Das Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument und enthält Auskünfte über mögliche Vorstrafen einer Person. Es wird von Arbeitgebern, Behörden oder Organisationen angefordert, die sichergehen wollen, dass der Bewerber keine relevanten Vorstrafen hat, die seine Eignung für eine Stelle infrage stellen. Der genaue Inhalt des Zeugnisses richtet sich danach, ob es sich um ein einfaches, ein behördliches, ein erweitertes oder ein europäisches Führungszeugnis handelt.
Ein häufiger Grund für die Beantragung eines Führungszeugnisses ist die Einstellung in einen neuen Job.
Darüber hinaus wird es auch benötigt..
Für das Führungszeugnis muss ein Antrag online oder bei der örtlichen Meldebehörde gestellt werden. Maßgeblich ist der Wohnort des Antragsstellers. Für die Beantragung wird eine Gebühr von 13,00 € fällig. In Ausnahmefällen ist auch eine Befreiung von dieser Gebühr möglich.
Für die Beantragung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine gültige Wohnsitzbescheinigung. Die Bearbeitungszeit beträgt dann in der Regel 2-3 Wochen, kann aber auch länger andauern. Das Führungszeugnis kann immer nur für sich selbst beantragt werden und nicht für Dritte.
Führungszeugnisse haben keine spezifische Gültigkeitsdauer, da das ausgestellte Führungszeugnis nur die Situation zu einem konkreten Moment darstellen kann. Üblich ist aber ein Zeitraum von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem das Führungszeugnis erteilt wird.
Das Privatführungszeugnis, also das Führungszeugnis für Arbeitgeber, wird umgangssprachlich auch als einfaches Führungszeugnis bezeichnet. Es enthält in der Regel nur Informationen über Vorstrafen im Strafregister.
Im Privatführungszeugnis steht, ob eine Person vorbestraft ist. Es werden nur Verurteilungen wegen bestimmter Delikte wie Sexualstraftaten oder Gewalttaten sowie Geld- oder Freiheitsstrafen ab einer bestimmten Dauer vermerkt.
Dieses Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt und an die Person übersandt, die den Antrag gestellt hat.
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis von einem Bewerber oder Angestellten verlangen kann. In der Regel sollten so Informationen zu möglichen Vorstrafen oder strafrechtlich relevanten Vorfällen eingeholt werden.
Nicht jeder Arbeitgeber hat das Recht, ein Führungszeugnis zu verlangen. Zwar haben Arbeitgeber generell das Recht auf eine gewisse Auskunft über die Zuverlässigkeit und Eignung ihrer Mitarbeiter, dennoch müssen diese in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsplatz stehen.
Im erweiterten Führungszeugnis stehen neben Vorstrafen auch Informationen, die Auskunft darüber geben, ob eine Person für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen geeignet ist. Zu den relevanten Eintragungen gehören etwa Sexualdelikte.
Arbeitgeber dürfen ein erweitertes Führungszeugnis nur fordern, wenn die Tätigkeit die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen umfasst. Gleiches gilt auch für ehrenamtliche Arbeit.
Das Europäische Führungszeugnis kombiniert das deutsche Führungszeugnis mit Eintragungen aus dem Strafregister des EU-Staates, aus dem Antragsteller kommt. Für britische Staatsangehörige gilt ein entsprechendes Handels- und Kooperationsabkommen.
Für die Beantragung des Europäischen Führungszeugnisses sollte mehr Zeit eingeplant werden. Um die Dauer im Rahmen zu halten, gilt für alle Staaten eine Frist von 20 Arbeitstagen, um die relevante Informationsübermittlung zu übermitteln.
Das behördliche Führungszeugnis oder „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ beinhaltet neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie zum Beispiel den Widerruf einer Berufserlaubnis, eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis. Des Weiteren können dort Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vermerkt sein. In bestimmten Fällen können auch Erstverurteilungen zu geringeren Strafen erfasst sein, wenn diese im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit stehen.
Behördliche Führungszeugnisse werden direkt an die Behörde übersandt, bei der es vorgelegt werden muss, und nicht (wie etwa beim einfachen Führungszeugnis) an die antragstellende Person. Es besteht jedoch Anspruch auf Einsicht in das behördliche Führungszeugnis.