Das Statistische Bundesamt hat berechnet, dass 2020 von rund 14,9 Millionen Personen in Deutschland, die eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, 12 Millionen eine Rückzahlung ihrer zu viel gezahlten Beiträge erhalten haben. Die Höhe der Rückzahlung betrug im Durchschnitt 1.063,00 €.
Wer in Deutschland monatliche Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis erzielt, zahlt hierauf die Lohnsteuer. Diese Pflichtabgabe wird automatisch vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um die Zahlung kümmern. Für Beschäftigte scheint deshalb auf den ersten Blick bereits alles erledigt zu sein.
Pflicht zur Steuererklärung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob und warum sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In manchen Fällen vermutet das Finanzamt, dass zu niedrige Steuern für das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit gezahlt werden. Aus diesem Grund gibt sich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Arbeitnehmer sind unter anderem auch in den folgenden Fällen zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet:
- Es wurden im laufenden Jahr Nebeneinkünfte von über 4.100,00 € erzielt.
- Es wurden Arbeitslöhne von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen.
- Wenn auf Antrag des Steuerpflichtigen beim Finanzamt bestimmte Freibeträge berücksichtigt wurden.
- Beide Ehepartner beziehen ein Einkommen, wobei einer der beiden Ehepartner in der Steuerklasse V oder VI veranlagt wurde oder in Steuerklasse IV ein Faktor eingetragen wurde.
- Es wurden im laufenden Jahr Einkommensersatzleistungen, zum Beispiel Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Eltern- oder Krankengeld, in Höhe von über 410,00 € bezogen (dieser Betrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt).
- Von einem früheren Arbeitgeber wurde eine Abfindung oder eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt.
- Es wird kein Einkommen aus einer nichtselbständigen Arbeit verdient, aber es werden Mieteinnahmen oder Honorare / Provisionen für selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten erzielt.
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Stichtag zur Abgabe der verpflichtenden Steuererklärung: 31. Juli
2019 kam es zu einigen Änderungen im Einkommensteuergesetz. Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann die Unterlagen nun bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Die Frist wurde um zwei Monate verlängert. Jahrzehntelang war der 31. Mai der Steuerstichtag.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2024
Wer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hatte für die Steuer 2024 bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Wer dabei Hilfe von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, für den verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
Wann ist die Frist zur Abgabe der Lohnsteuererklärung 2023?
Wer freiwillig die Steuererklärung 2023 einreicht, hat damit bis zum 31. Dezember 2027 Zeit. Für alle, die dazu verpflichtet sind, ihre Lohnsteuererklärung zu machen, endet die Frist am 2. September 2024 beziehungsweise in Fällen mit Beratung durch einen Steuerexperten bis zum 2. Juni 2025.
Wann ist die Abgabefrist für die Lohnsteuererklärung 2022?
Für die Abgabe der freiwilligen Steuererklärung 2022 endet die Frist vier Jahre rückwirkend, also am 31. Dezember 2026. Alle, die dazu verpflichtet sind, ihre Lohnsteuererklärung einzureichen, hatten Zeit bis zum 2. Oktober 2023 beziehungsweise mit Hilfe eines Steuerberaters bis zum 31. Juli 2024.
Die verpflichtende Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021
Wer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hatte für die Steuer 2021 bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, in den Bundesländern, in denen dieser Tag ein Feiertag war, sogar bis zum 1. November 2022. Ursprünglich, also vor Verabschiedung des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes, endete die Frist am 31. Juli 2022.
Die Bundesregierung hat im April 2022 den Entwürfen für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (4. Corona-StHG) zugestimmt. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen im Juli 2023 ergänzende Informationen zu den verlängerten Steuererklärungsfristen veröffentlicht. Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sollen die Folgen der Corona-Pandemie abmildern. Alle Inhalte wurden dementsprechend angepasst und aktualisiert.
Die Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins
Wenn sich ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein um die Steuererklärung kümmert, wirkt sich dies auch auf die Abgabefrist aus. Die Deadline für Steuerexperten ist in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres. Die verpflichtende Steuererklärung für 2022 kann von einem Steuer-Profi also auch noch am 30. April 2024 abgegeben werden.
Wegen der Corona Krise gilt aktuell eine Sonderregelung: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 durch einen Steuerexperten wurde auf den 30. Juni 2023 verschoben. Somit haben die Steuerprofis einige Monate länger Zeit, die Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Gleichzeitig wurde die Karenzzeit um sechs Monate verlängert. In der Karenzzeit werden keine Steuerschulden geltend gemacht.
Steuerfrist verpasst – Was tun?
Grundsätzlich ist es sehr schwer, eine Fristverlängerung vom Finanzamt genehmigt zu bekommen. Seit 2019 gelten einheitliche Abgabefristen, von denen nur in Ausnahmefällen abgewichen wird. Nur wenn der Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt hat, hat dieser gute Chancen, eine Fristverlängerung genehmigt zu bekommen. Krankheit, fehlende Dokumente und eine hohe Arbeitsbelastung sind typische Gründe, warum die Frist nicht eingehalten werden kann, die aber nicht vom Steuerpflichtigen verschuldet wurden. Der Lohnsteuerpflichtige muss die Gründe, die dazu geführt haben, dass die Einkommensteuererklärung nicht pünktlich abgegeben werden konnte, belegen können.
Wer die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung verpasst hat und nicht um die Verlängerung der Frist gebeten hat, oder wenn die Fristverlängerung abgelehnt wurde, muss einen Verspätungszuschlag zahlen. Dieser Zuschlag wird vom zuständigen Finanzamt nach den gesetzlichen Vorschriften festgelegt. Im Normalfall beträgt der Zuschlag bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen sowie Steuerabzugsbeträge), beziehungsweise mindestens 25,00 € für jeden überfälligen Monat.
Bis 2019 konnte jedes Finanzamt im Einzelfall prüfen, ob dieses den Verspätungszuschlag festsetzt oder nicht. Dies hat sich geändert. Aktuell gilt, dass für Lohnsteuererklärungen, die nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben werden, zwingend ein Verspätungszuschlag zu zahlen ist.
Die Pflicht zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags liegt nicht vor, wenn zum Beispiel eine rückwirkende Fristverlängerung gewährt wird. Auch eine Steuerfestsetzung auf null Euro oder ein negativer Betrag sind Fälle, in denen der Verspätungszuschlag nicht gezahlt werden muss. In jedem Fall sollten Betroffene Ausnahmen so schnell wie möglich bei der Behörde anfragen.
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Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023
Personen, die ihre Steuererklärung freiwillig einreichen, müssen sich nicht an die üblichen Fristen halten. Die freiwillige Einkommensteuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. So kann die freiwillige Steuererklärung für 2023 noch bis zum 31. Dezember 2027 abgegeben werden.
Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann sich finanziell lohnen. Häufig können diejenigen, welche nicht zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind, mit einer Steuererstattung rechnen und sich so zu viel gezahltes Geld zurückholen. Besonders in den folgenden Fällen lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung fast immer:
- Es wurden hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kosten für außergewöhnliche Belastungen gezahlt.
- Es fallen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerker oder Haushaltshilfen an.
- Ein Dienstverhältnis lief nicht durchgängig oder wurde im Laufe des Jahres erst aufgenommen.
- Der Arbeitslohn ist flexibel.
- Es hat sich eine Änderung der Steuerklasse ergeben.
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020?
Für die freiwillige Lohnsteuererklärung 2020 endet die Abgabefrist am 31. Dezember 2024. Wer verpflichtet ist, die Lohnsteuererklärung abzugeben, hatte Zeit bis zum 31. Oktober 2021 beziehungsweise mit Hilfe eines Steuerberaters bis zum 31. August 2022.
Bis wann muss die Lohnsteuererklärung 2019 abgegeben werden?
Wer zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung für das Jahr 2019 verpflichtet ist, hatte dafür bis zum 31. August 2021 beziehungsweise 31. Juli 2020 Zeit. Arbeitnehmer, die zur Abgabe der Steuererklärung nicht verpflichtet sind, konnten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 Zeit lassen.
Die Infografik zeigt, wann die Abgabefrist für die Lohnsteuererklärung 2019 ist: für die freiwillige Steuererklärung, die Steuererklärung mit Steuerberater und die verpflichtende Steuererklärung.