sind, richten sich die Sozialleistungen nach dem aktuellen Bedarf und greifen erst dann, wenn alle anderen Einkommen (wie Rente oder Lohn) erschöpft sind.
Entscheidend für den Rentenfreibetrag ist das Jahr des Rentenbeginns. Der Rentenfreibetrag für alle Rentnerinnen und Rentner, die 2025 in Rente gehen, liegt bei 15 %. Das bedeutet: 15 % der Rente bleiben steuerfrei und 85 % der Rente müssen versteuert werden. Liegt der Rentenbeginn in 2024, gilt ein Rentenfreibetrag von 16 %. Es bleiben also nur noch 16 % der Rente steuerfrei und 84 % der Rente werden versteuert. Wer 2023 in Rente gegangen ist, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 % zu.
Rentner, die im Jahr 2040 in Rente gehen werden, haben keinen Rentenfreibetrag mehr und müssen ihre Renteneinkünfte vollständig versteuern.
Aus folgender Tabelle können Sie ablesen, wie viel Prozent der Rente steuerfrei sind: