Rückforderung von Kontogebühren

Inhaltsverzeichnis

Wer kann Gebühren zurückfordern?

Vielen Bankkunden stehen nach Klärung der Rechtslage durch den Bundesgerichtshof hunderte von Euro an Gebühren als Anspruch gegen ihre Banken zu. Die Banken sind nicht von sich aus zu einer Rückzahlung verpflichtet, sie müssen dazu aufgefordert werden. Die Rückerstattung steht grundsätzlich allen Verbrauchern (also keinen Unternehmen und keinen Gewerbetreibenden) zu.

Von der Rückerstattung der Gebühren können Sie als aktueller oder ehemaliger Bankkunden profitieren, wenn Ihre Bank in den letzten 3 Jahren Gebühren erhöht oder neu eingeführt hat. Sie können keine Bankgebühren zurückverlangen, wenn Sie der Erhöhung per Unterschrift zugestimmt haben. Bevor Sie Ihr Geld zurückverlangen, sollten Sie sich einen Überblick über alle Gebühren verschaffen, die Sie in den letzten 3 Jahren gezahlt haben.

Bei Problemen mit Ihrer Bank empfehlen wir Ihnen unsere Online-Fallprüfung

Welche Bankgebühren können zurückgefordert werden?

Grundsätzlich können Sie folgende Gebühren von der Bank zurückfordern:

  • Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für Kreditkarten
  • Gebühren für Überweisungen
  • Gebühren für Kontoauszüge
  • Entgelte für Einzahlungen 
  • Entgelte für Auszahlungen
  • Entgelte für Kontoauszüge
  • Entgelte für SMS-TAN-Verfahren
  • Gebühren für Wertpapierdepots
  • Gebühren für Sparpläne

Warum können die Bankgebühren zurückgefordert werden?

In der Vergangenheit haben viele Banken unrechtmäßig ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden Gebühren erhoben oder diese erhöht. Die meisten Banken haben lediglich schriftlich auf Gebührenänderungen hingewiesen. Reagierten Bankkunden nicht mit einem Widerspruch auf diese Information, galt das Schweigen als stillschweigende Zustimmung.

Mit Urteilen des Bundesgerichtshofs in 2024 (XI ZR 139/23) und 2021 (XI ZR 26/20) wurde dem ein Riegel vorgeschoben: Der BGH hat entschieden, dass Gebührenerhöhungen nicht zulässig sind, wenn Bankkunden Gebührenänderungen nicht ausdrücklich zustimmen. Bankkunden haben auf Grund des Urteils die Möglichkeit, zu viel gezahlte Gebühren nachträglich zurückzufordern und Vertragsänderungen rückgängig machen zu lassen.

Keine Bindung an widerspruchslose Zahlungen

In den Urteilen wies der Bundesgerichtshof auch darauf hin, dass Verbraucher durch Änderungen, die eine Bank einseitig vornimmt, nicht unangemessen benachteiligt werden dürfen. Das bedeutet, dass auch künftig das Schweigen der Bankkunden nicht mehr als Zustimmung betrachtet werden darf. Kunden müssen Änderungen (beispielsweise der Erhöhung von Kontoführungsgebühren) ausdrücklich zustimmen. Diese Vorgabe gilt rückwirkend mindestens für die letzten 3 Jahre.

Abgrenzung zur Dreijahreslösung

Zum BGH-Urteil im November 2024 (XI ZR 139/23) kam es nachdem ein Sparkassenkunde in den Vorinstanzen mit seiner Klage auf Rückzahlung von Gebühren erfolglos blieb. Die Vorinstanzen hatten entschieden, dass der Anspruch auf Rückzahlung aufgrund der verspäteten Beanstandung der rechtmäßigen Kontogebühren nach mehr als drei Jahren verjährt sei. Der Bundesgerichtshof weist jedoch ausdrücklich die Anwendung der sogenannten Dreijahreslösung ab, die bisher in Fällen mit unwirksamen Preisanpassungsklauseln in Energielieferungsverträgen durch den VIII. Zivilsenat angewendet wurde. Bei unwirksamen Zustimmungsfiktionsklauseln kann der Vertrag nicht durch ergänzende Vertragsauslegung geändert werden, sondern ist gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch dispositives Gesetzesrecht geregelt.

Welche Banken müssen Gebühren zurückzahlen?

Die Klage, welche zum richtungsweisenden BGH-Urteil führte, bezog sich nur auf die Postbank. Dem Grundsatz nach müssen nun aber alle Banken und Sparkassen ihren Kunden Kontogebühren zurückzahlen, wenn die Kunden der Erhöhung im Vorfeld nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Hopkins Rechtsanwälten

Wie kann ich die Kontoführungsgebühren zurückfordern?

1.) Anspruch prüfen

Zuerst sollten Sie als Bankkunde überprüfen, ob Sie überhaupt Kontoführungsgebühren zurückfordern können. Sichten Sie Ihre Unterlagen, ob Sie Informationen zu Ihrem Kontovertrag und den ursprünglich vereinbarten Kosten finden. Prüfen Sie auch, ob Sie Unterlagen zu Änderungen haben, die Sie unter Umständen unterschrieben haben.

2.) Höhe der Bankgebühren berechnen

Als nächstes sollte die Höhe der zu viel gezahlten Gebühren berechnet werden. Wer den Überblick über die Zahlungen verloren hat, kann sich an die Bank wenden. Diese muss auf Wunsch eine Entgeltaufstellung anfertigen, in der alle jemals gezahlten Gebühren aufgelistet sind.

  • Achten Sie bei der Prüfung der Entgeltaufstellung unbedingt darauf, dass keine Posten doppelt berechnet wurden.
  • Prüfen Sie außerdem, ob Gebühren in Rechnung gestellt wurden, die nur dem Interesse der Bank dienen.

In beiden Fällen können Bankkunden ebenfalls zu viel gezahlte Gebühren von der Bank zurückfordern.

Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen können sich betroffene Bankkunden an einen Anwalt wenden und sich ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.

3.) Rechtsanwalt kontaktieren

Am wenigsten Aufwand haben Sie als Bankkunde, wenn Sie sich mit der Gebührenübersicht an einen Rechtsanwalt für Bankrecht wenden, der für Sie das Geld bei der Bank zurückfordert.

4.) Rückerstattung bei der Bank einfordern

Bankkunden können aber auch direkt die Bank anschreiben und die Rückerstattung einfordern. In dem Schreiben beziffern Kunden im besten Fall direkt die Forderung. Das Schreiben an die Bank wird im Idealfall per Einschreiben verschickt. Wer das Rückforderungsschreiben persönlich in der Bankfiliale abgeben möchte, sollte sich dort den Eingang schriftlich bestätigen lassen. Setzen Sie eine Frist für die Rückzahlung.

Spätestens wenn die Bank eine Erstattung trotz Zahlungsverlangen verweigert oder gar nicht reagiert, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Sie erhalten umgehend ein unverbindliches Angebot

Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Rechtsberatung buchen

Mehr zum Thema

Bank und Versicherung