Vertragsrecht: Definition, Gewährleistung und Vertragsarten

Vertragsrecht: Definition, Gewährleistung und Vertragsarten

Inhaltsverzeichnis

Definition: Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen von Verträgen und die rechtlich einklagbaren Ansprüche, die aus diesen entstehen. Zu den wichtigsten Aspekten des Vertragsrechts gehören das Zustandekommen von Verträgen, die Rechtswirkung von Verträgen sowie Pflichtverletzungen samt dem Widerrufs- und Rücktrittsrecht. 

In Deutschland ist das Vertragsrecht zu einem großen Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dort insbesondere im Allgemeinen Teil und im Recht der Schuldverhältnisse geregelt. Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen für die jeweiligen Vertragsarten, wie etwa den Kauf- und den Mietvertrag.

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Was gehört alles zum Vertragsrecht?

Während im Alltag der Kaufvertrag der am häufigsten vorkommende privatrechtliche Vertrag ist, bestehen viele weitere Vertragsformen. Dabei richten sich die Vertragsformen nach dem Inhalt der Leistungspflichten. Jede Vertragsform unterliegt speziellen Vorschriften.

Das Vertragsrecht differenziert zwischen verschiedenen Vertragsarten wie 

Neben privatrechtlichen Vertragsarten existieren auch öffentlich-rechtliche Verträge. 

Anwalt für Vertragsrecht

Ein Anwalt für Vertragsrecht berät Privatpersonen oder mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Vertragsrechts und erstellt Verträge unter Berücksichtigung aller rechtlichen, formellen und materiellen (also inhaltlichen) Anforderungen. Ebenso überprüft er bestehende Verträge auf formelle und materielle Richtigkeit und vertritt Mandanten in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und vor Gericht.

Weitere Aufgaben können die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Durchführung von Vertragserstellungen und Vertragsprüfungen, die Kündigung von Verträgen und die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche umfassen. Anwälte für Vertragsrecht können auch bei Vertragsabschlüssen beratend zur Seite stehen.

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Verletzung von Verträgen

Es geschieht nicht selten, dass die tatsächlich erbrachte Leistung nicht der im Vertrag festgelegten entspricht. Bei derartigen Vertragsverletzungen steht es dem betroffenen Vertragspartner frei, bei der Erfüllung zu bestehen oder Schadenersatz zu fordern.

Eine Vertragsverletzung kann sich sowohl in einer nicht erbrachten als auch in einer verspäteten, fehlerhaften oder unzweckmäßigen Vertragsleistung manifestieren.

Was beinhaltet das Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht gehört zum Zivilrecht und regelt das Zustandekommen, die Rechtsfolgen und die Beendigung von Verträgen. Es enthält allgemeine Bestimmungen, die für alle Verträge gelten, wie Angebot, Annahme, Rücktritt, Verzug und Schlechtleistung. 

Wann kommt ein Vertrag zustande?

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Eine verspätete oder geänderte Annahme eines Angebots gilt rechtlich gesehen als neuer Antrag und muss erneut von der anderen Vertragspartei akzeptiert werden. Wesentliche Änderungen der Vertragsbestandteile müssen von beiden Parteien in einer beiderseitigen Willenserklärung angenommen werden. Als Vertragsgrundlage können individuelle Vereinbarungen gelten, aber ebenso allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). 

Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, ist ein Vertrag zustande gekommen:

  1. Es gibt ein Angebot über einen Vertragsgegenstand und eine Annahme (§§ 145 ff. BGB).
  2. Es besteht eine Willenserklärung zwischen den am Vertrag beteiligten Parteien (§§ 116 ff. BGB).
  3. Die Vertrags-Beteiligten sind geschäftsfähig (§§ 104 ff. BGB).
Vertragsrecht: Schaubild zum Vertragsrecht und dem Zustandekommen von Verträgen
Ist ein Vertrag zustande gekommen?

Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistung

Bei mangelhafter Leistung stehen dem Vertragspartner Gewährleistungsansprüche zu. Diese Abschnitte des BGB bieten Schutz und klare Regelungen für den Fall, dass die erbrachte Leistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Vertragsrechtliche Beratung

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