Als Arbeitnehmer sollten Sie ein Zwischenzeugnis von Ihrem Arbeitgeber anfordern, um Ihre bisherigen Leistungen abzusichern. Insbesondere wenn sich Veränderungen in Ihrer beruflichen Situation ergeben. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht zwar nicht, aber in bestimmten Fällen ist ein triftiger Grund ausreichend. Das Zwischenzeugnis dient als vorläufige Beurteilung der Arbeit und als Nachweis für das aktuelle Arbeitsverhältnis.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, da das Arbeitsrecht lediglich den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis regelt, welches nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es ist daher empfehlenswert, sich vor der Anforderung eines Zwischenzeugnisses Gedanken darüber zu machen, ob es wirklich benötigt wird, da dies die Beziehung zum Arbeitgeber beeinträchtigen kann. Es ist jedoch üblich, ein Zwischenzeugnis bei einer beruflichen Umorientierung anzufordern. Sollte der Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verweigern, besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch darauf.
Neben einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage kann es auch immer Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geben. Sie sollten daher einen Blick in diese Verträge werfen, da sich aus diesen eventuell ergeben kann, dass Sie nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben.
Es braucht häufig keinen gesetzlichen Anspruch, um ein Zwischenzeugnis zu bekommen. Ein triftiger Grund reicht aus, damit der Anspruch auf das Zwischenzeugnis gerichtlich durchsetzbar ist.
Zu diesen Gründen zählen beispielsweise:
Diese Vorlage dient als Beispiel, wie ein Zwischenzeugnis angefordert werden kann. Sie können den Muster-Text einfach per Copy and Paste in eine E-Mail oder in ein Textverarbeitungsprogramm kopieren. Passen Sie dann Ihre persönlichen Angaben und die jeweilige Begründung an.
„Betreff: Bitte um ein Zwischenzeugnis
Sehr geehrte Frau [Name der Vorgesetzten] / Sehr geehrter Herr [ Name des Vorgesetzten],
hiermit möchte ich Sie um die Ausstellung eines wohlwollenden Zwischenzeugnisses bitten.
Hintergrund ist, dass ich zum [Datum] [Begründung: die Abteilung wechsle. / in Elternzeit gehe. / …]
Ich bedanke mich im Voraus und freue mich auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]”
Das Musterschreiben muss individuell angepasst werden. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Haftung für die Eignung des Dokuments für Ihren Zweck.
Wenn sich Ihr Arbeitgeber weigert, Ihnen ein Zwischenzeugnis auszustellen, obwohl Sie einen triftigen Grund haben, sollten Sie im ersten Schritt den Arbeitgeber erneut freundlich zur Ausstellung des Zeugnis auffordern und eine angemessene Frist von zwei bis vier Wochen setzen.
Wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein angefordertes Zwischenzeugnis auszustellen, kann man den Anspruch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Es ist jedoch wichtig, diesen Schritt nicht überstürzt anzugehen, da er sich negativ auf den Inhalt des Zeugnisses und das Arbeitsverhältnis auswirken kann. Es empfiehlt sich daher, mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht eine außergerichtliche Lösung anzustreben.
Wenn Sie kein Zwischenzeugnis bekommen, kommt auch folgende Alternative in Frage: