Wer einmal die Steuererklärung gemacht hat, muss sie dann immer machen? Das ist in der Regel nicht der Fall: Wer die Steuererklärung einreicht, ist nicht automatisch dazu verpflichtet, die Steuererklärung auch im Folgejahr einzureichen. Allerdings gibt es andere Fälle, die zu einer Steuererklärungspflicht führen:
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 46 EStG) können Sie unter anderem zur Steuererklärung verpflichtet werden,...
Wer dazu verpflichtet ist, die Steuererklärung abzugeben, und dies nicht fristgerecht tut, wird vom zuständigen Finanzamt ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung, die Steuererklärung nachzureichen, erhalten. Wenn auch nach mehrmaliger Aufforderung durch das Finanzamt die Steuererklärung nicht eingereicht wird, kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Alternativ dazu kann das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch einfach schätzen. Diese Schätzung der Besteuerung fällt meist zu Ungunsten des Betroffenen aus und befreit auch nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung.
Darüber hinaus kann mit dem Steuerbescheid ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Die Höhe des Verspätungszuschlags richtet sich nach der Dauer der Verspätung und liegt im Ermessen des Finanzamtes.
Da jedoch nicht jedes Finanzamt jeden Steuerpflichtigen an die Abgabe erinnert, sollten Sie sich selbst darüber informieren, ob Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Die Erklärungspflicht ist für jedes Steuerjahr gesondert und neu zu überprüfen.
Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer. Im bundesweiten Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer 1.000,00 € zurück. Wenn Sie nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie unbedingt prüfen, ob es sich für Sie lohnt, freiwillig die Steuererklärung abzugeben.