Steuererklärung leicht gemacht

Steuererklärungen können eine schwierige und zeitaufwändige Aufgabe sein. Doch mit den richtigen Tipps und Tools kann man die Steuererklärung leicht und effizient erledigen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Fristen, was alles angerechnet werden kann und wer verpflichtet ist, die Steuererklärung einzureichen.

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Steuererklärung: Fristen einhalten!

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung richten sich danach, ob die Abgabe freiwillig oder verpflichtend ist und ob die Steuererklärung selbst oder durch einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein eingereicht wird. Darüber hinaus kann das Bundesministerium der Finanzen abweichende Fristen festlegen, wenn es äußere Umstände verlangen (so geschehen zum Beispiel im Rahmen des 4. Corona-StHG). Wer die Steuererklärung zu spät abgibt und die Fristen verpasst, muss in der Regel einen Verspätungszuschlag zahlen. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Dauer der Verspätung und liegt im Erachten des zuständigen Finanzamtes.

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Steuererklärung: Fristen einhalten!

Für wen lohnt sich eine Steuererklärung?

Wenn Sie fest angestellt sind unterliegt Ihr Lohn oder Gehalt dem automatischen Lohnsteuerabzug. Dieser Abzug stellt eine Art Steuervorauszahlung dar. Im Rahmen der Steuererklärung kann festgestellt werden, ob die Höhe des vorherigen Lohnsteuerabzugs richtig angesetzt werden ist. Diese können sich dann steuergünstig für Sie auswirken.

In den meisten Fällen lohnt es sich freiwillig, die Steuererklärung einzureichen, denn durchschnittlich erhalten Arbeitnehmer 1.000,00 € zurück. Viele Tools bieten außerdem die Möglichkeit zuerst Ihre mögliche Steuerrückerstattung zu prüfen, bevor Sie die Steuererklärung tatsächlich einreichen. So wissen Sie genau, ob sich die Steuererklärung in Ihrem Fall lohnt.

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Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Wer die Lohnsteuererklärung einreichen möchte oder seine Chancen auf eine Steuererstattung prüfen lässt, benötigt auf alle Fälle eine Steueridentifikationsnummer. Diese findet sich zum Beispiel auf der Lohnsteuerbescheinigung, auf Ihrem Lohnzettel oder Gehaltsnachweis oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Im Notfall können Sie Ihre Steueridentifikationsnummer auch beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen.

Gut zu wissen: Die Steuer-ID besteht immer aus 11 Stellen. Diese Nummer bleibt das ganze Leben lang gleich, auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder des Wohnsitzes.

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Weitere Inhalte

Wer ist verpflichtet die Steuererklärung machen?

Zur Steuererklärung können Sie verpflichtet werden, wenn ...

  • Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Partnerin eine Kombination der Steuerklasse III und Steuerklasse V oder Steuerklasse IV mit Faktor haben.
  • Sie sich im selben Jahr haben scheiden lassen und im selben Jahr wieder geheiratet habe.
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin verstorben ist und im selben Jahr wieder geheiratet haben.
  • Sie innerhalb eines Jahres Lohnersatzleistungen von mehr als 410,00 € erhalten haben. Als Lohnersatzleistungen zählen etwa Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld.
  • Sie zwei oder mehr Jobs gleichzeitig hatten (und Sie demzufolge nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurden).
  • Ihnen von Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt worden ist und bei der Berechnung der Lohnsteuer die günstige Fünftelregelung angewendet worden ist.
  • Sie Rentner oder Rentnerin sind und Ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld gibt es zurück?

In den letzten Jahren ergab sich im Durchschnitt eine Steuererstattung von bis zu 1.095,00 € pro Steuererklärung. Die genaue Höhe der Steuererstattung lässt sich im Vorfeld jedoch nur bedingt bestimmen.

Muss man die Steuererklärung jedes Jahr machen?

Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Wenn die Steuererklärung freiwillig abgegeben wurde, gibt es keine automatische Pflicht im nächsten Jahr, die Steuererklärung wieder einzureichen.

Was kann ich alles in der Steuererklärung berücksichtigen?

Mögliche Kosten, die sich steuergünstig für Sie auswirken sind zum Beispiel Kosten für Versicherungen (private Haftpflichtversicherung, Krankenzusatzversicherungen oder auch private Rentenversicherungen), Kosten für einen Umzug aus beruflichen Gründen, für Arbeitskleidung oder für Handwerker in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Aber auch Ausgaben für eine Ausbildung oder ein Studium können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Kann die Steuererklärung nachträglich eingereicht werden?

Eine Steuererklärung können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.

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